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Montabaur

Seite 4

Nt.

Werbung für das Jubiläumsjahr 1991

Neben dem allgemeinen touristischen Angebot der Verbandsge­meinde M ontabaur präsentierte das Verkehrsamt der Verbands­gemeinde Montabaur auf der Tburistika in Frankfurt am 17. und 18. November 1990 auch die breite Palette des Jubiläumsjahres 1991 »700 Jahre StaÜtiechte«.

Die Besucher des Westerwaldstandes erhielten Informationen über den Rheinland-Pf alz-Thg und die vielen anderen Veranstal­tungen im Jubiläumsjahr.

Eigens für 1991 bietet das Verkehrsamt Besuchern der Stadt ge­meinsam mit den Montabaurer Hotels »Jubiläumswochenen­den« mit attraktiven Programmpunkten zu attraktiven Preisen an. Die Verbandsgemeinde Montabaur schloß sich auf der 'Iburi- stikmesse in Frankfurt neben anderen Verbandsgemeinden des Westerwaldkreises den Werbeaktionen des Fremdenverkehrs­vereins Westerwald an.

HlÖffentl. Bekanntmachungen

Dringender Hinweis

für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die einen Anschluß an die Kanalisation haben und Abwassergebtthren entrichten BereitsimNovember 1989 haben wir allen landwirtschaftlichen Betrieben, die Abwassergebühren entrichten, Erhebungsvor­drucke zwecks Erstattung von Abwassergebühren für das Jahr

1990 übersandt und gebeten, diese bis spätestens 15. Januar

1991 an uns zurückzugeben.

Da es sich hier um eine Ausschlußfrist handelt, wird nochmals an die baldige Rückgabe, soweit nicht bereits geschehen, erin­nert.

Verbandsgemeindewerke Montabaur Abwasserbeseitigung -

öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1990 vom 23. November 1990

I.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Ge­nehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 16. Nov. 1990 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erh.(+) verm.(-) um DM

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen +723.950

die Ausgaben +723.960

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen -332.150

die Ausgaben -332.150

und damit der Gesamt­betrag des Haushalts­planes einschließlich des Nachtrages

gegenüber auf nunmehr bisher DM DM festges.

22.707.000 23.430.950

22.707.000 23.430.960

3.615.000 3.282.850

3.615.000 3.282.850

§2

Es wird neu festgesetzt: der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde von bisher 50.000 DM auf ion n n 1 Sonstige Änderungen der Kredite ergeben sich nicht **

§3

Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht $

§ 4

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtitrun«. I neu festgesetzt ® 8n j

für die Verbandsgemeinde. von bisherl. 06 o.ooJ

für die Verbandsgemeindewerke. vonV

(Wasserversorgung).

§5

Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert. Nachrichtlich:

Umlagegrundlagen 1989. 28.288 88 i

Umlagesoll 1989 . 9^618 2ül

Umlagegrundlagen 1990 bisher. 29480 m

Umlagesoll 1990 bisher. 10.023 47 a

Umlagegrundlagen 1990 neu. 29.092473

Umlagesoll 1990 neu.<

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung;

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 96 Abs. 3 del meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVl 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfcilon der), tragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaui der Nachtragswirtschaftsplane Wasserwerk und Abwasi seitigung der Verbandsgemeinde Montabaur für das ] haltsjahr 1990 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeindej tabaur

in Höhe von. 100,0001

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung für das Wasserwerk in Höhe von. 400.000!

5430 Montabaur, den 16. Nov. 1990 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. I Az. 029/901-10

(S.) In Vertretung: Dünnes

III.

Der Nachtragshaushaltsplan hegt zur Einsichtnahme v<j

Dez. 1990 bis 12. Dez. 1990 während der allgemeinen Di

stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentliclj

Montabaur, 23. Nov. 1990

Verbandsgemeinde Montabaur

(Siegel) Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO)und

2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungende meinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht ii halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmacj schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine si Rechtsverletzung begründen können, gegei meister der VerbandsgemeindeMontabaur oder der Verbi gemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht wonten 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz Gi vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geäi durch das Landesgesetz vom 22. Juli 1988 (GVBL S. 136)

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und V«

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