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27/92 <. Montabaur

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Nr. 27/92

Öffentl. Bekanntmachungen

_ öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung« der Stadt Montabaur; hier: Heilung eines Verfahrensfehlere gemäß § 215 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

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Hiermit wird der Bebauungsplan »Altstadt I - Erweiterung« erneut öffentlich bekanntgemacht.

10741 Insoweit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung in der Planurkunde behoben.

Inkrafttreten gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB).

10155 Die vom Stadtrat Montabaur am 29.11.1990 als Satzungbeschlossene Bebauungsplanarweiterung »Altstadt I« wurde der Bezirks-

regierung Koblenz gemäß § 11 BauGB angezeigt.

1626 Die Bezirksregierung hat am 15.02.1991, Az.: 379-5111-1 c, erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt. Die

Bebauungsplansunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zim- ' mer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs, von 8.30 -12.30 Uhr und14.00 -16.00Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr) und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann _ eingesehen werden.

_| Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Mß7ß i" wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 B auGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif-

V /432 ; v ten dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde .{ geltend gemacht worden ist.

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. m Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben J ahren seit dieser Bekanntmachung gegen- i * « über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.