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(CDU) vertrat hingegen die Auffassung, daß Billigung im Gelbachtal ein berechtigtes Anlie- gehe, nicht durch einmalige spektakuläre ledern aU f Dauer die Belästigung für Anwohner i, so Da _ r durch Autos und Motorräder zu verringern, bei den verantwortlichen Stellen angefragt Ö Verkehrs beschränken den Maßnahmen für das

verwirklichen seien.

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I0 gen daraufhin ihren Antrag zurück und erklär- w Antrag der SPD-Fraktion unterstützen würden, ^ftolgenden Abstimmung sprach sich der Verbands- ^ t bei 1 Enthaltungimd 14 Nein-Stimmen für den An- *cpD-Fraktion aus. Dem Antrag der CDU-Fraktion (S^bandsgemeinderat einstimmig entsprochen.

Firmen, welche dem Irak Waffen bzw. Gerätschaf- »Stellung von Waffen geliefert haben, wurde abge-

pie Grünen« im Verbandsgemeinderat hatte ei­ngebracht, keine Produkte von Firmen zu beschaf- Jijdcm Irak Waffen bzw. Gerätschaften zur Herstel- jfaffen geliefert werden.

Mitglieder Müller (CDU) und Paul Widner (SPD) spra- unter Hinweis auf die fehlende Zuständigkeit bzw. ( ngsmöglichkeit gegen einen entsprechenden Be-

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ilieOende Abstimmung führte zu dem Ergebnis, das igmit 20 Nein-Stimmen zu 4 Ja-Stimmen und 9 Ent- abgelehnt wurde

Lj, bzw. Arbeitkreis »Hochgeschwindigkeitstrasse« teingerichtet werden

:tion »Die Grünen« hatte den Antrag gestellt, einen na ch § 4 Abs. 6 der Hauptsatzung der Verbandsge- Montabaur vom 30.11.1984 bzw. einen Arbeitskreis bvindigkeitstrasse« einzurichten. Diesem Aus- :w. Arbeitkreis sollten Mitglieder aller im Verbandsge­lt vertretenen Parteien, Vertreter der Wirtschaft, der altung, der Naturschutz verbände sowie der Bürger- >Westerwälder gegen die Schnellbahn e.V.« angehören.

Imeister Dr. Possel-Dölken wies darauf hin, daß man in müssen des Verbandsgemeinderates festgestellt habe,

I Fachausschüsse (Umweltbeirat, Ausschuß für [aftund Struktur und Haupt- und Finanzausschuß) vor- . Diese Fachausschüsse sollten sich zur Vorberei- )Entscheidung des Verbandsgemeinderates mit dieser

i Paul Widner (SPD) erklärte, dies decke sich mit Passungder SPD-Fraktion. Man solle allerdings die Bür- Itive zu einer Sitzung der Fachausschüsse einladen. pater Dr. Possel-Dölken sagte zu, daß die Bürgerinitia- ptsprechende Einadung erhalten würde. Vor diesem pnd zog Bernd Michael Wertz für die Fraktion »Die den Antrag zurück.

i Verbandsgemeinderatsmitglied verabschiedet mmer, Vorsitzender der SPD-Verbandsgemeinde- N, legte in der heutigen Sitzung sein Mandat als Ver- Pieinderatsmitglied nieder. Reiner Schlemmer gehörte I andsgemeinderat seit 1974 an. Seit 1976 war er Vorsit- |er SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat. Reiner r r gibt seine Tätigkeit im Verbandsgemeinderat auf, f e Stelle als Referent bei der Staatskanzlei des Landes [^getreten hat. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wür- j^beit und Verdienste Reiner Schlemmers und betonte l^cheund faire Arbeit. Darüber hinaus war er in ver- 11 Ausschüssen des Verbandsgemeinderates.

% Verwaltung informiert

Hund als Fundsache

Rbgesund Montabaur-E schelbach wurdeein ca. 4 bi: r Junger Misehlingshund (Rüde, gelbes Nietenhals t^/weis) aufgefunden.

I^ige Besitzer kann ich melden unter folgender Tfele 02602/76 99.

öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur sowie die Ortsge­meinde Nomborn schreiben die Erschließung der Südstraße in Nomborn öffentlich aus.

Zur Ausführung kommen: ca. 1.000 qm Baustraße

ca. 100 m Entwässerungsleitung SB DN 300 nebst Hausanschlüsse

ca. 110 m Wasserversorgung DN 100 GGG nebst Hausanschlüsse

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei den Verbands­gemeindewerken Montabaur, 6430 Montabaur, Rathausalt­bau, 2. Etage, Zimmer 38 anzufordem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 26,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500140 der Ver­bandsgemeindewerke Montabaur bei der KSK Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Submissionstermin:

Mittwoch, 12. Juni 1991,10.00 Uhr,

6430 Montabaur, Rathausaltbau, 2. Etage, ZL-Nr. 38

Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky

Werkleiter

NACHRUF

Am 16. Mai 1991 starb im Alter von 74 Jahren

Herr August Wörsdörfer

Herr Wörsdörfer war von 1976 bis 1979 Mitglied des Ver­bandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Montabaur. Als Hauptlehrer und langjähriger Rektor der Grundschule in Niederelbert hat er sich besonders für die Interessen der Kin­der eingesetzt.

Rat und Verwaltung der Verbandsgemeinde Montabaur dan­ken dem Verstorbenen für die zum Wöhle der Gemeinde gelei­steten Dienste

Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.

6430 Montabaur, 21. Mai 1991 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Verwaltungsgebühren

für das Aufstellen von Zeugnissen über die NichtausUbung/das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes nach dem Baugesetzbuch sollen erhoben werden

Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches hat die Gemeinde über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vor­kaufsrechtes ein Zeugnis, sog. »Negativattest« auszustellen. Dieses »Negativattest« ist eine gebührenpflichtige Amtshand­lung, für die eine Gebühr zu erheben ist. Die Verwaltung hat bis­her, gestützt auf Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschus­ses, auf eine Gebührenerhebung verzichtet. Auch der Verbands­gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 20. Febr. 1990 den Be­schluß gefaßt, auch weiterhin auf die Erhebung dieser Verwal­tungsgebühren zu verzichten. Dieser Verzicht wurde insbesondere von dem Gedanken getragen, den Bürgern eine Leistung der Verwaltung zukommen zu lassen, ohne daß hierfür eine Gebühr erhoben wird. Der Rechnungshof hat dieses Verfah­ren beanstandet und darauf hin gewiesen, daß diese Gebühren zu erheben sind. Die Verwaltungmußte danach demHaupt-undFi- nanzausschuß mitteilen, daß die gesetzliche Erhebungspflicht nicht umgangen werden könne.

Der Haupt- und Finanzausschuß der Verbandsgemeinde Mon­tabaur beschloß daher in seiner Sitzung am 30. April 1991, daß die Verbandsgemeindeverwaltung für die Ortsgemeinden die Gebühren für die Ausstellung des »Negativattestes« erhebt. Der Gebührensatz des allgemeinen Gebührenverzeichnisses sieht einen Gebührenrahmen von 3,00 bis 30,00 Dm vor. Es wur­de daher eine einheitliche Gebühr in Höhe von 10,00 DM festge­setzt.