Einzelbild herunterladen

_ Seite 17 _

Kirmes in Großholbach

Nr. £2/91

Kirmesgeseilschaft 1950

[*'*!*, W.

Km,

*-V ;

.3K-

s=s»gg

*<<

Vom 1. bis 3. Juni 1991 feiert Großholbach seine traditionelle Kirmes. Die Großholba­cher freuen sich, zu den Festtagen Ver­wandte, Freunde und Bekannte als Kir­mesgäste begrüßen zu können.

Im Festzelt und den Gaststätten werden appetitliche Speisen und gepflegte Ge­tränke serviert. Natürlich kann auch das Thnzbein geschwungen werden. Die Schaustellerfamilie Pfeiffer bietet mit Ka­russells, Schießbude und Ständen, Spaß und Zerstreuung für jung und alt.

Der Kirmesbaum wird am Samstag, dem 1. Juni 1991, um 14.00 Uhr auf gestellt. Die Kirmesgesellschaft freut sich über jeden Helfer.

Am Sonntag, dem 2. Juni 1991, gegen 10.00 Uhr nach dem Gottesdienst, legt die Kirmesgesellschaft am Ehrenmal einen Kranz nieder.

Der traditionelle Kirmeszug mit Fahnen, zünftiger Blasmusik und ausgelassener Stimmung zieht am Sonntag ab 14.00 Uhr durch das Dorf. Nach dem Tänz unter dem Kirmesbaum werden attraktive Preise ver­lost.

Auf zur Kirmes nach Großholbach I

lUlen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie unseren G ästen wünsche ich auch im Namen der Kirmesgesellschaft schöne und frohe

Winfried Röther, Ortsbürgermeister

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Anläßlich der Wohltätigkeitsveranstaltung für unseren Sport- timeraden Heribert Ortseifen spielen wir am Freitag, dem 31. Uai 1991 um 19.16 Uhr in Heilberscheid gegen Hundsangen. Hierzu sind auch unsere Spielerfrauen sowie unsere inaktiven Mitglieder mit ihren Frauen eingeladen.

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung »Ortslage« im Bereich der Erlenstra- teder Ortsgemeinde Heilberscheid.

Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat von Heilberscheid am 26. Februar '991 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Orts- kje« wurde der Kreis Verwaltung des Westerwaldkreises gemäß lll BauGB angezeigt.

DieKreis Verwaltung hat am 15. Mai 1991 (Az. 6A/60,610-13)er- H daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften jkbt verletzt.

^Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Ver- Nsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Ade- J|iuer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur während der e aststunden (montags, dienstags und mittwochs, von 7.30 - ^Uhrund 13.30-16.00 Uhr donnerstags von 7.30 -12.45 und BO- 18,30 Uhr und freitags von 7.30 -13.00) von jedermann ^Besehen werden.

j^fflann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der h^uungsplanänderung Auskunft verlangen, j,dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. I*krd darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs.

'Nr

1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor*

| l' ften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines C? 3 Se 'l dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der d 0 geltend gemacht worden ist.

(i c >pl der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie 'innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung L^tar der Gemeinde geltend gemacht worden sind. C^chverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form- C^iften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist

C egen -

ij 1 *-Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 dber die Entschädigung von durch den Bebauungsplan .^nden Vermögensnachteilen sowie über die Fähigkeit u ® 3 Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche

§44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und dielägesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tätsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründen können, gegenüber der Gemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

Der zwischen Kirchstraße und Erlenstraße ausgewiesene Fuß­weg südlich des Grundstückes Kirchstr. 13 wird aufgehoben. Stattdessen wird zwischen der Erlenstraße und dem Weg Nr. 79 im Bereich der Flurstücke Nr. 68 und 61 ein Fußweg in einer Brei­te von 1,60 m ausgewiesen.

Die bisherige Fußwegfläche wird in eine private Grünfläche um­gewandelt.

Der Änderungsbereich ist aus der auf der nächsten Seite abge­druckten Skizze ersichtlich.

Heilberscheid, 24. Mai 1991 Reichwein, Ortsbürgermeister

Die Burgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Tfelefon 02624/106-0. Tfelefax 02624/6170. Verantwortlich für den Inhalt:

Franz-Peter Eudenbach.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung.

Im Einzel Versand durch den Verlag DM 0,90 + Versandkosten. Dnoreezein nur Wochenblatt mit öffentlichen

Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungen u. Fremd beilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste Bei N icht- belieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unru-