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Montabaur

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Notizen aus der Stadtratssitzung der Stadt

Montabaur vom 29. November 1990

Aufstellung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung« Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken Dipl.-Ing. Mareks von der Firma VUS, der die Planung des Kreuzungsbereiches Wilhelm-Mangels- Straße/Kolpingstraße/Rheinstraße anhand eines Planes dar­stellte. Herr Marx ging insbesondere auf das Gefälle im Kreu­zungsbereich ein. Auf grund einer vorgeschalteten Ampelanlage in der Fröschpfortstraße werde die Verkehrsführung derart ge­staltet, daß eine Einschränkung des in diesem Bereich befindli­chen Omnibusbetriebes weitestgehend vermieden werden könne

Der Stadtrat nahm Kenntnis von den im Rahmen der öffentli­chen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Beden­ken/Anregungen des betroffenen Anliegers. Die BedenkenJAnre- gungen wurden zurückgewiesen bzw. nicht berücksichtigt, weil man nach den Ausführungen des Verkehrsplaners die Be­einträchtigungen nicht als unzumutbar ansah und Alternati­ven zur jetzigen Planung zu großen Nachteilen führen würden.

Weiterhin war es erforderlich, den Zustimmungs- und Satzungs­beschluß gemäß den §§ 10 BauGB und 24 GemO zu fassen. Der Stadtrat stimmte dem Bebauungsplan einschließlich seiner Be­gründung, den Tbxtfestsetzungen und der Grünordnungspla­nung in der vorgelegten und durch das Planungsbüro erstellten Form zu und beschloß den Bebauungsplan als Satzung.

Bereits in 1984 war für das Gebiet zwischen Gäulsbach, Färber­bachstraße, hinter der Grundstücksgrenze der westlichen Bau­zeile an der Hospitalstraße und des Parkplatzes »Kalbswiese« der Beschluß zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefaßt worden. Inhalt des Bebauungsplanentwurfes war es insbeson­dere, unter Beibehaltung der jetzigen Straßenführung der Wilhelm-Mangels-Straße zwischen Wilhelm-Mangels-Straße, Biergasse und Fußweg Parkplatz »Kalbswiese«/Wilhelm- Mangels-Straße eine Sonderbaufläche für einen großflächigen Handelsbetrieb auszuweisen.

Im vergangenen Jahr war beschlossen worden, auch die an der neuen Trassenführung der Wilhelm-Mangels-Straße angren­zenden Grundstücke in den Geltungsbereich einzubeziehen.

Das in 1984 eingeleitete Bebauungsplanverfahren soll auf gege­ben und mit einer völligen Neuplanung begonnen werden, da sich die Bebauung im Bereich des ehemaligen landwirtschaftli­chen Grundstückes Decker und die Verlegung der Wilhelm- Mangels-Straße nur auf der Grundlage eines einheitlichen Pla­nungskonzeptes verwirklichen läßt. Neben der Verlegung der Wilhelm-Mangels-Straße soll die Anpassung des Bebauungs­planentwurfes an die gestalterische Detaüplanungder vorgese­henen Verkaufseinheit nördlich der Biergasse Planungsinhalt sein.

Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Vor­aussetzungen für die Erhaltung, Wiederherstellung und Bele­bung der Altstadt und den weiteren Ausbau des Warenangebo­tes in zentraler Lage um den Konrad-Adenauer-Platz zu schaf­fen. Da größere Geschäftseinheiten wegen der kleinteiligen Struktur der Altstadt dort nicht untergebracht werden können, müssen in ihrer unmittelbaren Nähe größere, zusammenhän­gende Flächen dafür ausgewiesen werden. Hierfür bietet sch der Bereich nördlich der Biergasse an. Da zur Zeit dieser Bereich durch die stark befahrene Wilhelm-Mangels-Straße vom Konrad-Adenauer-Platz und der Altstadt abgeschnitten ist, kann nur durch eine Verlegung der Wilhelm-Mangels-Straße der Anschluß der neuen Einkaufseinheit unmittelbar an den Fuß­gängerbereich des Konrad-Adenauer-Platzes erreicht werden. Weder ampelgerechte Überwege noch Fußgängerüberwege/Un­terführungen sind geeignet, das Einkaufszentrum unmittelbar an den Fußgängerbereich des Konrad-Adenauer-Platzes anzu­binden. Der großflächige Einzelhandelsbetrieb bedarf jedoch ei­ner sinnvollen und effektiven Integration in den städtebauli­chen und versorgungsstrukturellen Zusammenhang der Innen­stadt.

Die Neutrassierung der Wilhelm-Mangels-Straße soll an den Westrand des Plangebietes erfolgen, sie überquert die westliche Biergasse und findet nach einer Biegung um etwa 90 Grad den Anschluß an den Kreuzungsbereich Kolping-ZFröschpfort- straße.

