A) Arbeitsaufwand für Reibengrab: a) mit Baggereinsatz (Zusatzgerät für Holder-Traktor)
1. Grabaushub
2. Abtransport und Lagerung der überschüssigen Erde
3. Schließen u. a. wie vor
■ 3 Arbeiter je 1 Std.
• 3 Arbeiter je 1,5 Std.
Montabaur _ Seite 10 _
Dies liegt ausschließlich begründet in den andersartigen Lei- Dies ergibt einen tatsächlichen Kostenaufwand vckiTm! stungen auf den verschiedenen Friedhöfen. So beinhalten z.B. x 30,00 DM — 135 DM. ^
die Gebühren für die auf dem Friedhof an der Friedensstraße BestattungsgebUhren pro Grabstelle auf dem Frie vorzunehmenden Bestattungen auch den Kostenaufwand für densstraße:
die Gestellung von 6 Leichenträgem durch die Stadt Monta- 17>5 std> x 3 g j00 DM , 665 0Q .
baur, während in den Stadtteilen die Angehörigen sich selbst um 4)5 std! x 3o|oo OM - 13s!oo OM
die Leichenträger bemühen müssen. Die Bestattungsgebühren Leichen trägerpauschale
beinhalten in allen Fällen ausschließlich die Kosten, die der ' Unternehmer ■ _6Q,oo qm
Stadt Montabaur im Zusammenhang mit dem Bestattungsfall 860,00 dm
selbst entstehen. > <
Für die Grababräumungnach Abauf der 30 bzw. öOjännart
Erläuterung der Gebühren: lä^i^au^afe^ofl^D^ fes^e^ßSa
I. BestattungsgebUhren auf dem Fnedhof an der Fnedens- von 3 Arbeitsstunden ä 38,00 DM zuzüglich FoL
Straße . , , . „ a erscheint ein Pauschalbetrag von 150,00 DM vertrethV
B erec hnungsgrün dl age für die Ermittlung der Bestattungage- Hretoat
bühren sind die in Zusammenarbeit mit dem Vorarbeiter des Die ermittelten BestattungsgebUhren von 860,00 dm
Friedhofes der Stadt Montabaur ermittelten tatsächlichen Ar- erhöhen sich daher um 150,00 qh jj
beitsstunden sowie die Maschinen- und Sachkosten. und betragen Insgesamt pro Grabstelle 1 010,00 oh
auf dem Friedhof an der Frledensstraße 1 000,011
BestattungsgebUhren auf den Friedhöfen der Stadtteil*
, . . Auf den Friedhöfen der Stadtteile entfallen die Pörson>W_
1) Grabaushub 2 Arbeiter je 4 Std. « 8 Std. da die Bestattung durch einen beauftragten Unternehmern*
der r uberschüss1gen 6 * * 9 Erde 9 - 2 Arbeiter je 1 Std.' » 2 std. aem Pauschalbetrag von 385,00 DM pro Grabstelle duidu
3) Schließen und Säubern fuhrt wird. Dies ergibt folgende Gebuhrenberechnung:
des Bestattungsplatzes 1. Grabaushub und Schließung (Unternehmer) » 385,00 DK
nach Bestattung - 3 Arbeiter Je 1,5 Std. ■ 4,5 Std. 2. Sachkostenpauschale ■ 30,00 m
14.5 Std. 2 * Einebnung nach Ablauf der Ruhefrist * 150.00 m
Insgesamt: 565,00 M
b) ohne Baggereinsatz, wenn Einsatz örtlich nicht möglich o . .. , ...
Da die bisherige Bestattungsgebuhr von 660 DM nur gerini
• 2 Arbeiter je 5 Std. ■ 10 Std. gig überschritten wird, wird keine Veränderung dieser GeJ
ren vorgeschlagen.
^ U- a) Urnenbeisetzungen auf allen Friedhöfen:
3 S Cd •
1) Personal kosten mit Geräteeinsatz pro Urne
4,5 Std. * 2 Arbeitsstunden x 38,00 DM » 76,00 0M
*7,5 Std. j) Einebnen und Herrichten nach Ablauf der Ruhefrist
1 1/2 Arbeitsstunden x 38,00 DM zuzüglich Fol gekosten « wM.Wjl
B) Arbeitsaufwand für Doppel- und Dreierwahlgrab
bei 2. oder 3. Belegung ... . , . , • , , „ b) Urnenbeisetzung ln bereits belegten Grabstätten
(Aufwand bei Erstbelegung ist identisch mit dem Aufwand für wie a) - 80,00 lj
die Herstellung eines Reihengrabes) Die Elnebnuhgskosten entfallen, da bereits bei
a) mit Baggereinsatz Erstbestattung berechnet
c) Beisetzung von Leichen- und Körperteilen, für die 8 Std. kein besonders Grab erforderlich Ist.
