Montabaur
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Notizen aus der Stadtratssitzung vom 30. August 1990
Versorgung der Stadtteile Elgendorf und Horressen mit Kindergartenplätzen
a) Entscheidung Uber den Neubau in Eigendorf oder die Erweiterung des Kindergartens in Horressen
b) Vergabe der Planungsaufträge
Nachdem dem Stadtrat von der Verwaltung umfangreiche Unterlagen hinsich tlich der zu erwartenden Belegungszahlen und den unterschiedlichen Kosten der beiden Alternativen (Neubau in Eigendorf bzw. Erweiterung des Kindergartens in Horressen) vorgelegt worden war, entschloß sich der Stadtrat, im Stadtteil Eigendorf einen neuen Kindergarten für zwei Gruppen zu bauen. Der Kindergarten soll außer den Gruppenräumen einen Stillbeschäftigungsraum, einen Mehrzweckraum, einen Geräteraum, einen Türageräteraum, einen Außengeräteraum, einen Büro-, einen Personalraum und eine Küche erhalten. Standort des neuen Kindergartens soll das jetzt als Kinderspielplatz genutzte städtische Grundstück an der Mozartstraße sein. Der Stadtrat legte Wert darauf, daß der neue Kindergarten behindertengerecht gebaut werden soll.
Die Beantragung der Zuschüsse für die Förderung des Projektes im Jahre 1991 bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises sollen termingerecht eingereicht werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der Kath. Kirchengemeinde Eigendorf über die Übernahme der ’Drägerschaft des neuen Kindergartens zu verhandeln. Des weiteren soll der Kindergarten Horressen im kommenden Jahr generalsaniert werden. Eine entsprechende Architektenstudie liegt bereits vor. Auch für dieses Vorhaben soll ein entsprechender Zuschußantrag bei der Kreisverwaltung gestellt werden.
Vergabe der Architektenleistungen für die Errichtung eines neuen Kindergartens in Montabaur-Elgendorf Die erforderlichen Architektenleistungen für die Errichtung des neuen Kindergartens in Montabaur-Elgendorf wurden an das Architekturbüro Reichwein, Elz, vergeben. Generalsanierung des Kindergartens Horressen Auch für die geplante Generalsanierung des Kindergartens Horressen in 1991 winden die Architektenleistungen für die Durchführung der Arbeiten vergeben. Auch hier erhielt das Architekturbüro Reichwein, Elz, den Auftrag.
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be- baungsplanes »Borawiese II« im Stadtteil Eigendorf für das Flurstück Nr. 81 an der Mozartstraße
Aufgrund des vorgesehenen Standorts des geplanten Kindergartens in Montabaur-Elgendorf, Mozartstraße, war es notwendig, den für das Grundstück geltenden Bebauungsplan zu ändern. Anstatt der bisherigen Festsetzung als Grünfläche wird das Grundstück nun als eine gemeinbedarfs- und überbaubare Fläche ausgewiesen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB wurde verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes einschließlich Begründung gern. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Änderung der Benutzungsordnung für den Wolfsturm - Antrag der CDU-Fraktion vom 28. Mai 1990
Nach der bisherigen Benutzungsordnung für den Wolfsturm stand dieser nur für Bildungsveranstaltungen, Veranstaltungen zur Förderung des Vereinslebens oder sonstige Veranstaltungen, die im öffentlichen Interesse liegen, zur Verfügung. N achdem angeregt worden war, den Wolfsturm auch für eine private Nutzung zur Verfügung zu stellen, wurde die Verwaltung beauftragt, eine geänderte Benutzungsordnung vorzulegen. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, daß in der Benutzungsordnung Klauseln auf genommen werden, die für die Stadt eine gewisse Sicherheit gegen Beschädigungen bieten und auch den Schutz der Nachtruhe der Anwohner gewährleisten. Aus diesem Grund wurde die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 500DM vorgesehen, die'Ifeilnehmerzahl auf maximal 30 Personen begrenzt und die Benutzungsdauer auf längstens 22 Uhr festgelegt.
Der Stadtrat beschloß die von der Verwal tung vorgelegte B enut- zungsordnung mit kleinen Abweichungen in der vorgelegten Form.