Vorgesehen ist, ein Sondergebiet auszweisen, um die plan

rechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines öÜftjf chigen Einzelhandelsbetriebes zu schaffen. Die F lach e !£/?! maligen landwirtschaftlichen Betriebes Decker weist hjJw die idealen Voraussetzungen auf. Eine im Auftrag der WerhÜ! meinschaft »montabaur aktuell« der Stadt durch« ^ Strukturuntersuchung kam zu dem gleichen Ergebne

Die im Bebauungsplan vorgesehene Neutrassierung Wilhelm-Mangels-Straße wird durch ein Fachbüro geplant rii neben der Trassenführung auch eine schalltechnische Unter

chung durchgeführt hat. Danach werden für einige Wohne stücke Lännschutzmaßnahmen erforderlich. '

Sowohl die CDU- als auch die SPD-Fraktion gaben ihre Zustii mung zur Gesamtplanung. Kalr-Heinz Bächer von der SPl Fraktion führte aus, daß der Plan das Ergebnis der Beratung in den Fachausschüssen geworden sei. Nun sei es wünsch« wart, für das ausgewiesene Sondergebiet einen Investor ruiJJ den, der eine schnelle Ansiedlung beabsichtige. 4

Fraktionsvorsitzender Schweizer von der FWG bemerkte dd seine Fraktion eine derartige Planung bereits vor zeh n Ja gefordert habe.

Ratsmitglied Lorenz (Bürger für Montabaur) erklärte sich l der geplanten Gestaltung des Kreuzungsbereiches Wilheli Mangels-Straße/Kolpingstraße/Fröschpfortstraße nicht eil

verstanden und beantragte eine Neuplanung.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken führte aus, daß - vom Investor - die Anbindung des »Bauer-Decker-Geländes« zu begrüßen sein und der Stärkung des städtischen Eiazelhand diene Dies werde auch durch Gutachten belegt. Aus dies Grund sei auch die Verlegung der Straßenführung der Wilheli Mangels-Straße von der Straßenverwaltung als f örderungsw dig anerkannt worden.

Der Stadtrat stimmte der Vorlage bei 22 Ja-Stimmen, 2 Ne j Stimmen und 1 Enthaltung zu.

Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnunga dl Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur für < Haushaltsjahr 1989 und Uber die Entlastung des Bürgerm| sters und der Beigeordneten Zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm Hugo Kochei (FDP) als ältestes Ratsmitglied den Vorsitz und bat den Vorst zenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Klaus Mies (CDU) um die Bekanntgabe des Prüfungsberichtes. jj

Herr Mies führte aus, daß der Rechnungsprüfungsausschi] schwerpunktmäßig die Gewerbe- und Hundesteuer, Konzel sionsabgaben, das Kulturprogramm, den Hospitalfonds und Sozialbereich und den Bauhof der Stadt geprüft habe.

Es sei positiv zu werten, daß die Gewerbesteuereinnahmen i den letzten J ahren stetig angestiegen seien, insbesondere du ' das Gewerbegebiet »Alter Galgen«. Zu überprüfen sei jedo aus welchen Gründen das Gewerbesteueraufkommen imEin handel in den letzten Jahren zurückgegangen sei

In Montabaur werde für 511 Hunde insgesamt 62.000 DM Hu

desteuer gezahlt. Der Rechnungsprüfungsausschuß wies aij die zunehmende Verschmutzung der Stadt durch Hundekot 1 und empfahl, den Hundehaltern bei der nächsten Steuerzahlu ein Besteck zum Aufheben der »Hinterlassenschaften« ü Vierbeiners zu übergeben.

Weiterhin wurde vorgeschlagen, bei erforderlichen Erneue gen von Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden von elekti sehen Heizungen auf Gasheizungen umzurüsten.

Es wurde festgestellt, daß in 1989 kulturelle Veranstaltung mit rd. 96.000 DM von der Stadt bezuschußt wurden. Es v die Frage gestellt, ob Zuschüsse in dieser Höhe in der Zukunj noch leistbar sind. Auch sollen für die Veranstaltungen keir Ehrenkarten bereitgestellt werden.

Bei der Überprüfung des Altenheimes wurde festgestellt, da Haupt- und Grundnahrungsmittel von Unternehmen aus Süj deutschland bezogen wurden. Es sollte überprüft werden, nicht heimische Unternehmen die gleiche Leistung erbring können.

Als Resümee sei festzuhalten, so führte Herr Mies aus, daßdj Finanzen in der Stadt Montabaur gesund seien und erneut kein Kredite auf genommen werden mußten. So sei innerhalb der len ten zehn Jahre die Verschuldung um 1 Mia DM zurückgejw gen. Der Rechnungsprüfungsausschuß schlage vor, dem germeister, den Beigeordneten und dem Ersten Beigeordnete der Verbandsgemeinde die Entlastung zu erteilen.