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tontabaur

Seite 20

Nr. 23/91

rtsgemeinde: Gackenbach

traße verlaufend von - bis Beitragssatz pro qm

beitragspflichtiger

Geschoßflache

ergstraße Kapellenstraße 15,00 DM Vöraus- (K 171)* Alte Hohl leistungen

431 Gackenbach, 29. Mai 1991 Weidenfeiler

Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 16. Mai 1991

emeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau it Bergstraße festgelegt

i seiner jüngsten Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat, den nteil der Ortsgemeinde Gackenbach am beitragsfähigen Auf- and für den Ausbau der Bergstraße, verlaufend von Kapellen- raße (K 171) bis Alte Hohl auf 40 % festzusetzen. Außerdem arde beschlossen, daß Vorausleistungen in Höhe von 16,00 M/qm beitragspflichtige Geschoßfläche auf den zu erwarten- sn Ausbaubeitrag erhoben werden, afStellung von Straßenlaternen beschlossen nstimmig sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, an der awegung zum Kinderspielplatz im Baugebiet »Im Boden« /ei Straßenlaternen aufzustellen.

Straßenreinigungspflicht nicht vergessen!

h weise alle Grundstückseigentümer, auch Eigentümer unbe­ster Grundstücke, hiermit noch einmal auf die nach der gülti- n Straßenreinigungssatzung bestehende Reinigungspflicht n.

as Säubern der Gehwege und Straßenrinnen umfaßt insbeson- re die Beseitigung von Schmutz, Gras, Unkraut und sonsti- m Unrat.

'weit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen n 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze, e Gehwege und Straßenrinnen sind grundsätzlich wöchent- h zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere inigung erforderlich ist.

^achten Sie bitte auch, daß Äste von B äumen und Sträuchem, e in die Gehwege und Fahrbahnen hineinragen, zu entfernen icL

ach wenn diese Reinigungspflicht manchmal und für manchen ie lästige Verpflichtungist, so sollten wir dennoch gemeinsam a ein sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild unseres Dor- ) bemüht sein.

Weidenfeller

Ortsbürgermeister

Dienststunde fällt aus

e Dienststunde am Freitag, 14. Juni 1991, fällt wegen einer derweitigen Verpflichtung aus.

Weidenfeiler

Ortsbürgermeister

Freizeit- und Gymnastikverein Gackenbach abe Mitglieder, zu unserem diesjährigen Wandertag am 15. ni 1991, Treffpunkt: Vereinslokal um 13.30 Uhr, laden wir .ch mit Partner ein. Der Abschluß ist in der Grillhütte in .ckenbach.

r Tbrmin für den Ausflug nach Düsseldorf ist am 7. Septem- r1991.

r die Kinder unseres Vereins findet am 2. August 1991 ein ndertag mit Grillfest und Übernachtung statt.

_ Horbach _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 21. Mai 1991

irtplatzoberflächensanierung beschlossen . stimmigfaßte der Ortsgemeinderat den Beschluß, die Sanie- g der Sportplatzfläche durchzuführen. Die hierfür vorgese- *n Haushaltsmittel werden mit ca. 5.500 DM angesetzt.

Straßenbeleuchtung im Baugebiet »Kleines Hühfeld«

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, aufgrund der un günstigen Grundstückslagen, den vorgesehenen Beleuch tungsplan in der Helbachstraße und im Neuen Weg dergestdt zu ändern, daß in jeder Straße je einezusätzliche StraßenleuchU angebracht wird. In diesen Straßen wird der Abstand zwischen den einzelnen Leuchten anstatt 40 m jetzt 25 m betragen.

Weitere Entscheidungen des Rates Der Ortsgemeinderat verabschiedete einstimmig das Investi­tionsprogramm für die Jahre 1991 -1995

Spvgg. Horbach Jahreshauptversammlung 1991 Die diesjährige J ahreshauptversammlung findet am Freitae 7 Juni 1991, 20.00 Uhr, im Vereinslokal Hahn statt.

Die Tagesordnung beinhaltet u. a.: Geschäftsbericht Spieljahr 1990/91, Ehrungen, Neuwahl des geschäftsführenden Vorstan­des, Diskussionen. Alle Mitglieder sind nochmals ain gni^

_ Hübingen _

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Ober dem Dorf« der Ortsge­meinde Hübingen;

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß 12 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung am 16. Mai 1991 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Ober dem Dorf« wie folgt zu ändern:

Der Bebauungsplan »Ober dem Dorf« wird dergestalt geändert, daß die überbaubare Fläche an der K 173 liegenden Grund­stücke um 5,00 m in nördlicher Richtung (zur Kreisstraße hin) erweitert wird. Die Abstandsfläche zwischen dem äußerenFahr- bahnrand und der überbaubaren Fläche beträgt somit 10,00 m (bisher 15,00 m).

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

5431 Hübingen, 29. Mai 1991 Hoffmann

Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Ober dem Dorf« der Ortsge- meinde Hübingen;

hier: öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung am 16. Mai 1991 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Ober dem Dorf« zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Bekannt­machung).

Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 16. Mai 1991 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürger­beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Die Änderungs- bzw. Erweiterungsplanung einschließlich Be- gründungliegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17. Juni bis 17. Juli 1991 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, Bauamt, Z imm er 203, Konrad-Adenauer- Platz 8, 5430 Montabaur, während der Dienststunden (mon­tags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bi* 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie nachrichti- lieh beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienst- stunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge­meinde Kadenbach schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgetracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der auf Seite 21 abgedruckt« Skizze ersichtlich._-