Einzelbild herunterladen

*£46/91

Imelda

Ws, Tyl

iger

an

Uhr

ktabaur__

Seite 19

Nr. 46/90

Hübingen

KEVAG

litte

informiert:

1 u n g für unsere Kunden in

der Ortsgemeinde Hübingen

II

eine sichere Stromversorgung gewährleisten .'können, sind neben der Errichtung neuer fjomversorgungsanlagen die vorhandenen Ein­lichtungen in regelmäßigen Abständen zu war-

laß,

i Durchführung solcher betriebsnotwendiger Arbeiten wird die Stromversorgung am

Montag, den 19.11.1990, in der Zeit von 13.30 Uhr bis etwa 16.00 Uhr

mterbrochen.

ir bitten unsere Kunden um Verständnis.

Ihre KEVAG

Tfennisverein Hübingen Iftainingfür alle Kinder und Jugendliche fällt am Samstag, jiov, 1990 wegen einer Veranstaltung in der Thrnhalle Hor-

und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Htümjathk ßncUrun^ Sf(S 3(tauur>e»s-

phnfs " fjm 3ithl "

racoi

EISBACHGEMEINDEN

Girod

is späte_ Nr. 1624 , (»St«

denfelli

meist

fitintl

zungdd

stück» i der ( d alle

cken.d

durcbej

Igenoi

lere, i

zertrete

tuten d

Mehral

over

Neu

öffentliche Bekanntmachung

[achte Änderung des Bebauungsplanes »Am Biehl« der imeinde Girod für das Grundstück Flur 1, Flurstück 334 § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) itmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB). sgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 10. Au­dio vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes !«gemäß § 13 BauGB beschlossen, iderung hat zum Inhalt:

Bebauungsplan »Am Biehl« wird im Bereich des Flur- Nr. 334 (Flur 1) dergestalt geändert, daß für die Errich­teter Sport- und Mehrzweckhalle die festgesetzte Überbau- Fläche erweitert wird.

lisverwaltungdes Westerwaldkreises hat der vereinfach- denmg des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge-

mt.

Bebauungsplan änderungsunterlagen können bei der Ver- Jsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad- pauer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur während der (Wunden (montags, dienstags und mittwochs, von 7.30 - EjrüPd 13.30 * 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 ||3.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 - bis 13.00) von je- inn eingesehen werden.

uannkannüber den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der pngsplanänderung Auskunft verlangen.

P®6r Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft, m darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. L®^BauGB bezeichneten Verfahrens- undFormvor- pndaim unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines »seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der geltend gemacht worden ist.

iLh Abwägung sind ebenfalls imbeachtlich, wenn sie läSTn von sieben J ahren seit dieser Bekanntmachung «rh u ^ eme » n de geltend gemacht worden sind, verhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist

PBübTiv"*^ 60 ^ es ^ Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 ILa 7 ® Entschädigung von durch den Bebauungsplan Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit

K \ FlurAßv

Asy *

\

'-V

> *vr

__

Fundsache

Als Fundsache wurde eine weiße Damenarmbanduhr abgege­ben. Der Eigentümer kann diese gegen entsprechenden Eigen­tumsnachweis während der Sprechstunden beim Ortsbürger­meister abholen.

Hannappel

Ortsbürgermeister

Tfennisverein Girod e.V.

Samstag, den 17. Nov. 90 Arbeitseinsatz. Die Anlage wird win­terfest gemacht. Beginn 9.00 Uhr.

Sonntag, den 18. Nov. 90

Spiel der Herrenmannschaft in Ransbach-Baumbach. Gegner: TC Wirges, Beginn: 16.00 Uhr. Abfahrt am Tfennisplatz um 15.00 Uhr