Montabaur
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Abfuhr der grünen Wertstofftonnen für Altpapier
Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, daß sich die Abfuhr der grünen Wertstofftonnen für Altpapier für den Monat Oktober 1990 aus betrieblichen Gründen - wie nachfolgend aufgeführt - gestaltet:
Am 01./02. und 03. Oktober 1990 muß die Entsorgung der grünen Wertstofftonnen bereits jeweils einen Thg vorher erfolgen. Das bedeutet eine Verschiebung von Montag, dem 01. Oktober auf Samstag, den 29. September; von Dienstag, dem 02. Oktober, auf Montag, den 01. Oktober und von Mittwoch, dem 03. Oktober auf Dienstag, den 02. Oktober 1990.
Die Abfuhrtage Donnerstag (04. Okt.) und Freitag (06. Okt.) werden von der Verschiebung nicht betroffen.
Es wird um dringende Beachtung gebeten, daß am Mittwoch, dem 03. Oktober 1990, eine Abfuhr der grünen Wertstofftonne aus den o.g. Gründen gänzlich entfällt.
Aufgrund der in letzter Zeit vermehrten Beanstandungen wird eindringlich um Beachtung gebeten, daß in die grünen Gefäße tatsächlich nur Altpapier, Kartonagen, Kataloge, Konzeptpapier, Kalenderblätter, Papierverpackungen jeder Art, wiez.B. Soßenpäckchen, Zahnpasta-, The- und Käseschachteln, Mehl-, Zucker- und Puddingpulvertüten u.ä. eingefüllt werden.
Nicht in die grüne Tbnne dürfen gewachste Lebensmittelverpackungen, wie z.B. Milch- und Safttüten, Partyteller und -becher, Haferflockentüten, Verpackungen, die teilweise mit Silberpapier versehen sind (wie etwa bei Bonbon-, Keks-, Kaffee- und Schokoladenverpackungen), Cellophan- und Kunststoffverpackungen, Kohlepapier und stark verschmutztes Haushaltspapier und dergleichen.
Einsammlung von Problemmüll aus Haushalten in der VG Montabaur
am 06. Oktober 1990
Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur am 05. Oktober 1990 stattfindet.
An diesem Tag haben die Bürger der Vier bandsgemeinde M onta- baur in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende häusliche Abfälle abzuliefem.
An diesem Tag werden in Montabaur • Eichwiese - Spezialcontainer auf gestellt. Unter fachmännischer Aufsicht eines Chemikers werden sämtliche umwelt schädliche Hausabfälle kostenlos angenommen. Dazu zählen insbesondere Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte; Medikamente und Batterien jeder Art.
Nach Beendigung der Aktion werden die angelieferten Abfälle von der Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz m.b.H., Gerolsheim, ordnungsgemäß beseitigt und der Wiederverwertung zugeführt.
Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur Sonderabfälle aus Haushalten angenommen werden können. Gewerbebetreibende setzen sich bitte wegen der Beseitigung von Sonderabfällen direkt mit der GBS in Gerolsheim (Tbl.: 06233/77060) in Verbindung.
Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsammlungsfahrzeuge zu unterlassen. Für Bürger, die an dem vorgenannten Ttermin keine Gelegenheit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis donnerstags im Fuhrparkgebäude in Moschheim, in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.30 Uhr, ebenfalls kostenlos abzuliefem.
Amtlich zugelassene Abfallsäcke
In jüngster Zeit ist vermehrt festgestellt worden, daß ein zeitweiser Mehranfall an Abfällen über nicht zugelassene Abfallsäcke - es handelt sich hierbei in der Regel um blaue imbeschriftete Abfallsäcke • erfolgt.