wie b) 80,00H,|
6 Std. d) Urnenbeisetzung 1n Urnenmauer
4.5 Std. Personal kosten 1 Std. * 38,00 DM 40,00Ml
18,5 Std. jjj, Gebühren für Umbettung • Ausgrabungen und Wiederbä] Setzungen
1. Personalkosten mit Masch.-Kosten 32 Arbeitsstd.
9 std> x 38,00 DM = 1.216 - 1.200Dill
6 Std! 2. Pauschale für besondere
4,s Std. Vorkommnisse =. 80DM|
19.5 Std. . , no „™i
insgesamt:. 1.280DM1
.;...rd. 1.300 DM I
Ausbettung von Leichen
1. nach einer Ruhezeit von weniger als 5 Jahren IJJjJjjJ
2. nach einer Ruhezeit zwischen 5 und 15 Jahren
3. nach einer Ruhezeit zwischen 15 und 30 Jahren »MJJJ'j
4 ■ 17,5 Std. pro Grab 4. nach einer Ruhezeit ,von mehr als 30 Jahren 1 0001* |
5. ungeachtet der Ruhezeit, die bei der Bestattung das , nM
Der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn der 4 Friedhofsar- s * Lebensjahr noch nicht vollendet hatten - 35 * beiter betrug 1990 = 29,83 DM = rd. 30,00 DM.
Die Fahrzeug-, Maschinen- und Gerätepauschale wurde durch Jas Personalamt für den städtischen Bauhof mit 6,57 DM pro \rbeitsstunde für 1990 ermittelt. Die Gebäudepauschale würfe pro Arbeitsstunde für 1990 auf 1,61 DM/Std. festgesetzt.
Diese Pauschalsätze lassen sich unter Wegfall der bisherigen fachkostenpauschale und im Hinblick auf den ständig steigen- len Maschineneinsatz im Bestattungsbereich auch auf den Friedhof der Stadt Montabaur übertragen.
Des weiteren werden für jede Erdbestattung 6 Leichen träger be-, lötigt. 2 Leichenträger werden von dem Bestattungsuntemeh- nen zu einem Pauschalbetrag von 60,00 DM je Bestattung gestellt. 4 Leichenträger sind von der Stadt zu stellen. Nach hiesi- ;en Ermittlungen benötigen die 4 Leichenträger für jeden Be- tattungsfall mit Umkleiden insgesamt durchschnittlich 4,5 iid.
1. Grabaushub
2. Abtransport und Lagerung des nicht am Grab lagerbaren Erdaushubs
3. Schließen u. a.
b) ohne Baggereinsatz wie A.b
2 Arbeiter je 4 Std.
■ 3 Arbeiter Je 2 Std.
■ 3 Arbeiter Je 1,5 Std.
1. Grabaushub
2. Abtransport wie a.l
3. Schließen des Grabes
u. a.
3 Arbeiter je 3 Std.*
3 Arbeiter je 2 Std.
3 Arbeiter je 1,5 Std.
durchschnittliche Arbeitsstunden:
14.5 Std.
17.5 Std.
18.5 Std.
19.5 Std.
7Ö ö'Strf.
Bei der zeitlichen Abstufung wurden jeweils Personalkoet#* von pauschal 100 DM abgezogen, da der erforderliche Zeitaufwand. geringer wird. ( |
IV. Gebühren für die Benutzung der Elnsegnungaballeund Au' j bewahrung von Leichen in Aufbewahrungsräumen der Stadt j und ihren Stadtteilen außer Bladernheim Wie bereits vom Landesrechnungshof in seinem Prüfungw rieht vom 17.11.1989 S. 25 festgestellt, müßte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für die Benutzung Einsegnungs-und Leichenhalle im Stadtteil Montabaur-Ei#* dorf ein Benutzungsentgelt von mindestens 1.000 DM pro« stattungsfall erhoben werden. Da dies auch lt. Rechnungsw nicht realisierbar ist, schlagen wir vor, daß für die Benutzung» ler städtischen Leichenhallen 20 % der betriebswirtschajj» chen Kosten, also 200 Beat.

