Montabaur
Seite 18
Oberelbert
öffentliche Bekanntmachung
Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben fUr das Kalenderjahr 1991
(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom07.08.1973 - BGBl. IS. 966 -, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 1.7.1988, sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Oberelbert erhebt im Kalenderjahr 1991 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben n ach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.
Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbeheifsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nachVeröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.
6431 Oberelbert, den 03.05.1991
Ortsgemeindeverwaltung O berelbert Jung
Ortsbürgermeister
Wanderfreunde Oberelbert
Am Sonntag, dem 5. Mai 1991 geht es in den Oberwesterwald. Die Wanderung verläuft von Rehe bis zur Krombachtalsperre und dann auf die höchste Erhebung des Westerwaldes (die Fuchskaute). Von dort geht es wieder zurück nach Rehe. Treffpunkt und Abfahrt ist um 9.00 Uhr vom Dorfplatz in Oberelbert. Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
SV Oberelbert 1928, Abteilung Alte Herren Samstag, den 4. Mai 1991 spielen wir um 16.30 Uhr in Niederelbert. Abfahrt 16.00 Uhr. Samstag, den 11. Mai spielen wir um 16.30 Uhr in Stahlhofen. Abfahrt 16.00 Uhr.
Welschneudorf
öffentliche Bekanntmachung Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1991
(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom07.08.1973 • BGBL IS. 965 -, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 1.4.1988, sowie des Landwirtschaftskammer beitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Welschneudorf erhebt im Kalenderjahr 1991 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit nV»i e 2 U neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin inikfcl he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall ausdnb * ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. *
Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtn iku l gen ein, als wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher %y l zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Fa der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines MonatsnacML fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhobni den.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bäh! Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zintl 108, 5430 Montabaur, zu erheben. 1
5431 Welschneudorf, den 03.05.1991 Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf h«^ I
OrtsbürgarnMHiri
Verkabelung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, nachdem ich in den vergangenen Wochen mehrfachnachdaai stehenden Verkabelung gefragt wurde, ist die FirmaSÜWEtyl um Auskunft gebeten worden, wann mit einem entspreciäoM Ausbau gerechnet werden könne. Wie mir die Fa. SÜWEDAaJ geteilt hat, ist im J ahre 1991 mit einer VerkabelungvonWebdj neudorf nicht zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen Helmut Heiden, Ortsbürgermeister
Ski-Club »Großer Dielkopf«
Am 11. Mai 1991 findet unsere Frühjahrswanderung statt(ftl treffen uns um 14.00 Uhr am Rathaus »Welschneudorf«, Zal Apres-Ski geht es dann zum Rückerhof. Auch NichtmitglUij sind herzlich eingeladen. Wir bitten um Anmeldung bis mall Mai 91, TfeL 02608/316.
SV Welschneudorf e.V., Abt. Fußball Am Sonntag, dem 5. Mai 1991 bestreitet unsere 1. Mannxhtl ihr letztes Heimspiel der Saison 1990/91. Als Gegner enra» wir die Mannschaft aus Otzingen. Anstoß: 15.00 Uhr auf dJ Sportplatz in Welschneudorf. Zuschauer sind uns wie inmj herzlich willkommen.
Preis-Skat
Am Samstag, dem 11. Mai 1991 veranstaltet der SV Ml Welschneudorf, gemeinsam mit der Vereinswirtin H. Bon,« Vereinslokal »Zum Hannes« einen großen Preis-Skat ohneK*] tra, ohne Ree, wozu wir alle Skatbrüder und-Schwestern hnM| einladen. Startgeld: 5,00 DM. Beginn: 19.30 Uhr. Gewinne:
1. Preis 100 DM, 2. Preis 30 Liter Bier, 3. Preis 16 Liter Bfc j außerdem tolle Sachpreise.
Also dann bis Samstag, den 11. Mai 1991 beim »Hannes«.
“GELBACHHÖHEN
Daubach
ZI
öffentliche Bekanntmachung
Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1991 ,,
(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Gr» I Steuergesetzes vom07.08.1973-BGBl. IS. 966 -, der Hundes»! er gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 16.02.19»* wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des» desgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-?!*! vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Daubach erhebt im Kalenderjahr 1991 Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirt»» (Grundsteuer A) und die Grundstücke des GründwrwvJI
(Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den g»*j
Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnichtertc . Abgaben werden nur H ann durch schriftlichen Bescnw I