Die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung weist darauf hin, daß für solche Fälle amtlich zugelassene Abfallsäcke mit der Aufschrift Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung, welche in den meisten Einzelhandelsgeschäften, in Einzelfällen auch bei den Ortsbürgermeistem und selbstverständlich während der üblichen Öffnungszeiten auch bei der Westerwaldkreis-Abfall- beseitigung, Bodener Straße, 6431 Moschheim, oder auf den
beiden Hausmülldeponien in Meudt oder Rennerod e werden können. ^
Die Müllwerker wurden angewiesen, künftig solche nicht lassenen Abfallsäcke nicht mehr mitzunehmen, sondern 11 zulassen. Unter Berücksichtigung des in jüngster Zeit ■ Öffentlichkeit verstärkt diskutierten Verursacherprin»iü, Abfallbereich ist es, wie die Westerwaldkreis-AbfaliW^
mitteilt, nicht mehr vertretbar, Abfallsäcke mitzunewL® deren Entsorgung eine Gebühr nicht entrichtet wordener dem üblichen Haushaltstarif abgedeckt ist lediglich die Et gung der grauen Abfalltonnen, der grünen Wertstofftonr» Sperrmüllabfuhr, die zweimal jährlich stattfindendenW
müllterminein jeder Verbandsgemeinde unddiejeweilsim?'
jahr oder Herbst stattfindenden Grünabfalltouren jji Sammlung von kompostierfähigen Grünabfällen sowie die Sammlung von Weihnachtsbäumen und Wertstoffen. Alle darüber hinausgehenden Leistungen sind vom i Verursacher gesondert zu zahlen. Es kann dem sich um, wußt verhaltenden Bürger, der dazu beiträgt, die anfallenden fallmengen zu reduzieren, nicht zugemutet werden, daß er Mehr an Abfällen anderer Bürger durch seine Gebühr mitfi ziert. Aus diesem Grunde werden ab 01. Oktober 1990nichts lassene Abfallbehältnisse nicht mehr entleert bzw. e Die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung bittet uml für diese Maßnahme, da im Zuge der allgemeinen Diäk„ über die Reduzierung von Abfallmengen, die AbfallvenneL sowie die Orientierung der Gebühren am VerursacherpriJ die Entsorgung zeitweise erhöhter Abfallmengen über amtl nicht zugelassene Abfallsäcke, - für deren Entsorgung« Gebühr nicht gezahlt worden ist -, unvertretbar ist.
Rat für Versicherte
Der Versichertenälteste der BfA (Bundesversicherungsai für Angestellte) Willi Neuroth, Niederahr, hält am Donna dem 11. Oktober 1990, in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr,un Räumen der AOK Montabaur, Tiergartenstr. 6 bis 7, eh Sprechtag. Ratsuchende Versicherte der Angestelltem« rung werden gebeten, alle Unterlagen für ihre Anliegern bringen. Es handelt sich z.B. um Versicherungsverlauf, 1 tragsnachweise, Geburtsurkunden, FamilienstammbucM beitslosenmeldekarten sowie Paß oder Personalausweis 1 Versichertenälteste steht für Anträge auf Anerkennung] Kindererziehungszeiten, Klärung von Versicherungsverlii Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Nachzabi von Beiträgen für die früheren »Heiratserstattungen«, 1 weise zur Auffindung von nicht in den Unterlagen vorhan nen Versicherungszeiten (wie beispielsweise Pflichtjahr): Verfügung.
Anträge auf Versichertenrente können in dieser Sprachst nicht gestellt werden, da sie zu zeitraubend sind. Hierfüriste Tferminabsprache unter der Tbk-Nr.: 02602/70143 erfordert! Bei dieser Gelegenheit macht der Versichertenälteste dar aufmerksam, daß Mütter der Geburtsjahrgänge 1917 bisII unter bestimmten Voraussetzungen ab 01. Oktober 199dl Kindererziehungsleistung aus der Rentenversicherung eil ten können. Sie beträgt voraussichtlich 29,80 DM. D: auch, wenn das Kind nach der Geburt verstorben ist. Anspruch auf diese Leistung haben auch Mütter, die eigene Rente aus der Rentenversicherung beziehen. Abt Antrag muß gestellt werden.
Mütter der Geburtsjahrgänge 1916 und früher, die trotz sd ergangenen Aufrufs in den Jahren 1987,1988 und 1989“ Anspruch noch nicht geltend gemacht haben, können dea. trag auf Kindererziehungsleistung auch jetzt noch stellen.;
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BIOLOGISCHE UND CHEMISC GRUNDLAGEN DER GENTECHHOll
Der Vortrag findet am Mittwoch, dem 10. Oktober Ä 19.30 Uhr, in der Bürgerhalle des Rathauses statt.
Zu diesem aktuellen Thema spricht Fr. Dr. B. R^elein V® Ibchnischen Hochschule Darmstadt, Institut für BiocM“ Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, die Veranstai zu besuchen.

