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Nr. 4/91

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und Beschlußfassung über den Erlaß einer Ab-

für einen Tbil-

®*Ä.,atzungnach § 34 Abs. 4 BauGB fl * undU ?^rtrtUich der Straße »Im Maerenthal«

nir und Beschlußfassung über einen Antrag auf f. ^nfgchte Veränderung des Bebauungsplanes »Im Al­ten Beschlußfassung über einen Antrag auf

l iung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Selten Garten«

^ Verschiedenes

!! ^^ntunTun^Beschlußfassung über die Erteilung des l fff^raehmens nach §§ 36, 34 BauGB auf Bebauung Am Grundstückes »Im Maerenthal 2«

Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage

J Verschiedenes

' Mint 16. Januar 1991 Schmidt

8*®® Ortsbürgermeister

Sammlung für Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

nuim November 1990 durchgeführte Haus- und Straßensamm- ¥ -des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge erbrach- SJden Betrag von 1.122,00 DM. Für die Unterstützung zugun- iUq des Volksbundes danke ich allen Spendern.

Main besonderer Dank gilt dem Sammler Paul Fischer, der durch sein persönliches Engagement zu dem erfreulichen Er- gibnis beigetragen hat.

Schmidt

Ortsbürgermeister

Dienststunden des Ortsbürgermeisters fallen aus

Wegen der Ortsgemeinderatssitzung am Dienstag, 29. Januar 1991 und am Donnerstag, 07. Februar 1991 fallen die Dienst­hunden des Ortsbürgermeisters aus. Um Beachtung wird gebe­ten.

BUCHFINKENLAND

SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen Mitgliederversammlung

Die nächste Mitgliederversammlung des SPD-Ortsvereins fin­det am Donnerstag, 31. Januar, 19.30 Uhr inderDaubacherEu- lenstube statt. Auch »Neue« sind wie immer herzlich willkom­men. Vorankündigung: Montag, 26. Februar, Horbach, Diavor- trag über die Rumänienhilfe.

Horbach

C--

Westerwaldverein Buchfinkenland

anreshauptversammlung

tw 9« SJ ^ irige Hauptversammlung findet statt am Donners- Bh.i *®J >ru ® r > um 20.00 Uhr im Gasthaus »Zum grünen vorzu*" m ^ or ^ ac ^- Wh 1 bitten alle Mitglieder, sich den Tfermin

Hübingen

Ha öffentliche Bekanntmachung

l99l S v^ tS i S ^ tzun ^ der Ortsgemeinde Hübingen für das Jahr vom 17. Januar 1991

Qr dauncrf en nu ldera *' aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- HI 9) f 0 i|~ ^ land Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S.

Q Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­me vonwvr die Kreisverwaltung Montabaur alsAufsichtsbe- 07. Januar 1991 hiermit bekanntgemacht wird.

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Mrd j^^^ltsplan für das Haushaltsjahr 1991

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VEH^l abeauf

0,00 DM 200.000,00 DM

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 36,00 DM

für den zweiten Hund 64,00 DM

für jeden weiteren Hund 72,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche

II.

Genehmigung der Haushalts Satzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1991 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

6430 Montabaur, 7. Januar 1991 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28. Januar 1991 bis 6. Februar 1991 während der allgemeinen Dienststun- den im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Hübingen, 17. Januar 1991

Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (S.) Hoffmann

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. dieEinberufungunddie'Ihgesordnungvon Sitzungen des Ge­meinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbür­germeister von Hübingen oder der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22. Juli 1988 (GVBL S. 136).

(S.) LA. Meckel

EISBACHGEMEINDEN

Tfennisverein Girod e.V.

Sonntag, den 27. Januar 1991 Spiel der Damenmannschaft ge­gen TC Mittelwald. Abfahrt 16.00 Uhr, Spielbeginn 17.00 Uhr Ttennishalle Bad Marienberg.

Kein Karaevalszug in Girod-Kleinholbach Unter dem Eindruck des Krieges am Golf hat der Vereinsring Girod-Kleinholbach sich entschlossen, den für den 10. Februar 1991 vorgesehenen Karnevalszug ausfallenzu lassen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

437.000 DM 437.000 DM

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgesh.ausen fin­det am

Dienstag, 29. Januar 1991, um 20.00 Uhr im Rathaus statt.