Beitrag der Stadt Montabaur zur Verringerung von Abfällen, insbesondere von Kunststoffabfällen • Antrag der SPD- Fraktion vom 08. Juni 1990
Die SPD-Fraktion des Stadtrates hatte beantragt, ein »Ge- schirrmobil» mit kompletter Ausstattung zu beschaffen und
gegen ein Entgelt (Leihgebühr) zur Verfügung zu atellei Dafür war ein Arbeits-und Zeitplan vorgesehen, dervon<Wi holung von Informationsmaterial und Preisen des Geschi bils über die Prüfung von Versorungsanschlüssen im gi. biet bis zur Bereitstellung von Mitteln reichte * Nachdem ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Beend der Beratung gestellt worden war und diesem stattgegebe: de, lehnt der Stadrat den Antrag der SPD-Fraktion ab;
Beratung und Beschlußfassung Uber die Festsetzung teils der Stadt am beitragsfälligen Aufwand für den Aushau Fritz-Blum-Straße, und die Erhebung von Vorauelekti auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigsn Am für den Ausbau der Fritz-Blum-Straße, verlaufend von j- Straße bis Jahnstraße einschließlich Wegeparzelle 6853; Promenadenweg, wurde vom Stadtrat auf 30 % festgesetzt; ßerdem wurde beschlossen, daß Vorausleistungen auf wartenden Ausbaubeitrag erhoben werden sollen. Der Vor leistungsbeitrag wurde auf 10 DM pro qm beitragt Grundstücksfläche festgesetzt. Die Beiträge sind 3 Mon nach Zustellungder Bescheide fällig.
Beratung und Beschlußfassung Uber die Festsetzung d«j teils der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau Jahnstraße und die Erhebung von Vorausleistungen für da erwartenden Ausbaubeitrag
Der Stadtrat beschloß einen 40%igen Anteil der Stadt Mos baur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Ja) straße, verlaufend von Koblenzer Straße bis Albertstraß&f den zu erwartenden Ausbaubeitrag sollen Vorausleistung Höhe von 8 DM pro qm beitragsfähige Grundfläche erS werden.
Die Beiträge sind 3 Monate nach Zustellung der Beitrat scheide fällig.
Beratung und Beschlußfassung Uber die Richtlinien derSti Montabaur Uber die Erhebung eines Mietzinses für dieB zung der Mehrzweckeinrichtungen der Schultumhalleaal Waldschule Montabaur
Nachdem im Frühjahr d.J. die Mehrzweckemrichtuug i Schulturnhalle an der Waldschule Montabaur der Bürger« übergeben wurde, bedurfte es einer Regelung hinsichtlich Erhebung eines Mietzinses für die Benutzung dieser Eint tung.
Der Mietzins wurde analog den jeweilien Beträgen der B« zungsordnung für die Dorfgemeinschaftshalle im Stadtteil gendorf und Eschelbach übernommen.
Lediglich die Personalkosten des Hausmeisters weiden ab; chend zu den Einrichtungen in Eigendorf und Escheib«' Rechnung gestellt, da - ebenso wie in anderen Ortsgemeki die Personalkosten für den tatsächlichen Arbeitseinsatz Hausmeisters außerhalb seiner regulären Dienstzeit inp schalierter Form in Rechnung gestellt wurden. Beratung und Beschlußfassung Uber die Anordn ungen desbj landumlegungsverfahrens für das Baugebiet »Christcheal her«
Per Beschluß ordnete der Stadtrat das Baulandumleg fahren für das Baugebiet »Christches Weiher«, das - grobdaj stellt - begrenzt wird im Norden von der Straße »Am Gn' feld« und dem Baugebiet »Lindchen« im Osten von c' Straße, im Süden von Grabenparzellen und im Westen v®bä 312 an. Mit der Durchführung der B aulandumlegung fl Umlegungsausschuß beauftragt.
Für das vorstehend genannte Gebiet wurde ein Bebauung! auf gestellt, der seit deml4. Juli 1990 rechtsverbindlich ist j| das Baugebiet ist nun eine Bodenordnung erforderlich,« Form einer B aulandumlegung erfolgen soll Mit der Ar sung des Gebietes soll der mittelfristige Wohnbaufläcl darf gedeckt werden.
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung d* | bauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung« J
1. Entscheidung Uber die Bedenken/Anregungen/Hinwtwj Rahmen der vorgezogenen Bürger beteiligung nach §3 AE BauGB und Beteiligungsverfahren für TVäger öffentlich!^ lange nach § 4 Abs. 1 BauGB
2. Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß gern. BauGB
In der dem Rat vorliegenden Beschlußvorlage ging< tung auf die verschiedenen Eingaben der betroffen hinsichtlich des Bebauungsplanes ein. Es bandele sicbWj um Anlieger der Straße »Am Wolfsturm« und »Am bach« sowie eines Anwohners der Kolpingstraße. Der Ks*

