Montabaur
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Nt.
Werbung für das Jubiläumsjahr 1991
Neben dem allgemeinen touristischen Angebot der Verbandsgemeinde M ontabaur präsentierte das Verkehrsamt der Verbandsgemeinde Montabaur auf der Tburistika in Frankfurt am 17. und 18. November 1990 auch die breite Palette des Jubiläumsjahres 1991 »700 Jahre StaÜtiechte«.
Die Besucher des Westerwaldstandes erhielten Informationen über den Rheinland-Pf alz-Thg und die vielen anderen Veranstaltungen im Jubiläumsjahr.
Eigens für 1991 bietet das Verkehrsamt Besuchern der Stadt gemeinsam mit den Montabaurer Hotels »Jubiläumswochenenden« mit attraktiven Programmpunkten zu attraktiven Preisen an. Die Verbandsgemeinde Montabaur schloß sich auf der 'Iburi- stikmesse in Frankfurt neben anderen Verbandsgemeinden des Westerwaldkreises den Werbeaktionen des Fremdenverkehrsvereins Westerwald an.
Hl “Öffentl. Bekanntmachungen ”
Dringender Hinweis
für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die einen Anschluß an die Kanalisation haben und Abwassergebtthren entrichten BereitsimNovember 1989 haben wir allen landwirtschaftlichen Betrieben, die Abwassergebühren entrichten, Erhebungsvordrucke zwecks Erstattung von Abwassergebühren für das Jahr
1990 übersandt und gebeten, diese bis spätestens 15. Januar
1991 an uns zurückzugeben.
Da es sich hier um eine Ausschlußfrist handelt, wird nochmals an die baldige Rückgabe, soweit nicht bereits geschehen, erinnert.
Verbandsgemeindewerke Montabaur • Abwasserbeseitigung -
öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1990 vom 23. November 1990
I.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 16. Nov. 1990 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erh.(+) verm.(-) um DM
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen +723.950
die Ausgaben +723.960
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen -332.150
die Ausgaben -332.150
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich des Nachtrages
gegenüber auf nunmehr bisher DM DM festges.
22.707.000 23.430.950
22.707.000 23.430.960
3.615.000 3.282.850
3.615.000 3.282.850
§2
Es wird neu festgesetzt: der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde von bisher 50.000 DM auf ion n n 1 Sonstige Änderungen der Kredite ergeben sich nicht **
§3
Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht $
§ 4
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtitrun«. I neu festgesetzt ® 8n j
für die Verbandsgemeinde. von bisherl. 06 o.ooJ
für die Verbandsgemeindewerke. vonV
(Wasserversorgung).
§5
Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert. Nachrichtlich:
Umlagegrundlagen 1989. 28.288 88 i
Umlagesoll 1989 . 9^618 2ül
Umlagegrundlagen 1990 bisher. 29480 m
Umlagesoll 1990 bisher. 10.023 47 a
Umlagegrundlagen 1990 neu. 29.092473
Umlagesoll 1990 neu.<
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung;
Die nach § 98 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 96 Abs. 3 del meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVl 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfcilon der), tragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaui der Nachtragswirtschaftsplane Wasserwerk und Abwasi seitigung der Verbandsgemeinde Montabaur für das ] haltsjahr 1990 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeindej tabaur
in Höhe von. 100,0001
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung für das Wasserwerk in Höhe von. 400.000!
5430 Montabaur, den 16. Nov. 1990 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. I Az. 029/901-10
(S.) In Vertretung: Dünnes
III.
Der Nachtragshaushaltsplan hegt zur Einsichtnahme v<j
Dez. 1990 bis 12. Dez. 1990 während der allgemeinen Di
stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentliclj
Montabaur, 23. Nov. 1990
Verbandsgemeinde Montabaur
(Siegel) Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO)und
2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungende meinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht ii halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmacj schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine si Rechtsverletzung begründen können, gegei meister der VerbandsgemeindeMontabaur oder der Verbi gemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht wonten 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz Gi vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geäi durch das Landesgesetz vom 22. Juli 1988 (GVBL S. 136)
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