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sterDr. Possel-Dölken empfing am 21. Mürz 1991 ca. _.^~e Schüler aus Tbwcester und der Partnerstadt Brack- aX^ufEinladung des Mons-'Iäbor-Gymnaaiuma 10 Th ge in ^|h|Uf zu Gast waren,,. -i>\ \

ilehaler pflegten bereits einen intensiven Briefkontakt und * inun Gelegenheit, sich persönlich kennenzulernen und ih- chaften zu vertiefen.

Öffentl. Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung

|l Ermittlung und Feststellung des Brief wahlergebnisses eis 6 - Montabaur - anläßlich der Wahl zum Zwölften ; Rheinland-Pfalz am 21. April 1991 wurden 8 Brief- tUnde gebildet. <

(BlWwahlvorstände treten am 21. April 1991 um 18.00 Uhr I nachfolgend auf geführten Räumen zusammen:

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i Nr. Verbandsgemeinde Ort des Zusammentritts

'Bflhr-Grenzhausen Untergeschoß Arbeitsmedizinisches Untersuchungszentrum, Mozart- str.6, Ransbach Baumbach

Schulpavillon, Grundschule Rans­bach Baumbach, Mozartstr. 8, Ransbach Baumbach

dto. dta

Montabaur l Montabaur 2

Montabaur 8 uw .

I Vnabach-BaumbachUntergeschoß, Arbeitsmedizinisches Untersuchungszentrum, Mozart- straße 6, Ransbach - Baumbach

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* 1 Vereinshaus,. Mozartstr. 4, Rans­

bach Baumbach dta

*tlmim dlUneen ü ^ er ^ Zulassung der Wahlbriefe und über

* ch rff Feststellung des Briefwahlergebnisses sind lohn« o f - ermann hat zu den Wahlräumen Zutritt, soweit

orung des Wahlgeschäftes möglich ist.

1;^aumbach, den 2. April 1991 »ur f deS ^ a ^ cre l 9es 6 Dahm

Bürgermeister

Ka NHTHACHUH6

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^ V/.V*«- Z1 - A P riI 1991 findet die MAHL

von a nn A von R he1nland-Pfalz statt. Die Wahl «-00 - 18.00 Uhr.

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*... S^0 , *hausM 1, 'r en n? o<len Daub *ch, Gackenbach, Girod, i ' Schach, Hiih<« Großholbach * Heilberscheid, Holler,

%b<" £*der* r K Srh n 3 en ; Kadenbach, Neuhäusel, Niederelbert, . tTfühofen , mb ° rn . Oberelbert, Ruppach-Goldhausen,

ein,n u r? hausen und Welschneudorf bilden '

,nen Wahlbezirk.

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gft d SUnmlü.. 6 !] z ite 1 born, HelUgenroth, Nentershau-.l bilden jeweils zwei Wahlbezirke. -p

Montabaur ist in 15 Wahlbezirke elnaetellt

*.dt

r' In den Wahlbenachrichtigungen, die den«,, bis zuffl31. März 1991 übersandt worden .il? 11 " Stimmbezirk und der Wahlfaum angeaeben <' s fl berechtigte zu wählen hat. .

3. Jeder Stlmnberechtlgte kann'nur 1n demu,ki 1 zlrkes wählen, ln dessen Wählerverzeichnt! ril| l Ist. Die Wähler haben die WahlbenachrlchtAl Personalausweis oder Reisepaß zur Wahl *tt! 5 !" ! l Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl a® werden. sS

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in,..J Wahlumschlägen. Jeder Wähler erhält bei Bet«! 1 Wahl raumes Stimmzettel und Umschlag ausgehjrjfj

Jeder Wähler hat eine Wahlkrefsstlmne und, me.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaJ

1. für die Wahl Ira Wahlkreis ln schwarzem Druck 1 lassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabed J namens, Vornamens, Berufes oder Standes Jtf der, Hauptwohnung der Bewerber und Ersatzbewl

bei Wahl kreis Vorschlägen von fartelen und ull gungen außerdem deren Namen und, sofern sie !| bezelchnung verwenden, auchdjese, bei nahlW Schlägen von Stimmberechtigten 'außerdem dasu und rechts von dem Namen jedes Bewerbers »inj für die Kennzeichnung, *

2. für die Wahl nach Landes- und Bezirkslisten 1<1

Druck die zugelassenen Landes- und BezIrkslIsS Angabe der Namen der Parteien und Wählerverein und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, diese, der Familiennamen und Vornamen der erst! Bewerber und die Bezeichnung der WahlvorschllJ. Landes- oder Bezirkslisten sowie links von dt] Zeichnung der Partei oder WählerverelnlgunjeJ Kreis für die Kennzeichnung.' ' 1

Der Wähler gibt

seine Wahlkrelsstlmme ln der Welse ab,

daß er auf dem linken Teil des Sttazattl (Schwarzdruck) durch ein ln einen Kreis! tes Kreuz oder auf andere Welse eindeutll 1 Ich macht, welchem Wahlkreisbewerben benenfalls Ersatzbewerber sie gelten soll

und seine Landesstimme ln der Welse,

daß er auf dem rechten Teil des Stiimet| (Blaudruck) durch ein ln einen Kreis; Kreuz oder auf andere Welse eindeutig hl lieh macht, welcher Landes- oder 8et1rts| sie gelten soll.

Der Stimmzettel muß vom Wähler ln einer WahlzelleJ Wahl raumes oder 1n einem besonderen Nebenraum geh| net und 1n den Wahlumschlag gelegt werden.

4. Oie Wahlhandlung sowie.die Im Anschluß an die I erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlerg« Im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutrl soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfttsl lieh Ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an derll 1m Wahlkreis, 1n dem der Wahlschein ausgestellt Ist*

a) durch Stimmabgabe ln einem beliebigen WahlraumdiJ Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teil nehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Ve gerne 1 ndeverwa 1 tung einen amtlichen Stlimzettel. eine eben Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbrlefu« beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stlnrnzettel verschlossenen Wahl Umschlag) und dem unterschriebene schein so rechtzeitig dem auf dem WahlbHeftimschlag benen Kreiswahlleiter Übersenden, daß er dort spätes am Tage der Wahl bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrle auch bei dem angegebenen Kreiswahllelter abgegeben*

6. Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur und nur persönlich ausdben (§ 4 Abs. 1 desLande setzes*