Montabaur
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Natürlich gehörte zum personellen Inventar des neuen Rathauses auch ein Polizeidiener, der seine verbrauchte städtisch • nassauische Uniform gegen eine neue preußische einzutauschen wünschte. (8) Auch der Magistrat im neuen Rathaus der Stadt sah sich in seinen Unternehmungen durch die königlichpreußische Regierung unterstützt: • Montabaur blieb Amtsstadt und wurde einige Zeit später Sitz des Unterwesterwaldkreises, und schon während des Baues am Rathaus wurde 1868 ein Progymnasium in unserer Stadt eröffnet, das 1871 • noch in der Bauzeit - zum Vollgymnasium erweitert wurde Der Bruder und Vorgänger des regierenden preußischen Königs hatte schon 1842 zur Vollendung der hochgotischen Bauruine des Domes in Köln aufgerufen. Zuvor hatte schon der Freiherr vom Stein die Anfänge dieser romantisch-verklärenden Rückwendung in das deutsche Mittelalter gefördert, jener Stein, der in Preußen Reformarbeit geleistet hatte, im Großherzogtum Nassau eifersüchtig um die Vorrechte der Stände besorgt war und dessen Familie in Montabaur ein stattliches Haus besaß. Auch unsere Stadt liegt mit der Architektur des Rathauses ganz im modischen TVend des von der Romantik ausgehenden Historismus: - Spitzbogigelbreund Fenster mit gotischem Maßwerk, Stufengiebel mit Türmchen und Fialen. Und wenn auch gesagt wurde, daß diese Streben nach historischer Stiltreue den faden Beigeschmack innerer Unwahrheit hatte, - schließlich ging auch Montabaur um die Mitte des 19. Jahrhunderts den Weg ins Industriezeitalter •, das neue Rathaus aus den 70iger Jahren des vorigen Jahrhunderts mag man aus der Silhouette der Stadt nicht mehr wefedenkeA’
Stadtarchiv Montabaur Günter Henkel
( 1) Jedenfalls wird 1806 das vom alten TVxrm übriggebliebene Holz, Blei und das im TUrm bis dahin aufbewahrte Ratszinngeschirr inventarisiert.
Stadtarchiv Montabaur, Abt. 8, Nr. 184 ( 2) Stadtarchiv Montabaur, Abt. 4, Nr. 82 1 3) Stadtarchiv Montabaur, Ratsprotokoll vom 06. September 1866
( 4) Stadtarchiv Montabaur, Ratsprotokoll vom 09. Januar 1867
( 6) Stadtarchiv Montabaur, Abt. 4, Nr. 81 ( 6) Stadtarchiv Montabaur, Ratsprotokoll vom 28. September 1867
( 7) Stadtarchiv Montabaur, Ratsprotokoll vom 16. Januar 1871
( 8) StadtarchivMantabaur,Ratsprotokollvom01.Mail871 ( 9) Stadtarchiv Montabaur, Ratsprotokoll vom 17. Juli 1867 (10) Freiherr vom Stein veranlaßte eine Sammlung und Edition der Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters, die ’Monumenta Germaniae Historica 1 .
Grillplatzordnung für den Grillplatz im Stadtteil Montabaur-Horressen
Zu Beginn des Jahres 1990 wurde für den Grillplatz im Stadtteil Montabaur-Horressen über eine neue Grillplatzordnung beraten. U.a. wurde auch für die Benutzung der Grillhütte eine Benutzungsgebühr sowie die Hinterlegung einer Kaution festgelegt.
Da die Grillhütte in Horressen zwischenzeitlich abgebrannt ist, sind selbstverständlich diese Bedingungen bis zum Wiederaufbau einer neuen Grillhütte außer Kraft gesetzt.
Die Anmeldung und die Benutzung des Grillplatzes gilt in der bisherigen Form, d.h. Anmeldung bei Revierförster Manfred Reifenberger, Hohe Straße, 6430 Montabaur.
Hausfrauenbund Montabaur
Am Dienstag, dem 24. Juli 1990, Besuch der Ausstellung mit Führung: »Wohnen im Alter - Heute schon an morgen denken -«, im KE VAG-Kundenzentrum, Koblenz, Schloßstraße. Anschließend ist ein Stadtbummel möglich. Abfahrt 14.00 Uhr ab Kalbs- wiesa Gäste sind herzlich willkommen. Anmeldung bei Helga Beckmann, Iblefon 2233.
