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Nr. 36/90

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25 Jahre Kolpingfamilie Kadenbach

Kadenbach lädt hiermit die ganze Gemeinde

Spfteundeund Gönner von nah und fern herzlich zum jubiläumsveranstaltimgen am 8. und 9. Septem- IiqqO ein Festprogramm siehe Titelseite !

Veranstaltungen sind eintrittsfrei!

MGV »Lyra« 1881 Kadenbach

Lhbb Tfermine im September

h l September 90: Freundschaftssingen in Immendorf stag ß' September 90: Mitwirken 25 Jahre Kolpingfamilie

ntag, 30- September 90, Wertungssingen in Eitelbom

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tausflug am 13. Oktober 1990.

Kath. Kirchengemeinde Kadenbach

fSsta& dem 18. September 1990, findet unsere traditio- BeSeniorenfahrt eine Fahrt ins Blaue - statt. Wir starten um DO Uhr an der Schule Alle Seniorinnen und Senioren ab 65 bd sind herzlich eingeladen. Anmeldungen bitte bei Eleono- Btotz, Tblefon 628 oder Ilse Weisbrod, Tblefon 8498.

Sportfreunde Germania Kadenbach

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itag, 9- Sept. 90: Sportfreunde Kadenbach I Mülheim Re- ,e, 16.00 Uhr Sportplatz Kadenbach itwoch, 12. Sept. 90, FC Urbar 2 - Sportfreunde Kadenbach [9.00 Uhr Sportplatz Urbar

merstag, 13. Sept. 90: Niederberg - Sportfreunde Germania lenbach 1,19.00 Uhr Sportplatz Niederberg.

MT, 16,0011 f/Wienim.B|

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Neuhäusel

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates am 16. August 1990

fferaeuerungskonzept

Hem vom Rat bereits in früherer Sitzung gefaßten Beschluß, (die Ortsgemeinde Neuhäusel ein Dorfemöuerungskonzept pbeiten zu lassen, waren zu Beginn der Sitzimg Vertreter von hungsbüros eingeladen, die dem Rat ihre Vorstellungen zur jfemeuerung allgemein und evtl, auf die zu beplanenden ört- pen Bereiche der Gemeinde bezogen vor tragen sollten. In zwei :ren Referaten machten die eingeladenen Planungsbüros von Gebrauch. Sie vermittelten dem Rat in einem Dia- Jtragbzw. an Hand fertiger Dorfemeuerungskonzepte ande- i^Gemeinden erläuternde Informatioen zur Dorfemeuerung j standen dem Rat anschließend zur Diskussion allgemeiner i spezieller Fragen zur Verfügung.

feiner der nächsten Sitzungen wird der Rat über die Vergabe [Auftrages zur Erstellung eines Dorfemeuerungskonzeptes

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haltsllberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis ge­

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n Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haus- ajahr 1989 eingtretene Haushaltsüberschreitungen vor. Die e Aufstellung wies erhebliche überplanmäßige Haushalt­sgaben bei insgesamt 3 Haushaltsstellen in Höhe eines Ge- itbetrates von 10.987,98 DM aus. Bei diesen Haushaltsüber- reitungen handelte es sich einmal um vom Ortsgemeinderat chlossene Vereinszuschüsse in Höhe von überplanmäßig >0,00 DM. Die beiden anderen Haushaltsüberschreitungen j® durch einen zwangsläufigen Mehrbedarf in Höhe von >2,23 DM bei der Kindergartenumlage an den Kindergarten- «kverband Simmern/Neuhäusel und in Höhe von 1.205,76 beiden Beiträgen für die Oberflächenentwässerung des un­guten Grundbesitzes der Gemeinde zustande. Der Ortsge- n *f at Pnehmigte einstimmig diese Mehrausgaben, die r;Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 9000.0030 (Ge­treuer) abgedeckt werden.

I ---o-u für das Haushaltsjahr 1989 zusammen^ sich bei 12 Einzelpositionen auf insgesamt 6.579, . efen. Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend von d t :l D U u gaben Kenntnis. Die Deckung dieser Ausgaben i Rühmen des Gesamthaushaltes.

