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Montabaur

Seite 14

Von seiten der SPD wurde ergänzend bemerkt, daß eine Unter­suchung über die Wirtschaftlichkeit von andersartiger Energie­versorgung von der Mehrheit des Stadtrates abgelehnt worden sei Die Bestimmungen des Baugesetzbuches ermöglichten es, Flächen für bestimmte Gesellschaftsgruppen einzurichten. Ebenso sei es möglich, einen Leitungszwangfür die Energiever­sorgung in die Bestimmungen des Bebauungsplanes aufzuneh­men.

Von seiten der CDU-Fraktion wurde nochmals deutlich ge­macht, daß dies nicht ihr politischer Wille sei Der Stadtrat n ahm Kenntnis von den im Rahmen des Beteiii- gungs Verfahrens der Thäger der öffentlichen Belange von vorge­brachten BedenkenlAnregungen des

- staatlichen Amtes für Wasser- und Abfallwirtschaft Monta­baur

- der Kreisverwaltung, Untere Wasserbehörde,

- der Verbandsgemeinde-Werke, Abwasserbeseitigung,

- der Wehrbereichsverwaltung IV, Wiesbaden,

- der Kreisverwaltung, Untere Landespflegebehörde,

- der Kreis Verwaltung, Untere Bauauf sicht sbehörda

Von der Unteren Wasserbehörde und den Verbandsgemeinde- Werken Abwasserbeseitigung - wurden zwar keine wesentli­chen Bedenken gegen die Bebauungsplanänderung vorge­bracht, Voraussetzung sei jedoch, daß die im Planbereich anfal­lenden häuslichen Abwässer der vorhandenen zentralen Kläran­lage Montabaur zugeleitet werden und die vorhandenen Kanali­sationleitungen und Verbindungssammler in der Lage seien, das anfallende Abwasser aufzunehmen. Aufgrund der vorhan­denen Überlastung der Kläranlage Montabaur könne einer wei­teren Bebauung im Planbereich aus wasserwirtschaftlicher Sicht erst dann zugestimmt werden, wenn mit der erforderlichen Erweiterung der Kläranlage durch den Maßnahmenträger zu­mindest begonnen werde

Von den Verbandsgemeinde-Werken wurde angeregt, zu über­prüfen, ob eine Versickerung des Oberflächenwasser erfolgen kann, um hierdurch die Straßenkanäle zu entlasten, damit die Kläranlage nicht durch Oberflächenwasser unnötig belastet wird.

Der Stadtrat beschloß, die Anregung der Verbandsgemeinde- Werke zur Versickerung des Oberflächenwassers zu berücksich­tigen und in die Tbxtfestsetzungen zum Bebauungsplan aufzu­nehmen.

Die Wehrbereichsverwaltung IV, Wiesbaden, wies auf die von der Westerwaldkaserne ausgehenden Lärmimmissionen hin, die für die Bevölkerung in unmittelbarer Nachbarschaft beein­trächtigend seien. Es wurde der Vorschlag gemacht, die Interes­senabwägung zwischen den Belangen der Wohnbevölkerung und der militärischen Liegenschaft noch einmal kritisch vorzu­nehmen. Von der Wehrbereichsverwaltung wurde darauf hinge­wiesen, daß die Bundeswehr nicht bereit sei, Entschädigungs­ansprüchen nachzukommen.

Die Befürchtung, daß sich Entschädigungsansprüche aus der Nachbarschaft zwischen Wohnbebauung einerseits und der mi­litärischen Nutzung andererseits ergeben können, wurden vom Stadtrat nicht geteilt.

Zum einen sei der Bereich an der Koblenzer Straße bereits ent­scheidend geprägt durch eine Wohnbebauung, die bisher zu kei­ner unvertretbaren Unverträglichkeit dieser Nutzung geführt habe. Auch aufgrund der räumlichen Abstandes zur Wester- waldkaseme und die zu erwartende Reduzierung der militäri­schen Aktivitäten innerhalb des militärischen Geländes ließen den Schluß zu, daß eine Nutzungsverträglichkeit gegeben sei Von der Unteren Landespflegebehörde wurde angeregt, im Be­bauungsplan bzw. seine Begründung aufzuzeigen, welche Aus­wirkungen die Planung auf das Landschaftsbild, die Vegeta­tion, Boden, Klima und Wasserhaushalt hat und wie mögliche Auswirkungen vermieden bzw. minimi ert werden.

Der Stadtrat beschloß, diese Anregung zu berücksichtigen. In den Bebauungsplan werden Aussagen zur landespflegerischen Gestaltung auf genommen, in denen auf gezeigt wird, wie sich die Planung auf das landespflegerische Gefüge auswirkt und ob, ggfs, welche landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen ge­troffen werden müssen.

Von der Unteren Bauaufsichtsbehörde war angeregt worden, be­reits im Zuge der jetzigen Planung die Möglichkeit vorzusehen, den Behördenparkplatz südlich des Kreishauses an die künftige Erschließungsstraße des Baugebietes »Koblenzer Straße« an­zubinden.

Diez Pläne erstellt und aufgezeigt hat, wie das Behöi

trum an die Koblenzer Straße angebunden werde Stadt Montabaur hatte sich in diesem Zusammenhüug U Lösungsvorschlag ausgesprochen, wonach nach entspi« der Umgestaltung des Peter-Altmeier-Platzes Zu- und AH im Bereich des Standortes verbleiben sollten. Einemögücl*- dienung des Behördenzentrums über die neu zu schalfeHSS» schließungsstraße innerhalb der Baugebiete »Koblem«ts3 ße« und »Koblenzer Straße - Erweiterung« und im weiter«« lauf eine direkte Anbindung an die B 49 sei zunächst noch»! rückhaltend zu beurteilen, nicht zuletzt wegen der öfter * den Kostentragungspflicht und Baulastträgerschaft,

Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur Änderung des* ungsplanes in der Form zu, wie in der Sitzung vorgelegt und als Ablichtung den Sitzungsunterlagen beigefügt« Ebenso wurde den Tfextfestsetzungen zum Bebauungsplan* schließlich Begründung, Stellungnahme zur Umweltvaae lichkeit und Landschaftsplanung zugestimmt. Der Rath schloß die öffentliche Auslegung dieser Änderungsunterlap gern. § 3 Abs. 2 BauGB.

Den von den TVägern öffentlicher Belange vorgebracht«b denkeniAnregungen und den von der Verbandsgemeindevtnh tung beigefügten Stellungnahme bzw. Beschlußvorechlip wurde jeweils mit 16 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und3Eä haltungen zugestimmt. Der Stellu n g n a hm e zur Anregung^ Unteren Bauaufsichtsbehörde wurde mit 14 Ja-Stimsn,! Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt.

Der Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß gern. §3 Akt I BauGB wurde mit 16 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen vmd2I*| haltungen gefaßt.

öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Alter Galgen Ernel rung« der Stadt Montabaur; öffentliche Auslegung de fcl nungsunterlageu gemäß § 3 Abs. 2 des BaugeseUbedkl (BauGB).

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ln der Stellungnahme derVerbandsgemeindeverwaltung wurde Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26-M

darauf verwiesen, daß im Rahmen der Schaffung des neuen Be- 1987 den Beschlv n ^ ^-'

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