Frauengemeinschaft Horressen Die Frauengemeinschaft trifft sich am 25. Juli, um 15.00 Uhr im Pfarrhaus.
Wir hören einen Vortragüber den Kombucha-Pilz, der ein uraltes chinesisches Heilmittel ist. Referentin: Inge Normann. Träger dar Veranstaltung ist das kath. Bildungswerk.
Außerdem sprechen wir darüber, was die Frauengemeinschaft zum Gelingen der Feier des 40jährigen Priesterjubiläums des QSt. Herrn Kleinjohann beitragen kann.
Eigendorf • Jahrgang 1940 Hallo Ihr 60 jährigen von Eigendorf. Wir treffen uns am Fi dem 20. Juli 1990, zu einer Besprechung im Gasthaus Di Hierzu laden wir auch alle Zugezogenen herzlich ein. Gepli ein Ausflug am 18. August 1990. Ansprechpartnr R. Casl lefon 2107.
Ahrbachgemeinden ”
Heiligenroth
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Musikverein Heiligenroth e. V.
Zu einem Gegenbesuch kommt vom 27. bis 29. Juli 1990 ddi—
gendblasorchester Sedelsberg (Nähe Ostfriesland) nach j] |_
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Folgendes Programm ist vorgesehen:
FREITAGABEND 27. Juli, 20.00 Uhr Gemeinsames Mul drk-i ren beim Theo im Hof. Hierzu laden wir alle MitbürgerinneoT Mitbürger sowie Musikfreunde aus der Umgebung recht! lieh ein, Eintritt 4,00 DM. 1
SAMSTAG, 28. Juli, gegen 12.30 Uhr Fahrt an den Rhein < ner Weinprobe. Abends: Grillen und gemütliches Beisanufnlchst sein der beiden Vereine im ZBV-Raum der »VogelsanghalleiiF ^ nd 1 Gastgeber sind hierzu herzlich eingeladen.
SONNTAG, 29. Juli, Frühschoppen des JugendblasorchesJ 2 uit Sedelsberg am Sportplatz Heiligenroth anläßlich 22 .i. E Verbandsgemeinde-Fußballturniers. Allotl <
Da erst jetzt bekannt wurde, daß mehr Gäste als erwartet! kommen, suchen wir dringend noch Gastgeber. %aiin
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Probe des Mandolinenverein Heiligenroth Nach einer kurzen Sommerpause findet die erste Probedeslf®^ dolinenorchesters bereits am Freitag, dem 27. Juli, statt. Du ■' reits Anfang August dienächsten öffentlichen Auftritte dei; chesters anstehen, wird um möglichst vollzähliges Erscheij Nicht gebeten.
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Ruppach-Goldhausen
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öffentliche Bekanntmachung gjj'röj
Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ruppadij > A ' Goldhausen vom 10. Juli 1990 Zuerfi
Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 26 der Gemeiil Ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember if (GVBL S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesef vom 22. Juli 1988 (GVBl. S. 136), BS 2020-1, in Verbindung! iiuiw der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindet nung(GemODVO) vom 21. Februar 1974 (GVBl. S. 98), zu) geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 4 BS 2020 der Landesverordnung über die Aufwandsentsch ,{ gung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeiu (EntschädigungsVO-Gemeinden) vom 2. März 1974 (GVBi 106), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai ll (GVBl. S. 129), BS 2020-1-3, die folgende Hauptsatzung| schlossen:
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1. Abschnitt
öffentliche Bekanntmachungen § 1 Form der öffentlichen Bekanntmachung
(1) öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im Wochen! der Verbandsgemeinde Montabaur und der ihr angehörem Ortsgemeinden.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen sowie damit verbuni Ibxte und Erläuterungen werden im Dienstgebäude der bandsgemeindeverwaltung Montabaur zur Einsicht ausgel Die Auslegung erfolgt an sieben Werktagen, an denen die sichtnahme möglich ist, während der Dienstzeit. Gegensti Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung wei spätestens am läge vor Beginn der Auslegung öffentlich kanntgemacht. Auslegungen nach Satz 1 und 2 können u richtlich im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters währendi Sprechstunde vorgenommen werden. Satz 4 hat keine recht! gründende Wirkung.
(3) In den Fällen, in denen eine dringliche Sitzung des OrtsL für Ge
meinderates nicht rechtzeitig in der Form des Abs. 1 ßftentilj*™ bekanntgemacht werden kann, erfolgt die BdcanntmachiK^ durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln 026i/s
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-ne InStoi 0261/3 [02623/ An- ui

