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A) Arbeitsaufwand für Reibengrab: a) mit Baggereinsatz (Zusatzgerät für Holder-Traktor)

1. Grabaushub

2. Abtransport und Lage­rung der überschüs­sigen Erde

3. Schließen u. a. wie vor

3 Arbeiter je 1 Std.

3 Arbeiter je 1,5 Std.

Montabaur _ Seite 10 _

Dies liegt ausschließlich begründet in den andersartigen Lei- Dies ergibt einen tatsächlichen Kostenaufwand vckiTm! stungen auf den verschiedenen Friedhöfen. So beinhalten z.B. x 30,00 DM 135 DM. ^

die Gebühren für die auf dem Friedhof an der Friedensstraße BestattungsgebUhren pro Grabstelle auf dem Frie vorzunehmenden Bestattungen auch den Kostenaufwand für densstraße:

die Gestellung von 6 Leichenträgem durch die Stadt Monta- 17>5 std> x 3 g j00 DM , 665 0Q .

baur, während in den Stadtteilen die Angehörigen sich selbst um 4)5 std! x 3o|oo OM - 13s!oo OM

die Leichenträger bemühen müssen. Die Bestattungsgebühren Leichen trägerpauschale

beinhalten in allen Fällen ausschließlich die Kosten, die der ' Unternehmer _6Q,oo qm

Stadt Montabaur im Zusammenhang mit dem Bestattungsfall 860,00 dm

selbst entstehen. > <

Für die Grababräumungnach Abauf der 30 bzw. öOjännart

Erläuterung der Gebühren:^i^au^afe^ofl^D^ fes^e^ßSa

I. BestattungsgebUhren auf dem Fnedhof an der Fnedens- von 3 Arbeitsstunden ä 38,00 DM zuzüglich FoL

Straße . , , . a erscheint ein Pauschalbetrag von 150,00 DM vertrethV

B erec hnungsgrün dl age für die Ermittlung der Bestattungage- Hretoat

bühren sind die in Zusammenarbeit mit dem Vorarbeiter des Die ermittelten BestattungsgebUhren von 860,00 dm

Friedhofes der Stadt Montabaur ermittelten tatsächlichen Ar- erhöhen sich daher um 150,00 qh jj

beitsstunden sowie die Maschinen- und Sachkosten. und betragen Insgesamt pro Grabstelle 1 010,00 oh

auf dem Friedhof an der Frledensstraße 1 000,011

BestattungsgebUhren auf den Friedhöfen der Stadtteil*

, . . Auf den Friedhöfen der Stadtteile entfallen die Pörson>W_

1) Grabaushub 2 Arbeiter je 4 Std. « 8 Std. da die Bestattung durch einen beauftragten Unternehmern*

der r uberschüss1gen 6 * * 9 Erde 9 - 2 Arbeiter je 1 Std.' » 2 std. aem Pauschalbetrag von 385,00 DM pro Grabstelle duidu

3) Schließen und Säubern fuhrt wird. Dies ergibt folgende Gebuhrenberechnung:

des Bestattungsplatzes 1. Grabaushub und Schließung (Unternehmer) » 385,00 DK

nach Bestattung - 3 Arbeiter Je 1,5 Std. 4,5 Std. 2. Sachkostenpauschale 30,00 m

14.5 Std. 2 * Einebnung nach Ablauf der Ruhefrist * 150.00 m

Insgesamt: 565,00 M

b) ohne Baggereinsatz, wenn Einsatz örtlich nicht möglich o . .. , ...

Da die bisherige Bestattungsgebuhr von 660 DM nur gerini

2 Arbeiter je 5 Std. 10 Std. gig überschritten wird, wird keine Veränderung dieser GeJ

ren vorgeschlagen.

^ U- a) Urnenbeisetzungen auf allen Friedhöfen:

3 S Cd

1) Personal kosten mit Geräteeinsatz pro Urne

4,5 Std. * 2 Arbeitsstunden x 38,00 DM » 76,00 0M

*7,5 Std. j) Einebnen und Herrichten nach Ablauf der Ruhefrist

1 1/2 Arbeitsstunden x 38,00 DM zuzüglich Fol gekosten « wM.Wjl

B) Arbeitsaufwand für Doppel- und Dreierwahlgrab

bei 2. oder 3. Belegung ... . , . , , , b) Urnenbeisetzung ln bereits belegten Grabstätten

