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Nr. 6/91
Niederelbert
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Bebauungsplanes »Stockland« beschlos-
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«oKarfiich des Bebauungsplanes wird in nord- Der Gelt Ä,m e einschl. der Flurstücke Nr. 12/2 und 62
(UW ' . . nör dlichen Geltungsbereiches wird eine öf-
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10 _ h( . s verbindlichen Bebauungsplan festgesetzte
j Die im ree G ^ d stücksfläche wird in nördlicher Rich- über^Jtert und auch für den Erweiterungsteil unter a)
festgesetzt.
Frweiterungsbereich wird ein eingeschränktes Ge- dl ^“hS lGE/E) festgesetzt. Innerhalb des einge- SriuScten Gewerbegebietes sind zulässig: r^Thebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören Iwwte Lagerplätze ^d Wohnungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO(—Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter).«
. Zur verkehrsmäßigen Andienung des Erweiterungsberei- * ches wird im Bereich der Flurstücke Nr. 50,61 und 13 eine öffentliche Verkehrsfläche einschl. einer Wendemöglichkeit sowie Böschungsflächen festjgesetzt. Die bisher im Plan ausgewiesene öffentliche Grünfläche für diesen Bereich entfällt.
Der Änderungs- bzw. Erweiterungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. 6431 Niederelbert, 29. Januar 1991 Bode
Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes »Stockland« der Ortsgemeinde Niederelbert; öffentliche Auslegung der Änderungs-bzw. Erweiterungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seinen Sitzungen am 22. März und 22. Nov. 1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Stockland« zu ändern bzw. zu erweitern (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Die Änderungs- bzw. Erweiterungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 18. Februar bis 18. März 1991 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,6430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs von 7.80 bis 12.46 und 13.30 bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis 18.30 Uhr) und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr sowie nachrichtlich beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Niederelbert schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
ImBereichderFlurstückeNr. 60und47/l wird für eine spätere Erweiterung des Gewerbegebietes bis an die Flurstücke Nr. 66 und 66 heran eine öffentliche Verkehrsfläche einschl. Böschungsflächen ausgewiesen.
Zur verkehrsmäßigen Andienung des (neugebildeten) Flurstücke Nr. 46/2 wird eine öffentiche Verkehrsfläche ausgewiesen:
Dem Bebauungsplan wird ein Grünordnungsplan beigegeben, der Bestandteil des Bebauungsplanes ist.
In den Tfextfestsetzungen wird als Empfehlung auf genommen:
- Zuwegungen und Stellplätze auf den Grundstücken sollen in wasserdurchlässiger Form (z.B. in Rasengittersteinen) hergestellt werden.
- Das Dachflächenwasser soll nicht über die Regenrinne in den Kanal bzw. den Vorfluter abgeleitet werden, sondern auf den Grundstücken zunächst z.T. versickern. Dort, wo die Bodenbeschaffenheit es zuläßt, kann das Wasser gut verteilt in mehrere kiesgefüllte Sickergruben geleitet werden. Ein Tfeil des Wassers kann auch in Regentonnen zum Gießen aufgefangen werden.
Diese Empfehlungen gelten sowohl für den Erweiterungs teil, als auch für die im Geltungsbereich des jetzigen Be- auungsplanes noch unbebauten Grundstücke.
hfi H* e ^w X ^® s * ;se k !un g en zum Böbauungsplan wirdzur Hö-
- ry^kaunchen Anlagen folgendes auf genommen:
Haf ™^ eSc h°ß-/F ußbodenhöhe der ersten Bautiefe ühe i!? rer nördlichen Gebäudekante max. 0,60 m
I 5 Deckenhöhe der parallel zum Plangebiet verwenden Landesstraße Nr. 127 liegen.
ußbodenhöhe der zweiten Bautiefe über h 7r er nör dlichen Gebäudekante max. 1,60 m lip e . r Deckenhöhe der inneren Erschließungsstraße j ^ n * c ht höher als die Erdgeschoß-ZFußbo-
öenhohe der ersten Bautiefe.
debrp> 3 ^ Ö ^ e dar ^ max - 9,50 m betragen, große Gebäu- (= SaH e u Sind m .^ sog - "Sched- oder Sägedächem« versrh;fi d ^ c ^ er Reihung, mit ungleich großen und Di geneigten Flächen) zu überspannen.
sie von r !f eil /' es *' se ^ zun ® en des Bebauungsplanes, soweit _niW.. Änderung nicht betroffen sind, bleiben unbe-
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6431 Niederelbert, 29. Januar 1991
Bode

