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Montabaur

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Nr.

Montabaur

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. Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Handball

An diesem Wochenende finden folgende Spiele statt:

Damen, Samstag, 26. Januar 1991

17.00 Uhr HSG Oberbieber/Rengsdorf - TüS Ahrbach. Spielort: TUrnhalle Ludwig Erhard Schule, Neuwied

Herren, Sonntag, 27. Jan. 1991

16.16 Uhr SpVgg. Saynbachtal II - TUS Ahrbach. Spielort: Ober­waldhalle, Selters.

AUGST

Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Augst Herzliche Einladung zum Mitarbeitertreff am

Mittwoch, 30. Januar, um 20.00 Uhr evangelischen Gemeindehaus Neuhäusel. Besprechungspunkte:

- Kartierungsgrundlage Augst (Kartenmaterial) für Biotop­kartierung und Bachpatenschaft

Anlage von Biotopen, wer hilft mit Hacke und Spaten ?

- Vorschläge für Streuobstpflanzungen

- Amphibienschutz Südtangente und Kalterbach. Lohnsteu- erkarte.

Aktion »Saubere Augst 1981 m

Berichte: Munitionslager, Umgehung Neuhäusel, Hotelbau Denzer Heide, Hühnerberg

- Regelmäßige Treffen, wann und wo ?

- Verschiedenes

Eingeladen sind alle, die mitmachen wollen.

Eitelborn

SG Eitelbom/Neuhäusel

Am Samstag, 26. Januar 1991,16.00 Uhr finde ein Vergleichs­kampf zwischen dem Ostligisten SG Eitelbom/Neuhäusel und dem alten Rivalen aus der Bezirksliga Mitte Urmitz/Bhf. statt.

Kadenbach

Möhnenverein »Immer froh« Kadenbach Wegen des Krieges amGolf werden die Sitzungen am 2. Februar und Schwerdonnerstag, dem 7. Februar, nicht stattfinden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Möhnenverein Kadenbach

Unsere diesjährige Verlosung findet am Freitag, dem 8. Februar 1991 um 16.00 Uhr in der Gaststätte »Zum Westerwald« statt. Die Preise von der Verlosungkönnen bis 22.00 Uhr dort abgeholt werden.

Neuhäusel

öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung »Auf der Haid« der Ortsgemeinde Neuhäusel; hier Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB).

Die vom Stadtrat Ortsgemeinderat Neuhäusel am 27. Sept. 1990 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Auf der Haid« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 11. Januar 1991 (Az. 6A/60, 610-13) erklärt, daß die Bebauungs­planänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad- Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 6430 Montabaur während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs, von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 -13.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Jeder mann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor-

Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wa nicht innerhalb von sieben J ähren seit dieser Bekanntrnjt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- undfj Vorschriften oder den Mangel der Abwägungbegründen i darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie (L BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauung] eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fäll und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsans] wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigungw gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögend teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruch durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschäd] schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantrag

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innej von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in < Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eing sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird

§24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)|| zug)

Eine Verletzung der Bestimmungen Uber

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungend meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht ims| eins Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung) zung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, dieeiaJ che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber da] meindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

Im Plangebiet mit der OZ 6 wird bei den Parzellen 194| die vorgegebene »Gartenhof- und Atriumbebauung mitC bebauung an mindestens zwei Seiten« aufgehoben undeiij bauung gemäß OZ 4 b festgesetzt.

Neuhäusel, 18. Januar 1991

Hün

Bürgern

Frauenkreis Neuhäusel

Yoga für Anfänger Der erste Kurs unter der Leitung von Frau Kremer beg 29. Jan. 91,9.30 Uhr imPfarrgemeindehaus. Die Kursgebiiij 10 Doppelstunden beträgt 40,00 DM und ist am ersten! entrichten. Bitte bequeme Kleidung und eine Decke mit| gen.

Ein zweiter Kurs beginnt am 14. Februar 91, 20.00 Uhr, Wegen der großen Nachfrage soll noch ein dritter Kurs t ten werden. Auskunft und Anmeldung unter Tfel.Nr. 8 342 ] ger der Veranstaltungen ist das Kath. Bildungswerk 1 wald.

Glaubensgespräch

unter der Leitung von Pfarrer Klein am 30. Januar 91, 20 . 01 ] im Pfarrgemeindehaus. Alle Frauen sind Herzlich eingelaj

Simmern

öffentliche Bekanntmachung

Dienächste Sitzungdes Ortsgemeinderates Simmern fin< Dienstag, 29. Januar 1991,19.30 Uhr im Hotel »Waldhof« statt.

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öffentliche Sitzung:

Beratung und Beschlußfassung über den Ha: plan/die Haushaltssatzung 1991 sowie über das tionsprogramm 1991 1994 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ai

Beratung und Beschlußfassung über die Erhöhunj gessätze für Schüler und Auf sichtspersonen bei Sei heimaufenthalten im Schullandheim auf der Insel ney

Beratung und Beschlußfassung über einen Ant KCSK (Karnevalsverein) auf Zuschußgewähning

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