Seit« 19
ugupflicht neu begründet wird, SA* bga benschuldner wechselt, f K A bl ^«betrag der Abgabenschuld sich ändert i £ J&kp^iügkeitstermine ergeben.
' 5* 1 übenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung a> rbe benbescheide allgemein festgesetzt.
S Abg f\mgbewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö- f Cf ** 11 ■ hten sind. wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz- l&fÄhen Abgabenbescheid ergeben.
'i^h^abenSchuldner treten mit dem heutigen läge durch ’£<**** thche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkun- ^fl(f® Dt weön ihnen an diesem Tüge ein schriftlicher Be-
, j^vjurch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung flß ( * ie . d ea bgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf- kG*® „ A P r Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer- ^(llcbunB UC1
^ , gpruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der .«emeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer Montabaur, zu erheben.
|(,, n.ubach, den 03.06.1991 Hahn
M* 1 „aindeverwaltung Daubach Ortsbürgermeister
^,gememu
„ lieh willkommen zur Daubacher Kirmes 11 vom 10.05. bis 13.05.1991
liibiMitbürgerinnen, liebe Mitbürger, hebe Gäste,
Hun allen wünsche ich von ganzem Herzen fröhliche und gesel- rjjlnneatage in Daubach. Verbunden mit allen guten Wün- Jjjtf gelten besondere Grüße unseren älteren und kranken Mit-
Urohnern.
SIkoq seit Wochen laufen die Vorbereitungen der Kirmesgesell- auf Hochtouren. Dank diesem Einsatz können wir noch „di altem Brauch die Kirmestage feiern.
IIomt DRK-Blasorchester hat die musikalische Leitung beim Klnntszug am Sonntag und am Montag zum Frühschoppen Ikmommen. Für ihre Mühe und ihren Eins atz möchte ich mich dt diesem Wege bedanken.
Howe Gastronomie bietet neben Speisen und Getränken ein läfingreiches Unterhaltungs- und Vergnügungsprogramm litlknz und musikalischem Früh- und Spätschoppen.
Mögen die läge der Kirmes reichlich Gelegenheit bieten, in Ge- NlllgkeiL neue Freundschaften zu schließen, alte zu pflegen und U vertiefen.
In diesem Sinne ein herzliches Willkommen unter dem Motto •Gemeinde sein, gemeinsam feiern.«
Raimund Hahn Ortsbürgermeister
Jjjleuf der Festtage:
FREITAG, den 10.05.1991
1*00 Uhr Aufstellen des Kirmesbaumes durch die Kirmesge- üfw« Ufl d freiwilligen Helfer.
WMSTAG, den 11.05.1991
Ln j Eröffnung der Kirmes auf dem Festplatz und Start lhutk eanens ’ Rädsportverein Nassau.
Gottesdienst; Amt für die Lebenden und Verstorbe- Gftsgemelnde Daubach.
®**°gers ^ &nZ ^ Gasthaus Eulenstube mit der Kapelle »The den 12.06.1991
IIiwl Eirmeszug der Kirmesgesellschaft mit dem DRK- Dämmerschoppen mit der Kapelle »The Swingers«
»ofcplat*.
'Osouj“’ den 13.06.1991
^K-Ri. ® e 8inn des Frühschoppens unter Mitwirkung des
SCm 0rchest ers.
'^ach*^ 6 Daubach Raimund Hahn
•den 28.04.1991 Ortsbürgermeister
Haussammlung für das Blindenhilfswerk das » er brachte ein gutes Ergebnis Ü^hilf ^ r ßebnis anläßlich der Haussammlung für das i^bed-, ? Wer k möchte ich mich bei allen Spendern in Dau-
!?ni . en -
Sch ^H^rag von 358,86 DM erzielt. Besonders bedanke iCSin' i Sammlerinnen aus dem Vorstand des Wester- ^lichej^Eom Fehlinger und Brigitta Werner.
Westerwald-Verein Zweigverein Daubach e. V.' Jahresheft»... aus Daubach« zu haben Wie alljährlich, so bietet der Westerwald-Verein Daubach auch m diesem Jahr wieder sein 36 Seiten starkes Jahresheft Nicht- mitgliedem zum Selbstkostenpreis von DM 3,- zum Kauf an. Bezogen werdenkann es durch den 1. Vorsitzenden H.-J. Hucke. 6431 Daubach Ww.
DRK-Blasorchester Daubach
Am Sonntag, 6. Mai, findet eine Probe um 10.00 Uhr statt. Es wird um Beachtung und zahlreiches Erscheinen gebeten.
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1991
(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBL IS. 966 -, der Hundesteuergemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 08.04.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Holler erhebt im Kalenderjahr 1991 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.
Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der G emeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.
6431 Holler, den 03.05.1991 Molsberger
Ortsgemeindeverwaltung Holler Ortsbürgermeister
SV »Fortuna« Holler e. V.
Abteilung Alte Herren
Am Samstag, dem 04.06.1991 spielen wir in Bad-Ems gegen die alten Herren von VF1 Bad Ems. Anstoß: 16.30 Uhr.
Abfahrt: 15.30 Uhr.
Am kommenden Sonntag, 15.00 Uhr, tritt die Fortuna beim Tabellendritten in Görgeshausen an.
Stahlhofen
1 Hank.
Raimund Hahn
Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1991
(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BG Bl. IS. 965 der Hundesteuer gemäß§9 Abs. 2derHundesteuersatzungvom01.03.1991 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgememde Stahlhofen erhebt im Kalenderjahr 1991 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens

