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Bauen mit Köpfchen
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Bastard-Mehlbeere, wird von nur vier Arten angeflogen.
Beim Wacholder ist das Verhältnis 43:1 und beim Weißdorn 32:3 zugunsten der heimischen Wildsträucher und -bäume. Ihre Bevorzugung führt Kowarik auf die lange gemeinsame Vergangenheit zurück. Um so erschreckender ist aber das Defizitinunseren Gärten: Hier herrschen Zucht- und Exoten -
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Nr. 27/92
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Das “ökologische Bauen” ist zum Begriff für eine Neuentwicklung im Bausektor geworden, die geringere Belastung für die Umwelt mit mehr Wohnqualität verbindet. Tips und Ratschläge dazu will die Broschüre des Kieler Ministeriums für Natur, Umwelt und Landesentwicklung “ökologisches Bauen - Im Einklang mit Natur und Mensch” geben: bei der Planung eines neuen Hauses, bei Umbauten oder sonstigen baulichen Veränderungen. Das mit 12 Fotos farbig bebilderte Heft gibt auf 30 Seiten zahlreiche Anregungen zu den Themen ökologisch orientierte Planung eines Gebäudes, Fassaden- und Dachbegrünung, Wintergärten, Baustoffe und traditionelle Bautechniken, Holz- und Holzschutz, Farben und Oberflächen, Heizung und Energiesparen, Wasser schützen und Wasser sparen sowie zur Bauabfallvermeidung.
Die Broschüre kann kostenfrei bestellt werden beim Ministerium für Natur, Umwelt und Landesentwicklung des Landes Schleswig-Holstein, Pressereferat, Grenzstraße 1-5,2300 Kiel 14, Tel. 0431/596-1, Fax 596-2551.
Sperrmüll, Wertstoffschrott und Grttnabfälle
Seit dem 01.01.1992 bestehen Änderungen bei der Abfuhr von Sperrmüll:
Eine zusätzliche Wertstoff-Schrottsammlung wird seit Januar 1992 durchgeführt. Ein Faltblatt der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung informiert über die Neuerungen und erläutert die unterschiedlichen Abfallarten.
Das Informationsblatt ist bei der Westerwaldkreis-Abfallbesei- tigungin Moschheim, der KreisverwaltungMontabaur, der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und den Gemeinden in der Verbandsgemeinde Montabaur erhältlich. Umweltbeauftragter VG Montabaur H. Meier, Tbl. 02602/126 109.
Radsportveranstaltung »Rund in Montabaur» am 16. August 1992
Am Sonntag, 16.8.1992, findet im Bereich der Rheinstraße/Al- bertstraße/Fröschpfortstraße wie in den Vorjahren die Rad- sportveranstaltung »Rund in Montabaur« statt. Start und Ziel sind in der Fröschpfortstraße. Der Streckenverlauf führt über die Rheinstraße und die Albertsraße zurück zur Fröschpfortstraße. Die immittelbaren Anlieger der Rennstrecke sowie die Anwohner der innerhalb des Rundkurses gelegenen Straßen
(Siegstraße, Lahnstraße, Rheinstraße) werden gebeten, sich auf die an diesem läge notwendigen Einschränkungen des Fahrzeugverkehrs einzustellen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, während der einzelnen Radrennen Fahrzeuge die Rennstraße befahren oder überqueren zu lassen. In den Rennpausen oder nach Durchfahrt des Feldes wird durch Streckenposten sichergestellt, daß Anwohner das Wohngebiet verlassen können oder von den einmündenden Straßen einf ähren können. An jeder Straßeneinmündung wird durch besonders instruierte und mit Funk ausgestattete Streckenposten sichergestellt, daß ein Verlassen der innerhalb des Rundkurses liegenden Straßen während der Rennpausen möglich ist. Soweit für einzelne Anlieger erkennbar ist, daß sie mit ihrem Fahrzeug mehrmals oder zu bestimmten Zeiten den Rundkurs kreuzen müssen, empfehlen wir, das Fahrzeug vor Beginn der Veranstaltung in einer der benachbarten (außerhalb der Rennstrecke) liegenden Straßen abzustel- len. Der genaue Zeitplan für die Veranstaltung wird meiner der nächsten ausgaben veröffentlicht. Allen Anliegern der von der Radsportveranstaltung berührten Straßen wird rechtzeitigem Informationsblatt über die näheren Einzelheiten der Veranstaltung und der Auswirkungen auf den Anliegerverkehr vom Veranstalter zugeleitet.
Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde -
Rattenbekämpfungsaktion 1992
In der Zeit vom02.07.1992bisdl.07.1992 wird imBereich der gesamten Verbandsgemeinde eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt.
Das Gift wird bei Befallsfeststellungin der Kanalisation und an | Bachläufen so ausgelegt, daß keine Kinder oder Haustiere da- I mit in Berührung kommen. Wir fordern alle Haus- und Grundstückseigentümer auf, sich bei Rattenbefall an dieser Aktion zu beteiligen. Sie können sich ab sofort direkt mit dem Schädlingsbekämpfermeister Helmut Diefenbach, Thalheim-Limburg, TbL 06436/7509, oder mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, TteL 02602/126.205, in Verbindung setzen.
Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich aufgefordert, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder (Wirkstoff Cumarin) für Haustiere schädlich sein können.
Wir weisen darauf hin, daß Vitamin K-Thbletten als Gegenmittel zu dem Cumarin-Wirkstoff zu verwenden sind. Vitamin K-lhble- ten sind in jeder Apotheke erhältlich. Bitte beachten Sie, daß die Giftköder nach dem Ende der Bekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grundstücken entfernt werden müssen.
Verbandsgemeindeverwaltung • als Ortspolizeibehörde •
Rentenreform bringt Verbesserungen bei der Zurechnungszeit
Wie die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, mitteilt, wurde durch die Rentenreform 1992 die Anrechnung der Zurechnungszeit weiter verbessert.
Versicherte, die bereits in jungen J ahren beruf a- oder erwerbsunfähig werden oder versterben, haben entsprechend wenig rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt. Eine daraus berechnete Rente würde deshalb niedrig ausfallen.
Die sogenannte Zurechnungszeit bewirkt jedoch, daß der Versicherte so gestellt wird, als wäre er bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres ununterbrochen rentenversichert gewesen.
Durch die Rentenreform verlängert sich die Zurechnungszeit nunmehr bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, für die Zeit vom 5 5. bis 60. Lebensjahr wird sie allerdings nur zu einem Drittel berücksichtigt. Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Anrechnung einer Zurechnungszeit sind zudem nicht mehr erforderlich.
Diese Verbesserungen wirken sich allerdings nur auf Renten aus, die ab 01. Januar 1992 beginnen. Wurde zu diesem Zeitpunkt bereits eine Rente bezogen, erfolgt keine Neuberechnung.
Weitere Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.

