Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 4

schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können gog,, der Stadt Montabaur oder derVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist(§24Ail nung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durchd« Juli 1988 (GVBL S. 135).

Die Verwaltung informiert

HINWEISE ZUR BRIEFWAHL Sehr geehrte Wählerin, sehr geehrter Wähler !

Wer am Wahltag aus wichtigem Grund abwesend ist oder aus beruflichen Gründen, Krankheit, ht_ ulA chen u.a. den Wahlraum nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten auf suchen kann, hat die Möglichkeit deverwaltung Montabaur, Rathaus, III. Stock, (Neubau) Briefwahl zu beantragen.

Dazu erhalten Sie bei der VerbandsgemeindeverwaitungMontabaur folgende Unterlagen für die Wahlzuort

1. den Wahlschein,

2. den amtlichen Stimmzettel,

3. den amtlichen blauen Wahlumschlag,

4. den amtlichen orangefarbenen Wahlbriefumschlag.

Sie können an der Wahl teilnehmen

1. gegen Abgabe des Wahlscheines unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder Reisepasses dJ Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des auf dem Wahlschein bezeichneten Wahlkreises oder

2. gegen Einsendung des Wahlscheines an die für Sie zuständige, auf dem WahlbriefUmschlag Wahlschein bezeichneten Wahlkreises durch Briefwahl.

N ach § 4 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes darf jeder Stimmberechtigte sein Stimmrecht nur einmal undnurn unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht«, sucht, wird nach § 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit fl

Wichtige Hinweise für Briefwähler

1. Die Stimmabgabe bei der Briefwahl ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheines die«! Statt zur Briefwahl» mit der Unterschrift versehen ist.

2. Den Wahlschein nicht in den blauen Wahlumschlag legen, sondern mit diesem in den orangefarben^ stecken. Sonst ist die Stimmabgabe ungültig.

3. Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen körperlicher Gebrechen nicht in der Lage sind, den Stir zufüllen, können sich dabei der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese unterzeichnet auch die »V zur Briefwahl«.

4. Den Wahlbrief rechtzeitig zur Postgeben I Wahlbriefe,dieamThgederWahinachl8.00Uhrbeimzusti eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Im Bereich der Deutschen Bundespost den Wahlbrief spätestens zwei Werktage vor der Wahl (19. April 1991),| Orten noch früher, bei der Post einuefem. Der Wahlbrief ist nicht freizumachen. Wird eine besondere Beföi Stellung oder Einschreiben gewünscht, so müssen die dafür fälligen - zusätzlichen G ebühren durch Poatw pelabdnick auf dem Wahlbrief entrichtet werden.

Außerhalb des Bereichs der Deutschen Bundespost

den Wahlbrief möglichst bald und am Schalter eines Postamtes einliefern sowie Luftpostbeförderungverlai als Brief Sendung des internationalen Postdienstes grundsätzlich vollständig freizumachen. Deshalb müsse im Einlieferungsland geltenden Gebühren entrichtet werden. Auf dem Wahlbrief unterhalb der Anschrift^ »Röpublique föderale dAllemagne« angeben. Falls ein Stimmberechtigter Bedenken hat, den Wahlbrief« nung und der Farbe durch die Post im Ausland befördern zu lassen, ist es ihm überlassen, den Wahlbrief in eid schlag zu stecken und diesen der Post abzugeben. In diesem Falle ist aber nicht mehr die bevorzugte Behandluf Bundespost gewährleistet, wenn dieser Brief erst am läge der Wahl beim Zustellpostamt eingeht.

Beachten Sie den bei den Brief wahlunterlagen beigefügten Wegweiser für d

(s. Seite 5)

Stellenausschreibung

Bei der Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindewerke) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt di! j

VeWEntsorgers bzw. Klärfacharbeiters

zu besetzen.

Darüber hinaus wird zum 1. August 1991 ein Ausbildungsplatz für den

Ausbildungsberuf Ver-/Entsorger

an geboten.

Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschrift®] reichen bei der '

Verbandsgemeindeverwaltung - Personalamt - Postfach 1262 5430 Montabaur.