27/92 <. Montabaur
T
.E.
Nr. 27/92
“Öffentl. Bekanntmachungen”
_ öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung« der Stadt Montabaur; hier: Heilung eines Verfahrensfehlere gemäß § 215 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
vgg .er
Gmhtutr. WA
mr/chl]
ArblAmt
Eichwiese
2244 t
[pJÄjJ
a» v&'
SOi I
^Schule'
itiTTtTiTriiig
,<? <■
wU\a
*Ä)J/
Krühs.
Kräis-j I
y^jfa
^ZTT
135 51
mm
jwü
WBSm
Eitm\
WM
wmm
WM
mm
m
ri^UUUU MM^gj
ssralÄS
Hiermit wird der Bebauungsplan »Altstadt I - Erweiterung« erneut öffentlich bekanntgemacht.
10741 Insoweit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung in der Planurkunde behoben.
Inkrafttreten gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB).
10155 Die vom Stadtrat Montabaur am 29.11.1990 als Satzungbeschlossene Bebauungsplanarweiterung »Altstadt I« wurde der Bezirks-
regierung Koblenz gemäß § 11 BauGB angezeigt.
1626 Die Bezirksregierung hat am 15.02.1991, Az.: 379-5111-1 c, erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt. Die
Bebauungsplansunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zim- ' mer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs, von 8.30 -12.30 Uhr und14.00 -16.00Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr) und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann _ eingesehen werden.
_| Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Mß7ß i" wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 B auGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif-
V /432 ; v ten dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde .{ geltend gemacht worden ist.
(0465 «
. m Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben J ahren seit dieser Bekanntmachung gegen- i • * • « über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

