792 Montabaur
Nr. 27/92
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öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973-BGBL IS. 965, der Hundesteuer gpmäfl § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 16. Februar 1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28. Juli 1980jeweils in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsg die Grüne
(Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahres betrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Th ge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.
Verloren • Gefunden
In der Neuwiesenstraße wurde an Kirmes eine Jeansjacke gefunden.
Der Verlierer kann sie während der Dienststunden im Bürgermeisteramt abholen.
Zerfas, Ortsbürgermeister
25 Jahre Alte Herren Heiligenroth Während der Woche läuft bereits das AH-Verbandsgemeinde- turnier, das die Alten Herren Heiligenroth aus Anlaß ihres 25jährigen Bestehens veranstalten.
Am Samstag, 4. Juli 1992, ergibt sich folgender Programmablauf:
13.30 Uhr. Jugendspiel
14.30 Uhr. 1. Halbfinale
16.15 Uhr. 2. Halbfinale
16.00 Uhr.Bambini-Kicker Heiligenroth-Niedererbach
16.16 Uhr. Spiel um den 3. Platz
17.16 Uhr. Endspiel
18.15 Uhr. Siegerehrung
Um 20.00 Uhr beginnt die 25-Jahr-Feier in der Vögelsanghalle (nicht ZbV-Raum) mit Tanz und Verlosung. Alle Gönner und Freunde der AH Heiligenroth, besonders auch die ehemaligen Mitglieder, sind ganz herzlich eingeladen.
Zeltlager für Kinder
Die Kath. Kirchengemeinde führt in den Sommerferien ein Zeltlager für Kinder bei Mengerskirchen/W W durch, und zwar in der Zeit vom 81. Juli 1992 bis 6. August 1992. Alle neun- bis dreizehnjährigen Kinder (Jahrgang 1979 -1983) sind zu dieser Freizeit eingeladen. Es sind noch einige Plätze frei.
Anmeldung bitte umgehend im Pfarramt.
öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 1992 _
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973-BGBLIS. 965, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzungvom 13. Mai 1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der J ahres betrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechts behelf sbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.
TbS Ahrbach • Ruppach-Goldhausen - Heiligenroth 1921 e.V.
Vorstandswahlen am Freitag, 3. Juli 1992,20.00 Uhr Der Vereinsvorstand möchte den Vereinsmitgliedem nochmals den a g. Tfermin ans Herz legen. Am 3. Juli 1992 um 20.00 Uhr soll in der Gaststätte »Sonnenhof« in Ruppach-Goldhausen ein neuer Vorstand gewählt werden.
An diesem Tag wird also der Beschuß der Jahreshauptversammlung vom 13. März 1992, die Vorstandsneuwahl zu vertagen, in die Tht umgesetzt.
hi
“AUGST”
13. Raiffeisenturnier
Raiffeisen-Fußballturnier in Kadenbach 11. und 12. Juli 1992 Die Sportfreunde Germania Kadenbach sind in diesem Jahr die Ausrichter des 3. Raiffeisenturniers.
Wie in jedem Jahr verspricht dieses Ihmier wieder einen spannenden Ablauf und für die Zuschauer ist es nach der Europameisterschaft sicherlich wieder attraktiv, heimische Mannschaften LIVE zu erleben.
Die teilnehmenden Mannschaften aus Eitelbora, NeuhäuseL Hillscheid, Simmera und Kadenbach werden sicherlich versuchen, dem Favoriten und Landesligaaufsteiger Arzbach den TUrniersieg streitig zu machen und da es hier ja um lokales Kräftemessen geht, wird jede Mannschaft das beste aus sich herausholen, um dem Gegner Paroli zu bieten.
Wir möchten zu diesem Fußballfest alle Einwohner aus der Augst und näheren Umgebung schon heute recht herzlich einla- den. Das ausführliche Programm wird in der nächsten Ausgabe an gleicher Stelle erscheinen.

