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Seite 13

Nr. 6/91

Niederelbert

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Bebauungsplanes »Stockland« beschlos-

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«oKarfiich des Bebauungsplanes wird in nord- Der Gelt Ä,m e einschl. der Flurstücke Nr. 12/2 und 62

(UW ' . . nör dlichen Geltungsbereiches wird eine öf-

N ÄSnnacheausgewie^.

10 _ h( . s verbindlichen Bebauungsplan festgesetzte

j Die im ree G ^ d stücksfläche wird in nördlicher Rich- über^Jtert und auch für den Erweiterungsteil unter a)

festgesetzt.

Frweiterungsbereich wird ein eingeschränktes Ge- dl ^hS lGE/E) festgesetzt. Innerhalb des einge- SriuScten Gewerbegebietes sind zulässig: r^Thebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören Iwwte Lagerplätze ^d Wohnungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO(Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschafts­personen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter).«

. Zur verkehrsmäßigen Andienung des Erweiterungsberei- * ches wird im Bereich der Flurstücke Nr. 50,61 und 13 eine öffentliche Verkehrsfläche einschl. einer Wendemöglich­keit sowie Böschungsflächen festjgesetzt. Die bisher im Plan ausgewiesene öffentliche Grünfläche für diesen Be­reich entfällt.

Der Änderungs- bzw. Erweiterungsbeschluß wird hiermit ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. 6431 Niederelbert, 29. Januar 1991 Bode

Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes »Stock­land« der Ortsgemeinde Niederelbert; öffentliche Auslegung der Änderungs-bzw. Erweiterungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seinen Sitzungen am 22. März und 22. Nov. 1990 den Beschluß gefaßt, den Bebau­ungsplan »Stockland« zu ändern bzw. zu erweitern (siehe vorste­hende öffentliche Bekanntmachung).

Die Änderungs- bzw. Erweiterungsplanung einschließlich Be­gründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 18. Februar bis 18. März 1991 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,6430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs von 7.80 bis 12.46 und 13.30 bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis 18.30 Uhr) und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr sowie nachrichtlich beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge­meinde Niederelbert schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

ImBereichderFlurstückeNr. 60und47/l wird für eine spä­tere Erweiterung des Gewerbegebietes bis an die Flur­stücke Nr. 66 und 66 heran eine öffentliche Verkehrsfläche einschl. Böschungsflächen ausgewiesen.

Zur verkehrsmäßigen Andienung des (neugebildeten) Flur­stücke Nr. 46/2 wird eine öffentiche Verkehrsfläche ausge­wiesen:

Dem Bebauungsplan wird ein Grünordnungsplan beigege­ben, der Bestandteil des Bebauungsplanes ist.

In den Tfextfestsetzungen wird als Empfehlung auf genom­men:

- Zuwegungen und Stellplätze auf den Grundstücken sol­len in wasserdurchlässiger Form (z.B. in Rasengitterstei­nen) hergestellt werden.

- Das Dachflächenwasser soll nicht über die Regenrinne in den Kanal bzw. den Vorfluter abgeleitet werden, sondern auf den Grundstücken zunächst z.T. versickern. Dort, wo die Bodenbeschaffenheit es zuläßt, kann das Wasser gut verteilt in mehrere kiesgefüllte Sickergruben geleitet wer­den. Ein Tfeil des Wassers kann auch in Regentonnen zum Gießen aufgefangen werden.

Diese Empfehlungen gelten sowohl für den Erweiterungs teil, als auch für die im Geltungsbereich des jetzigen Be- auungsplanes noch unbebauten Grundstücke.

hfi H* e ^w X ^® s * ;se k !un g en zum Böbauungsplan wirdzur-

- ry^kaunchen Anlagen folgendes auf genommen:

Haf^ eSc h°ß-/F ußbodenhöhe der ersten Bautiefe ühe i!? rer nördlichen Gebäudekante max. 0,60 m

I 5 Deckenhöhe der parallel zum Plangebiet ver­wenden Landesstraße Nr. 127 liegen.

ußbodenhöhe der zweiten Bautiefe über h 7r er nör dlichen Gebäudekante max. 1,60 m lip e . r Deckenhöhe der inneren Erschließungsstraße j ^ n * c ht höher als die Erdgeschoß-ZFußbo-

öenhohe der ersten Bautiefe.

debrp> 3 ^ Ö ^ e dar ^ max - 9,50 m betragen, große Gebäu- (= SaH e u Sind m .^ sog - "Sched- oder Sägedächem« versrh;fi d ^ c ^ er Reihung, mit ungleich großen und Di geneigten Flächen) zu überspannen.

sie von r !f eil /' es *' se ^ zun ® en des Bebauungsplanes, soweit _niW.. Änderung nicht betroffen sind, bleiben unbe-

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6431 Niederelbert, 29. Januar 1991

Bode