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Bekanntmachungen
♦liehe Ausschreibung tt 9 * 1 Haltung Montabaur schreibt für den Ruppach-Goldhausen die nachste-
Grundschule in 5431 Ruppach-Gold-
P ^ peinde Montabaur
l Ä Hauptstr. 61, 6434 Dernbach, TbL i Ai*r*
C*. 1.343 cbm.
L .\rtiden ausgeschrieben:
ulten ,
o/Innenausbau . (Unoleumböden)
Gebühr: DM 10,00 DM 16,00 DM 16,00 DM 10,00 DM 10,00 DM 10,00 DM 10,00
ffliDwnbach, Hauptstr. 51, angefordert i. _
Anforderung ist ein Verrechnungsscheck bei- H^Jnind der Leistungsverzeichnisse erfolgt ab 2.
w« findet am 23.4.1991 bei der Verbandsgemeinde Bjp, mnr 218, statt. Die Uhrzeit ist auf den jeweili- jeichnissen angegeben.
(rteilung kommen nur Firmen in Betracht, die dfer entsprechende Qualifikationen verfügen und |j^Ua Ähnlicher Größenordnung ausgeführt haben.
ir. 20. März 1991
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
öffentliche Ausschreibung
_digemelnde Montabaur schreibt die Beschaffung
iCmputerausstattungen für die Hauptschule Monta- IWUuchule Montabaur-Horressen öffentlich aus.
Computer, 16 Monitore, 2 Tintenstrahldnicker, 16 lUMlwirtprogramme •
^»«Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer- **«• Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemein- *lHsrrn Sehr,Tbl. 02602/126.106,6430 Montabaur, islne Schutzgebühr wird nicht erhoben.
^ 10. April 1991.
I r* Abgabe eines Angebotes bei der Verbandsge-
•»•oiur, Konrad-Adenauer-Platz, Zimmer 208, ist
19, April 1991 > 11'-00 Uhr
^Verwaltung Montabaur Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Bekanntmachung
5**«,*K5r d o! 5fthn P lanfc den Neubau einer Direkt- Rhein-Main, die auf rheinland-pfälzi- Anlehnung an die Autobahn A 3 über ^ er den soll. Es werden auch Vor- G te S m Raum Limburg/Montabaur ge- d« r c me “ a hnstromleitung vorgesehen.
_ Ru 0BshJk aat j ^ anz ^ e * Rheindland-Pfalz - Obere Land B ° rC | G ' ^hrt die Bezirksregierung Ko- s Planungsbehörde - ein raumplaneri- ftUo Ks»*) U ? 10r ^ nun £ 3ver f a h ren ) gemäß § 18 des z ® s *nVerbindungmit§6adesRaum-
tei er 0 Öffen tlichkeit
»desFb “^ ULUCnKeit ün Raumordnungsver- adelip Um i or dnungsgesetzes) werden die der t Iq . en Unterlagenöffentlichzu jeder-
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Mai 1991
301 (ßroff m ^,® verwa ltuLiag Montabaur, Bau- ^r Sitzungssaal - Neubau), Konrad-
Adenauer-Platz 8, 6480 Montabaur, während der Dienst* stunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.80 bis 12.46 und 13.80 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7,30 bis 12.46 un 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 18.00 Uhr) ausgelegt.
Die Unterlagen können während dieser Zeit auch bei der Bezirksregierung Koblenz • Referat 30 -, Kurfürstenstr. 12-14 ( Zimmer 408 bzw. 402), 6400 Koblenz, sowie bei den Kreisverwaltungen Rhein-Lahn-Kreis, Westerwaldkreis, Neuwied und Altenkirchen während der üblichen Bürozeiten eingesehen werden. In der Zeit vom 10. April bis 30. Juni 1991 hat jedermann Gelegenheit, sich schriftlich oder zur Niederschrift bei den auslegenden Stellen zur oben erwähnten Planung zu äußern.
4. Einwendungen werden im Rahmen eines noch zu bestimmenden Erörterungstermins unter Beteiligung der Einwender behandelt. Etkann bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne Um verhandelt werden. Verspätete Einwendungen bleiben bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt.
5. Das Ergebnis der Abwägung im raumplanerischen Verfahren wird öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, den 14. März 1991 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Jahr 1991 vom 22. März 1991 I.
Der Stadtrat hat aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungsgesetzes vom 22. April 1966 (GVBL S. 96) in der Fassung des Landesgesetzes vom 17.Mail972 (GVBL S. 179) in Verbindung mit- den §§ 96 ff. der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1978 (GVBL S. 419)folgendeHaushaltssatzung beschlossen, dienach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Westerwald als Aufsichtsbehörde vom 19. März 1991 hiermit bekanntgegeben wird.
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Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 3.726.430 DM
in der Ausgabe auf . 3.726.430 DM
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf... 148,860 DM
in der Ausgabe auf. 143.860 DM
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1978 (GVBL S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
6430 Montabaur, 19. März 1991
Kreisverwaltung (S.) Im Aufträge
des Westerwaldkreises Maerten
Abt. 1 Az. 029/901-10
in.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2.4.1991 bis 11.4.1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 12, öffentlich aus.
Montabaur, den 22. März 1991 (S.) Dr. Possel-Dölken
Stadt Montabaur Bürgermeister
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Verletzung der Bestimmungen über 9 Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und i Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge- iderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner- ^ » _i_ j* _RolranntTnarhnnf?

