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Nr. 39/90

Mobile Soziale Dienste -

DEUTSCHE ROTS iUUSUZ hll£t I

. . o, u *halt«hilfen, einfachen Garten- und «iirbaiten. Reinigungadienaten sowie bei 801 pfligeriachen Hilfen etc. für lltara» k ri , " lt * und hilfsbedürftige Menschen.

n»Mr Behindertenfahrdienst steht Ihnen täglich un rund ua die Uhr zur Verfügung.

ikUnfts erteilt die Xreiageschäftastelle des

, hl . Roten Kreuzes, Kreisverband Uaterweatarwald Telefon 02602/3030

tage bis freitags von 08.00 - 12.00 Uhr

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Stellenausschreibung

jVerbandsgemeinde Montabaur stellt zu Beginn des kom- |den Ausbildungsjahres (01. August 1991)

einfe Anwärter/in

des gehobenen nichttechnischen Dienstes, zwei Verwaltungsfachangestellte und eine Bürogehilfin (Schreibkraft)

|Eine Zusage auf Übernahme nach Beendigung der Aus- ng kann leider nicht gegeben werden.

t Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen geschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Licht­echten Sie bitte bis zum 19. Oktober 1990 an die Ver- psgemeindeverwaltung Montabaur, Personalamt, Post- 11262,6430 Montabaur.

|its eingegangene Bewerbungen werden berücksichtigt, «geben Sie an, für welche Ausbildung Sie sich bewerben.

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Stellenausschreibung

iVerein »Haus der Jugend Montabaur e.V.« sucht mit pg vom 01. Oktober 1990

zwei Reinigungskräfte als Tteilzeitbeschäftdgte Jas Haus der Jugend in Montabaur.

Tbeitszeit beträgt jeweils zwei Stunden an drei Wochen- ' Die Reinigung sollte wegen der Öffnungszeiten der tätung am Vormittag erfolgen.

ptundenlohn wird unter Anwendung des Bundesmantel- J®tr^es für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und r® (8MT-G II) festgesetzt und beträgt z. Zt. minde- t H- DM.

[Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewer- ^^enslauf und Lichtbild) richten Sie bitte 1 ». September 1990 an die Verbandsgemeindeverwaltung - Personalamt - ostfach 1262,6430 Montabaur.

9 Auskünfte erteilt Ihnen das Personalamt unter der Her: 02602/126.131.

Stellenausschreibung

Die Stadt Montabaur stellt zum nächstmöglichen Tbrmin einen

Arbeiter für den städtischen Bauhof ein.

Zum Aufgabenbereich gehört die Erledigung aller bei einem kommunalen Bauhof anfallenden Arbeiten.

Gesucht wird ein qualifizierter Handwerker, der Inhaber des Führerscheins der Klasse 3 ist. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter ge­meindlicher Verwaltungen und Betriebe. Neben den sonsti­gen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen erfolgt ein Anschluß an die Zusatzversorgungskassa

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungs­schreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) rich­ten Sie bitte bis zum 12. Oktober 1990 an die

- Personalamt -

Postfach 1262, 6430 Montabaur.

Nähere Auskünfte erteilt das Personal amt unter den Ruf­nummern 02602/126.131.

Q|Die Verwaltung informiert

ACHTUNG:

Vorgeschobener Redaktionsschlnß 1

Wegen des Feiertages am Mittwoch, dem 03. Oktober 1990, ist der Annahmeschluß für Anzeigen und Berichte, die in der 40. Kalenderwoche erscheinen sollen, bereits am Freitag, dem 28. September 1990,12.00 Uhr!

Wir bitten um Beachtung!

Wer das Obst von eigenen Bäumen nicht selbst pflückt,

sollte es anderen Interessenten überlassen

Wer in diesen Herbsttagen durch die Felder geht, sieht, daß viele Obstbäume reiche Früchte tragen, von den Eigen­tümern oft nicht abgeemtet werden und wertvolles Obst nicht verwertet wird. Andererseits gibt es sicher viele, die gerne frisches Obst ernten möchten, aber selbst keine Obst­bäume haben. Deshalb sollten die Eigentümer von Obstbäu­men überlegen, ob sie nicht ihre Bäume zum Abernten freige­ben. Dies kann konkret durch das Ansprachen von Interes­senten geschehen, aber auch durch Anbringung eines Hin­weisschildes am Baum.

Wer Obst pflücken möchte, sollte den Mut aufbringen, den Grundstückseigentümer um Erlaubnis zu fragen. Sofern der Eigentümer nicht bekannt ist, kann vielleicht der Ortsbür­germeister oder Stadtteilbeauftragte Auskunft geben. Viel­fach können aber auch ältere Mitbürger, die früher eine Land­wirtschaft betrieben haben, sehr gut über die Eigentums­verhältnisse Auskunft geben.

Aufhebung der Sperrzeit in der »Nacht der Wiedervereinigung«

Anläßlich der deutschen »Wiedervereinigung« wird die Sperr­zeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Bereich der Verbandsgemeinde Mon­tabaur in der Nacht vom Dienstag, dem 02. Oktober 1990 auf Mittwoch, dem 0,3. Oktober 1990, allgemein aufgehoben.

Die Aufhebung erfolgt nach § 4 Abs. 1 der Landesverordnung zur Regelung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Gaststätten-Sperr- zeit-VO) vom 12. Juli 1972 (GVBL S. 266) L d. F. vom 26. Septem­ber 1977 (GVBl. S. 331).

Montabaur, Verbandsgemeindeverwaltung

den 20. September 1990 Montabaur - Ordnungsamt -