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Verloren - gefunden

Bei der Ortsgemeindeverwaltung wurde ein Schlüsselbund ab­gegeben. Der Verlierer k ann bei entsprechendem Nachweis die Fundsache beim Ortsbürgermeister abholen.

Möhnenverein »Ewig Jung»

Karnevalsverein »KCSK«

Angesichts der schweren Kriegshandlungen im Persischen Golf und aus Sicherheitsgründen sagen wir alle Karnevalsveranstal­tungen - auch den Kamevalsumzug am Schwerdonnerstag ab. Wir bitten tun Verständnis.

Gackenbach/Horbach

BUCHFINKENLAND

Reparaturarbeiten im Hochbehälter

Durch Reparaturarbeiten im Hochbehälter kann es am Dienstag, 05. Februar 1991

in der Zeit vom 13.30 bis 18.00 Uhr in den Ortsgemeinden G ackenbach und Horbach zu Störungen oder Unterbrechungen in der Wasser lieferung kommen.

Wir bitten um Beachtung.

Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky

Werkleiter

Gackenbach

Kultur- und Heimatverein Gackenbach Die Eintrittskarten zu den Sitzungen können am 02. Februar 1991, von 16.00 bis 20.00 Uhr und 03. Februar 1991, von 10.00 bis 12.00 Uhr in Horbach im Gasthaus »Zum grünen Baum« zu- rückgegeben werden.

Horbach

Möhnen »Immerfroh»

Wir wandern am Donnerstag, dem 07. Februar 1991. Treffpunkt um 14.30 Uhr amDorfbrunnen. Abendessen im Gasthaus »Zum grünen Baum« um 18.00 Uhr.

MGV »Cacilia« Horbach

Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, dem 15. Fe­bruar 1991, 20.15 Uhr im Vereinslokal »Zum grünen Baum« statt.

Auf der Tagesordnung stehen u.a. Berichte des Schriftführers, des Kassenwartes, des Kassenprüfers, Entlastung des Vorstan­des, Neuwahlen, Wahl eines Festausschusses, Verschiedenes. Zu dieser Versammlung sind alle Vereinsmitglieder herzlich ein­geladen.

EISBACHGEMEINDEN

Girod

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, dem 5. Februar 1991, um 19.30 Uhr im Jugendheim Girod statt.

öffentliche Sitzung:

Ge n e hm igung der Niederschrif t über die Sitzung des Rates vom 18. Dezember 1990 (öffentlicher Tfeil)

Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ar­beiten zum Umbau des Gemeindehauses Beratung und Beschlußfassung über die Verlegung der Kirmes in Kleinholbach

Beratung und Beschlußfassung über die Verlegung der Kirmes in Girod

Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werdenu, im Jahre 1991

Beratung und Beschlußfassung über die Installation einer

Straßenlaterne in der Schulstraße

Beratungund Beschlußfassung über erforderliche Ausbes-

8. Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Genehmigungder Niederschrift über die Sitzung^ vom 18. Dezember 1990 (nichtöffentlicher Tbilj

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes

Girod, 21. Januar 1991

I. Ortsbeia

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Finanzamt Montabaur

Bekanntmachung Uber die Offenlegung der Ergebnk K | denschfltzung Nachschätzung

Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung, des Bodenschätzungsgesetzes vom 16.10.34 (Reichs)

S. 1050) - der Gemarkung Girod werden in der Zeit vom 01. bis 28. Februar 1991 in denDii men des Finanzamts Montabaur, während der Dienst von 8.00 bis 12.00 Uhr offengelegt.

Bei der Schätzung von Gemarkungsteilen sind diebeti Flurstücke bzw. Feldlagen in der Anlage aufgeführt, legt werden die Schätzungskarten und die Schätzung für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse denschätzung - Nachschätzung - niedergelegt sind. Diei legten Schätzungsergebnisse werden den Eigentil Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfii sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfinduni weise mitzubringen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschii,,A"* steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke!; d*® schwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeidurj^ 16 ' n anzam t schriftlich einzureichen oder zur Niederschrill] klären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs bei nen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben auf gef ührteil legungsfrist.

Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltun[ zeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt an ten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen Sachen, die zur Begündung dienen, und die Beweismittel führt werden.

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwi den die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtl weit nicht Beschwerde eingelegt ist.

Der Vorsteher des Finanzamts Ci

Finanzamt Montabaur

_ iwer IUr Au nichts

Bekanntmachung Uber die Offenlegung der Ergebnisse t: denschätzung - Nachschätzung - treffen

Die Ergebnisse der Bodenschätzung-Nachschätzunggei ErJ»Q' des Bodenschätzungsgesetzes vom 16.10.34 (Reichsgesd S. 1050) - der Gemarkung Kleinholbach werden in der Zeit vom 01. bis 28. Februar 1991 in den Dien men des Fina n za m ts Montabaur, während der Dienatsc; von 8.00 bis 12.00 Uhr offengelegt.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schälst bücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnis WSjh Bodenschätzung-Nachschätzung-niedergelegtsindDiel V .^ r l gelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentum® 5 es ®° Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben. yLvjM

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfi4S~ 8n sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindung» 61 de weise mitzubringen.

Rechtsbehelfsbelehrung;

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätii' tlfsti steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke « W schwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichnets^J^d n anzam t schriftlich einzureichen oder zur NiederschriltiBp 8 ^ klären. Die Frist für die Einlegungdes Rechtsbehelf sbetii 1

nen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben auf geführten!!

legungsfrist.

Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsä! ^ Ul zeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet »- 60 soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt anffl .^lEr ten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen m Ge Sachen, die zur Begündung dienen, und die Beweismittel* führt werden. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegw Gek Beschwerde werden die offengelegten Schätzungsergeb] unanfechtbar snwpit ninht P^q/%v>