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Bauen mit Köpfchen

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Bastard-Mehl­beere, wird von nur vier Arten angeflogen.

Beim Wacholder ist das Verhält­nis 43:1 und beim Weißdorn 32:3 zugunsten der heimischen Wildsträucher und -bäume. Ih­re Bevorzugung führt Kowarik auf die lange gemeinsame Vergangenheit zurück. Um so erschreckender ist aber das De­fizitinunseren Gärten: Hier herrschen Zucht- und Exoten -

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Nr. 27/92

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Dasökologische Bauen ist zum Begriff für eine Neuent­wicklung im Bausektor geworden, die geringere Belastung für die Umwelt mit mehr Wohnqualität verbindet. Tips und Ratschläge dazu will die Broschüre des Kieler Ministeriums für Natur, Umwelt und Landesentwicklungökologisches Bauen - Im Einklang mit Natur und Mensch geben: bei der Planung eines neuen Hauses, bei Umbauten oder sonstigen baulichen Veränderungen. Das mit 12 Fotos farbig bebilder­te Heft gibt auf 30 Seiten zahlreiche Anregungen zu den The­men ökologisch orientierte Planung eines Gebäudes, Fassa­den- und Dachbegrünung, Wintergärten, Baustoffe und tra­ditionelle Bautechniken, Holz- und Holzschutz, Farben und Oberflächen, Heizung und Energiesparen, Wasser schützen und Wasser sparen sowie zur Bauabfallvermeidung.

Die Broschüre kann kostenfrei bestellt werden beim Ministerium für Natur, Umwelt und Landesentwicklung des Landes Schleswig-Holstein, Presserefe­rat, Grenzstraße 1-5,2300 Kiel 14, Tel. 0431/596-1, Fax 596-2551.

Sperrmüll, Wertstoffschrott und Grttnabfälle

Seit dem 01.01.1992 bestehen Änderungen bei der Abfuhr von Sperrmüll:

Eine zusätzliche Wertstoff-Schrottsammlung wird seit Januar 1992 durchgeführt. Ein Faltblatt der Westerwaldkreis-Abfall­beseitigung informiert über die Neuerungen und erläutert die unterschiedlichen Abfallarten.

Das Informationsblatt ist bei der Westerwaldkreis-Abfallbesei- tigungin Moschheim, der KreisverwaltungMontabaur, der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur und den Gemeinden in der Verbandsgemeinde Montabaur erhältlich. Umweltbeauftragter VG Montabaur H. Meier, Tbl. 02602/126 109.

Radsportveranstaltung »Rund in Montabaur» am 16. August 1992

Am Sonntag, 16.8.1992, findet im Bereich der Rheinstraße/Al- bertstraße/Fröschpfortstraße wie in den Vorjahren die Rad- sportveranstaltung »Rund in Montabaur« statt. Start und Ziel sind in der Fröschpfortstraße. Der Streckenverlauf führt über die Rheinstraße und die Albertsraße zurück zur Fröschpfort­straße. Die immittelbaren Anlieger der Rennstrecke sowie die Anwohner der innerhalb des Rundkurses gelegenen Straßen

(Siegstraße, Lahnstraße, Rheinstraße) werden gebeten, sich auf die an diesem läge notwendigen Einschränkungen des Fahr­zeugverkehrs einzustellen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, während der einzelnen Radrennen Fahrzeuge die Renn­straße befahren oder überqueren zu lassen. In den Rennpausen oder nach Durchfahrt des Feldes wird durch Streckenposten si­chergestellt, daß Anwohner das Wohngebiet verlassen können oder von den einmündenden Straßen einf ähren können. An jeder Straßeneinmündung wird durch besonders instruierte und mit Funk ausgestattete Streckenposten sichergestellt, daß ein Ver­lassen der innerhalb des Rundkurses liegenden Straßen wäh­rend der Rennpausen möglich ist. Soweit für einzelne Anlieger erkennbar ist, daß sie mit ihrem Fahrzeug mehrmals oder zu be­stimmten Zeiten den Rundkurs kreuzen müssen, empfehlen wir, das Fahrzeug vor Beginn der Veranstaltung in einer der benach­barten (außerhalb der Rennstrecke) liegenden Straßen abzustel- len. Der genaue Zeitplan für die Veranstaltung wird meiner der nächsten ausgaben veröffentlicht. Allen Anliegern der von der Radsportveranstaltung berührten Straßen wird rechtzeitigem Informationsblatt über die näheren Einzelheiten der Veranstal­tung und der Auswirkungen auf den Anliegerverkehr vom Ver­anstalter zugeleitet.

Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde -

Rattenbekämpfungsaktion 1992

In der Zeit vom02.07.1992bisdl.07.1992 wird imBereich der ge­samten Verbandsgemeinde eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt.

Das Gift wird bei Befallsfeststellungin der Kanalisation und an | Bachläufen so ausgelegt, daß keine Kinder oder Haustiere da- I mit in Berührung kommen. Wir fordern alle Haus- und Grund­stückseigentümer auf, sich bei Rattenbefall an dieser Aktion zu beteiligen. Sie können sich ab sofort direkt mit dem Schädlings­bekämpfermeister Helmut Diefenbach, Thalheim-Limburg, TbL 06436/7509, oder mit der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur, TteL 02602/126.205, in Verbindung setzen.

Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich aufgefor­dert, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlau­fen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder (Wirkstoff Cumarin) für Haustiere schädlich sein können.

Wir weisen darauf hin, daß Vitamin K-Thbletten als Gegenmittel zu dem Cumarin-Wirkstoff zu verwenden sind. Vitamin K-lhble- ten sind in jeder Apotheke erhältlich. Bitte beachten Sie, daß die Giftköder nach dem Ende der Bekämpfungsaktion aus Sicher­heitsgründen von den Grundstücken entfernt werden müssen.

Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde

Rentenreform bringt Verbesserungen bei der Zurechnungszeit

Wie die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, mitteilt, wurde durch die Rentenreform 1992 die Anrech­nung der Zurechnungszeit weiter verbessert.

Versicherte, die bereits in jungen J ahren beruf a- oder erwerbsun­fähig werden oder versterben, haben entsprechend wenig ren­tenrechtliche Zeiten zurückgelegt. Eine daraus berechnete Ren­te würde deshalb niedrig ausfallen.

Die sogenannte Zurechnungszeit bewirkt jedoch, daß der Versi­cherte so gestellt wird, als wäre er bis zur Vollendung des 55. Le­bensjahres ununterbrochen rentenversichert gewesen.

Durch die Rentenreform verlängert sich die Zurechnungszeit nunmehr bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, für die Zeit vom 5 5. bis 60. Lebensjahr wird sie allerdings nur zu einem Drit­tel berücksichtigt. Besondere versicherungsrechtliche Voraus­setzungen für die Anrechnung einer Zurechnungszeit sind zu­dem nicht mehr erforderlich.

Diese Verbesserungen wirken sich allerdings nur auf Renten aus, die ab 01. Januar 1992 beginnen. Wurde zu diesem Zeit­punkt bereits eine Rente bezogen, erfolgt keine Neuberechnung.

Weitere Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Gemeinde- und Verbands­gemeindeverwaltungen.