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^'T'^htes zum Arzbacher Stock. Von hier aus beginnt die

WiTnir Wolfskirchhof - Marienruh Neuhäusel (etwa 16 ^Abfahrt ist um 10.00 Uhr am Bahnhof in Montabaur. We- k®) 1 Busbestellung ist Anmeldung bei Wanderwartin Inge 02602/17171 (nach 18.00 Uhr) erforderlich.

^^^erein Montabaur des Westerwald-Vereins lädt am Sf tflir 6 April zu einer naturkundlichen Wanderung rund um Üscmoßbergein. (Dauer etwa eine Stunde). Oberstudienrätin r ßaldus informiert sachkundig über Bäume und Pflanzen. . ^Loqiarte Naturfreunde treffen sich um 18.00 Uhr am Poli- %£ Montabaur, Bahnhofstraße.

Wolfgang Thierse (SPD) spricht in Montabaur Ais stellv. Bunaesvorsitzender aer SPD kommt Wolfgang Thierse am Montag, 8.4. nach Montabaur. Um 20.00 Uhr spricht der »gelernte DDR-Bürger« (Thierse über Thierse) im Saal des »Strandbadrestaurant Rustika«. Alle Mitbürger/innen sind zu dieser SPD-Veranstaltung herzlich eingeladen.

Kultusminister Gtilter spricht AmDonnerstag, dem 4. April 1991,20.00 Uhr spricht Kultusmi­nister Dr. Georg Gölter auf einer öffentlichen Veranstaltung in Montabaur, Kreishaus, Sitzungssaal I. Themen u.a.: Betreuen­de Grundschule, Ganztagsschulangebot, Verkürzung der Schulzeit am Gymnasium, Lehrerversorgung im Westerwald- kreis,neue Fachbereiche an Berufsbildenden Schulen in Monta­baur und Westerburg sowie alle interessierenden Fragen.

Alle Lehrer, Schüler und Eltern sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.

Arbeitsgemeinschaft KULTUR (AKU) im Westerwald e.V. Mitgliederplenum

Alle Mitglieder und Freunde von AKU und Kleinkunstbühne sind zum Plenum am Dienstag, 9. April, um 18.00 Uhr ins Ju­gendzentrum Montabaur eingeladen. Da wichtige Entschei­dungen über die Zukunft der Kleinkunstbühne zu treffen sind, sollte möglichst niemand fehlen.

Türner des TuS Montabaur e.V. Jungenturngruppe

Alle sportlichen Jungen in und um Montabaur, die viel Spaß an verschiedensten Bewegungseriebaissen haben, sind bei uns im­mer willkommen, denn unsere TUrnerriegen brauchen ständig Verstärkung.

Unsere Ttainingszeiten:

Donnerstag, 17.00 bis 18.30 Uhr, für bis 9-jährige, Neue Kreis­sporthalle Montabaur

Donnerstag, 18.30 bis 20.00 Uhr für ab 10jährige, Neue Kreis­sporthalle Montabaur

fVeitag, 16.00 bis 18.00 Uhr, spezielle Absprache Wettkam pf tumer Daining ab 18. April 91

Sondertraining am 19. April 91,16.00 bis 18.00 Uhr. Hausfrauenbund Montabaur

AmDonnerstag, dem 11. April 1991, 16.00 Uhr findet in den ^ en der Kreissparkasse Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz, ein Vortragüber: Färb- und Stilberatung mit prakt. Be­ratung statt. An jedes Mitglied ergeht eine schriftliche Einla­dung, denken Sie bitte an die Rückantwortkarte.

Johanniter Unfall-Hilfe e.V.

'V 1 £ s P* an der JUH für April 1991 in Sofortmaßnahmen Unfallort (SMU)

lanei» 6 ^ 1 ^ a ^ er ^ uhrerscheinklassen (außer Kl. 2 LKW), für Sofort* n 8 ^uhrerscheinbeaitzer, die ihre Kenntnisse über die sollten* 1 am Unfallort (SMU) regelmäßig auffrischen

0 r i, aber auch für die übrige Bevölkerung veranstaltet der roand der JUH Caan-Nauort im April folgenden Kurs:

st ra i^ a ^ Montabaur, ev. Gemeindehaus, Peterstor-

tQel dun^ e ^ nnt . um Uhr und endet um 14.00 Uhr. Voran- erforderlich. Die vorgeschriebeneTfeilnah- ^trägt 36,00 DM.

bltte an Michael Merz, Tbl. 02601/2914.

Nr. 1

... Vereinsring Eigendorf Der Vereinsringbittet die Bürger von Eigendorf an den Ost« gen noch kräftig Eier auszublasen und diese nach der Ostei o zum Abholen bereitzuhalten. Die Eier werden i »Schmücken des Kinnesbaumes« benötigt.

AHRBACHGEMEINDEN

Horressen/Elgendorf «pldU^ssen/Elgendorf I bis III hat am

Osterwochenende

Boden

ASV Boden

In der Ahrbachhalle in Boden findet am Samstag, dem 30. M 91 ein Vergleichskampf zwischen dem Sportclub Langealt heim und einer Kreisauswahl des Ringerkreises Koblenz st Anlaß dieser Veranstaltung, deren Reinerlös einem wohltäti Zweck zugeführt wird, ist der Wechsel des Langenlonsheii Ringes Thomas Ferdinand zum ASV Boden.

Kampfbeginn: 17.30 Uhr.

Für das leibliche Wohl der Zuschauer ist bestens gesorgt.

Heiligenroth

öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanerweiterung »Industriegebiet« der Ortt mein de Heiligenroth

Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB). Die vom Ortsgemeinderat Heiligenroth am 18. Dez. 1990 Satzung beschlossene Bebauungsplanerweiterung »Indust gebiet« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am März 1991 (Az. 6A/60,610-13) erklärt, daß der/die Bebauung lanerweiterung Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanerweiterungsunterlagen können bei der T bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-A nauer-Platz 8, Zimmer 203,in 6430 Montabaur während Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs, und freiti von 7.30-12.46 Uhr und 13.30-16.00 Uhr sowie donnerstags i 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann eingesel werden.

Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanerwe rung Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachungtritt i Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzungder in § 214 A 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formv Schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eil Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber < Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachu gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und For Vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Ab« BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungspl eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die FäUigk und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüc wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verls gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensna< teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches < durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädige schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt § 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerh« von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetret sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Ai zug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des G meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb« nes Jahresnach der öffentlichen Bekanntmachungder Satzun schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solch Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der G emein d< Verwaltung geltend gemacht worden ist

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