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Montabaur

Seite 16

Nr 2

Horbach

öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung »Kleines Hühfeld« der Ortsgemeinde Horbach;

Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugeaettbuchea (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat von Horbach am 14. Februar 1991 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Kleines Hüh­feld« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt.

Die Kreis Verwaltung hat am 16. Mai 1991 (Az. 6 A/60,610-13) er­klärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplan änderungsunterlagen können bei der Ver­bands Gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Ade- nauer-Platz 8, Zimmer 219, 6430 Montabaur während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs, von 7.30 - 12.46 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr donnerstags von 7.30 12.46 und 13.30 -18.30 Uhr und freitags von 7.30 13.00) von jedermann eingeseben werden.

Jedermann kann Uber den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgrunde (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt: a) Die Verkehrsfläche der Westerwaldstraße zwischen dem Einmündungsbereich WesterwaldVHühfeldstraße und dem Einmündungsbereich zur Hellbachstraße wird ein­schließlich der Stichstraße von bisher 8,60 m auf 6,60 m re­duziert.

o) Die Verkehrsfläche der Hellbachstraße wird von bisher

3,60 m auf 6,00 m reduziert.

:) Die Verkehrsfläche des Neuen Weges wird von bisher 3,00 m auf 4,00 m verbreitert.

i) Die Verkehrsfläche der Bergstraße wird ebenfalls neu fest­gesetzt, wobei unter Wegfall der Wendemöglichkeit im westlichen Tfeil nur eine fußläufige Verbindung zwischen Bergstraße und Hellbachstraße in einer Breite von 1,60 m ausgewiesen wird.

4 Die überbaubaren Flächen im nördlichen Planbereichsteil werden diesen Änderungen angepaßt bzw. neu festgesetzt.

f) Die im Plan vorgegebene Gebäudestellüng wird fn Grundstücke 13/2 und 12/2 aufgehoben und paraSel Westerwaldstraße angeordnet. «nuiaj

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abrad Skizze ersichtlich. 8

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Horbach, 24. Mai 1991 Wilhetsi

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Verloren - gefunden

Es wurde ein Taschenmesser gefunden. Das Messer kann gepr entsprechenden Eigentumsnachweis während der Dienststtti den bei mir abgeholt werden.

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Verloren - gefunden

Folgende Gegenstände können während der Dienststiuda beim Ortsbürgermeister abgeholt werden.

1 T-Shirt (Farbe: Brombeer) mit Aufschrift 1 Schlüsselbund (braunes Etui) mit 4 Schlüsseln

Hannappel, Ortsbürgennw*

Großholbach

Sperrmüllabfuhr

Wie bereits bekanntgemacht, wird am 4. Juni 1991 der Spe^ müll abgefahren. Wegen der vorhergehenden KirmestageistB» der Abfallbeseitigung des Westerwaldkreises vereinbart, (» die Abfuhr erst am Nachmittag erfolgt. Es besteht somit* Möglichkeit, den Sperrmüll erst am Vormittag des 4. J uni* zustellen.