Verkabelung der 20 kV-Freüeitung im Gewerbegebiet

»Feldchenu

Die Frage der Verkabelung der 20 kV-Freileitung im Gewerbege­biet »Feldchen« und damit zusammenhängend eine evtl. Beteili­gung der Gemeinde an den Kosten dieser Kabelverlegungsmaß­nahme außerhalb des anhängigen Umlegungsverfahrens war in der letzten Sitzimg des Rates am 27. Juni 1990 vom Rat m>h t entschieden worden. An Hand der von der KEVAG Koblenz er­arbeiteten Kost enkalk ulation befaßte sich der Rat nunmehr er­neut mit dem Problem. Im Vordergrund der Beratung stand die Tatsache, daß die Grundstücke, über die die jetzige 20 kV- Freileitung führt, in einem Schutzatreifenbereich von 7,50 m beidseits der Freileitungnicht bebaut werden können bzw. in der Bebaubarkeit erheblich eingeschränkt sind. Dies zieht natür­lich für diese Grundstücke eine erhebliche Wertminderung nach sich. Nach der Kostenkalkulation der KEVAG nebst beiliegen­der Planskizze über die zu verkabelnde Strecke sollte die jetzige Freileitung ausgehend vom TVafomast auf der gemeindlichen Parzelle Nr.23/8 bis zum Mast an der Straße »Eisenköppel« be­seitigt und als Erdkabel weitergeführt werden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf 88.806,- DM, wo­von die Ortsgemeinde Neuhäusel nach dem vereinbarten Kon­zessionsvertrag einen Betrag von 44.403,00 DM zu tragen hat.

Der Ortsgemeinderat diskutierte zunächst die Fragen ob die Ka­belverlegungsmaßnahme vorgenommen, ob sie nach der Plan­skizze der KEVAG über die gesamte Ausbaustrecke oder nur im Bereich der Flurstücke 11 -14 im Gewerbegebiet »Feldchen« durchgeführt werden soll, In der Aussprache kam der Rat einhel­lig zum Ergebnis, daß die Verkabelung lediglich eines Tbilbe- reichs wenig sinnvoll ist und die Kabel Verlegung über die ges am­te von der KEVAG vorgeschlagene Thassenlänge vorgenommen werden soll. Der Rat beschloß ferner, daß die Ortsgemeinde sich an dem von ihr zu tragenden Kostenanteil mit einem Betrag von 26.000,- DM beteiligt. Der restliche Betrag von 19.403,- DM wird im Rahmen des anhängigen Umlegungsverfahrens abge­wickelt.

Veräußerung von Mutterboden

Im Zuge des Ausbaues der neuen Sportanlagen an der Augst- Schule sind beträchtliche Mengen an Mutterboden angefallen, die zum Wiedereinbau an der Sportstätte nicht benötigt werden und deshalb auf einem Grundstück hinter dem Friedhof gela­gert wurden. Der Ortsbürgermeister trug dazu vor, daß ver­schiedentlich Bitten von Interessenten um Entnahmevon Mut­terboden an ihn herangetragen worden sind. Er'habe dies bei kleineren Mengen, z.B. für die Grabgestaltung auf dem Fried­hof, ohne Berechnung von Kosten gestattet. Es sei vom Rat zu klären, ob die Abgabe von Mutterboden überhaupt kostenlos er­folgen könne oder ob bei Entnahme von größeren Mengen eine Gebühr erhoben werden soll.

In der folgenden Diskussion war sich der Rat darin einig, daß in Anlehnung an frühere Verfahrensweisen die Entnahme kleine­rer Mengen Mutterboden (einige Schubkarren) kostenlos blei­ben, größere Mengen jedoch gebührenpflichtig sein sollen. Der Rat beschloß, daß per Lkw-Ladung Mutterboden ein Kostenbe­trag von 100,00 DM entrichtet werden muß.

Sonstiges

Imnichtöffentichen Tbil der Sitzung faßte der Ortsgemeinderat Beschluß über die Vergabe der Arbeiten zum Abbruch von Ge­schäftsgebäuden. Er diskutierte weiter die Vergabe von Inge­nieurleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Sportlergebäudes an der neuen Sportanlage.

Das Kath. Bildungswerk Westerwald informiert und lädt ein: Seminar zum Thema: »Wie christlich ist unsere Gesellschaft« ?

Anhand ausgewählter Filme aus der Femsehreihe..wenn aber

das Salz schal wird ?« werden Fragen der christlichen Sozialet­hik erörtert, wie z.B.

- Gerechtigkeit und Solidarität in der einen Welt

- Das Miteinander von Frauen und Männern in den Kirchen

- Der christliche Umgang mit der Schöpfung.

Ort: Neuhäusel, Kath. Pfarrzentrum

Termin- ab Donnerstag, 20. September 1990, 20.00 Uhr Leitung: Christoph Weidinger-Vandirk, Hadamar,

Anmeldungen/Informationen beim Kath. Bildungswerk Ww., Auf dem Kalk 11, 5430 Montabaur, Tblefon 02602/2061.