(Aufwand bei Erstbelegung ist identisch mit dem Aufwand für wie a) - 80,00 lj

die Herstellung eines Reihengrabes) Die Elnebnuhgskosten entfallen, da bereits bei

a) mit Baggereinsatz Erstbestattung berechnet

c) Beisetzung von Leichen- und Körperteilen, für die 8 Std. kein besonders Grab erforderlich Ist.

wie b) 80,00H,|

6 Std. d) Urnenbeisetzung 1n Urnenmauer

4.5 Std. Personal kosten 1 Std. * 38,00 DM 40,00Ml

18,5 Std. jjj, Gebühren für Umbettung Ausgrabungen und Wiederbä] Setzungen

1. Personalkosten mit Masch.-Kosten 32 Arbeitsstd.

9 std> x 38,00 DM = 1.216 - 1.200Dill

6 Std! 2. Pauschale für besondere

4,s Std. Vorkommnisse =. 80DM|

19.5 Std. . , noi

insgesamt:. 1.280DM1

.;...rd. 1.300 DM I

Ausbettung von Leichen

1. nach einer Ruhezeit von weniger als 5 Jahren IJJjJjjJ

2. nach einer Ruhezeit zwischen 5 und 15 Jahren

3. nach einer Ruhezeit zwischen 15 und 30 Jahren »MJJJ'j

4 17,5 Std. pro Grab 4. nach einer Ruhezeit ,von mehr als 30 Jahren 1 0001* |

5. ungeachtet der Ruhezeit, die bei der Bestattung das , nM

Der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn der 4 Friedhofsar- s * Lebensjahr noch nicht vollendet hatten - 35 * beiter betrug 1990 = 29,83 DM = rd. 30,00 DM.

Die Fahrzeug-, Maschinen- und Gerätepauschale wurde durch Jas Personalamt für den städtischen Bauhof mit 6,57 DM pro \rbeitsstunde für 1990 ermittelt. Die Gebäudepauschale wür­fe pro Arbeitsstunde für 1990 auf 1,61 DM/Std. festgesetzt.

Diese Pauschalsätze lassen sich unter Wegfall der bisherigen fachkostenpauschale und im Hinblick auf den ständig steigen- len Maschineneinsatz im Bestattungsbereich auch auf den Friedhof der Stadt Montabaur übertragen.

Des weiteren werden für jede Erdbestattung 6 Leichen träger be-, lötigt. 2 Leichenträger werden von dem Bestattungsuntemeh- nen zu einem Pauschalbetrag von 60,00 DM je Bestattung ge­stellt. 4 Leichenträger sind von der Stadt zu stellen. Nach hiesi- ;en Ermittlungen benötigen die 4 Leichenträger für jeden Be- tattungsfall mit Umkleiden insgesamt durchschnittlich 4,5 iid.

1. Grabaushub

2. Abtransport und Lagerung des nicht am Grab lager­baren Erdaushubs

3. Schließen u. a.

b) ohne Baggereinsatz wie A.b

2 Arbeiter je 4 Std.

3 Arbeiter Je 2 Std.

3 Arbeiter Je 1,5 Std.

1. Grabaushub

2. Abtransport wie a.l

3. Schließen des Grabes

u. a.

3 Arbeiter je 3 Std.*

3 Arbeiter je 2 Std.

3 Arbeiter je 1,5 Std.

durchschnittliche Arbeitsstunden:

14.5 Std.

17.5 Std.

18.5 Std.

19.5 Std.

ö'Strf.

Bei der zeitlichen Abstufung wurden jeweils Personalkoet#* von pauschal 100 DM abgezogen, da der erforderliche Zeitauf­wand. geringer wird. ( |

IV. Gebühren für die Benutzung der Elnsegnungaballeund Au' j bewahrung von Leichen in Aufbewahrungsräumen der Stadt j und ihren Stadtteilen außer Bladernheim Wie bereits vom Landesrechnungshof in seinem Prüfungw rieht vom 17.11.1989 S. 25 festgestellt, müßte nach betriebs­wirtschaftlichen Grundsätzen für die Benutzung Einsegnungs-und Leichenhalle im Stadtteil Montabaur-Ei#* dorf ein Benutzungsentgelt von mindestens 1.000 DM pro« stattungsfall erhoben werden. Da dies auch lt. Rechnungsw nicht realisierbar ist, schlagen wir vor, daß für die Benutzung» ler städtischen Leichenhallen 20 % der betriebswirtschajj» chen Kosten, also 200 Beat.