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Nr. 46/90
Oktober 1990 die Änderung/Ergänzung des Bebauungspla Altstadt II« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Be
utmachung).
i|8Abs. l BauGB sind die Burger über die allgemeinen Zie- d Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist iit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zweck wird Einsichtnahme in die Ergänzungsuntergewährt in der Zeit
26. Nov. bis 27. Dez. 1990 (einschließlich)
, Verbandagememdeverwaltung Montabaur, Bauamt, tainer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, wäh- «d der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs gi) 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 1912.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00
Ir).
[ontabaur, 12. November 1990 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
%
W erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag:
1! + Uru C k Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, rostfach 1451, Tfelefon 02624/106-0. Tblefax 02624/6170. Verantwortlich für den Inhalt: Franz-Peter Eudenbach.
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öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Moutabaur für das Haushaltsjahr 1990 vom 08. November 1990 I.
Der Stadtrat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 5. Nov. 12990 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
erh.(+) verm.(-) gegenüber auf nunmehr
um DM bisher DM DM festges.
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen +632.350 16.278.760 16.911.100
die Ausgaben +632.360 16.278.760 16.911.100
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen -366.900 6.984.700 6.618.800
die Ausgaben -365.900 6.984.700 6.618.800
§2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite wird von bisher 606.800 DM
auf. 0,00 DM.
(nachrichtlich: Umschuldungen 1.634.000 DM)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0,00 DM auf 1.213.400 DM.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht
geändert.
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen wird nicht geändert.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:
Die nach §98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1990 wird hiermit erteilt:
Zum Tbilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den im Haushaltsjahr 1991 voraussichtlich Kredite in Höhe von 601.000 DM aufgenommen werden müssen.
5430 Montabaur, den 6. Nov. 1990
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge: (S.) Meckel
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19. Nov. 1990 bis 29. Nov. 1990 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus. Montabaur, 08. Nov. 1990
Stadt Montabaur (Siegel) Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindever- waltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22. Juli 1988 (GVB1. S. 135).

