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Itabaur

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Nr. 28/90

me^Ute Landwirte/innen, die Produkte ab Hof verkaufen - z.B. nd+Flölsch, Getreide, Kartoffeln, Schnaps, Brennholz u.ä. - können jzeuüeich bei der Staatl. Beratungsstelle für Land- und Hauswirt- * - H aft, in Montabaur melden, wenn ihre Adresse in diesem Ver-

erscheinen solL Der Eintrag ist kostenlos.

Aj i«niHiinf r und nähere Informationen unter Tfelefon Nummer 02602/4083 (Abteilung Hauswirtschaft).

iiFinanzspritzen« für historische Bausubstanz Im Monat Mai erreichten wieder einige Denkmaleigentümer im Westerwaldkreis Zuschußgelder. Insgesamt 186.400 Mark wer­den zur Erhaltung historischer Bausubstanz eingesetzt. Die »Finanzspritzen« kommen vom Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz in Mainz. Weitere Bewilligungen werden im Laufe des Jahres folgen.

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Westerwald - Cup 1990

14. und IS. Juli 1990 in Staudt bei Montabaur nich die Tbilnahme nationaler und internationaler Hobby- und Profispieler verspricht dieses TUraier ein herausragendes gütliches Ereignis zu werden. Preise im Gesamtwert von lOOOO DM sind zu gewinnen.

Ein absolutes Muß für alle Squashspieler und solche, die es

werden wollen.

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Z^fw h a ,lftr sind an beiden Spieltagen herzlich willkommen. Für das i«ih!ir.ha Wohl und Getränke ist gesorgt. Der Eintritt ist frei.

Auf Ihren Besuch freut sich das Squash-Tfeam Staudt e.V.

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Sozioetruktureller Einkommensausgleich für Landwirte 1990

ich d« EG-Ausgleichszulage 1990, Anerkennung als Kleinerzeuger igen.| von Getreide

Der soziostrukturelle Einkommensausgleich, die EG- für /jj 1 Ausgleichszulage und die Anerkennung als Kleinerzeuger von Getreide (Kleinerzeugerbescheinigung) werden in diesem Jahr . injgünem gemeinsamen Antragsverfahren durchgeführt. Die + KidAntragsteller müssen in dem »Dreifach-Antrag« die für sie zu- ^mtreffenden Fördermaßnahmen durch Ankreuzen beantragen.

Seit Freitag, den 01. Juni 1990, läuft die Frist für die Antragstel- jer un( lung bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Monta­baur, Tblefon 02602/124271 oder 124371.

ätOTbfm*® Antragsunterlagen (Antragsformular und Zusatzblatt zu * Antrag) gehen allen Betrieben, die im Vorjahr einen Antrag ge­stellt haben, per Post zu.

iten ll W er bis Ende Juni 1990 noch keinen Antrag erhalten hat, muß ' diesen unter der oben angegebenen Durchwahl-Nummer anfor-

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ir AnAEfczureichen sind die Anträge bei der Kreisverwaltung. Aus- yfulußfrist für die Antragsabgabe ist Freitag, der 31. August heun(fl990.

Die wichtigsten Voraussetzungen »Soziostruktureller Einkom­mensausgleich«:

ritte iii^wirtschaftung der jeweiligen Flächenmindestgröße nach d, Hoi dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) oder Be­wirtschaftung von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich eit da? geputzter Fläche in einem selbständigen landwirtschaftlichen Unternehmen mit dazugehörigen Wirtschaftsgebäuden.

_ _ Aüsgleichszulage wird gewährt bei der Bewirtschaftung von " ^teindestens drei Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche in iO UTaen benachteiligten Gebieten. Die Einkommensgrenzen sind so 50 Uly festgelegt, daß die Summe der positiven steuerlichen Einkünfte aus nichtlandwirtschaftlichen Einkunftsarten des Antragstel- i lers und seines Ehegatten höchstens 40.000 DM betragen dür- )is udÄ *® n ' die Summe der positiven Einkünfte des Antragstellers und seines Ehegatten darf insgesamt höchstens 80.000 DM betra-

für DJ Bei der Kleinerzeugerbescheinigung muß der Antragsteller im Wirtschaftsjahr 1990/91 Getreideerzeuger sein. Die landwirt­schaftlich genutzte Fläche des Unternehmens darf nicht mehr

als 33 Hektar betragen. Für die Fläche gilt bei allen drei Maß­nahmen der Stichtag 1. Juli 1990.

Die erforderlichen Unterlagen, insbesondere der Flächennach- ift* bei der Ausgleichszulage die Einkommensnachweise

(Einkommensteuerbescheid 1988 bzw. aktueller Nichtveranla- gungsbescheid des Finanzamtes und Nachweise über außer- rwald landwirtschaftliche Einkünfte im Jahr 1988), müssen grund­in die sätzlich zusammen mit dem Antrag vorgelegt werden.

Die Geschäftsstelle des Bauernverbandes in Westerburg hat sich bereiterklärt, beim Ausfüllen der Anträge behilflich zu sein.

Mit Geldern aus Mainz können u.a. die evangelischen Kirchen­gemeinden von Kirburg und Hachenburg - Altstadt die drin­gend notwendigen 'IUrmsanierungen in Angriff nehmen. Geför­dert werden auch Maßnahmen an der ehemaligen katholischen Kapelle von Staudt sowie an der katholischen Kirche von Höhn. Bezuschußt wurde ebenfalls eine restauratorische Befundun­tersuchung des Schlosses Westerburg, mit der ein näheres Bild über die Innenräume erarbeitet werden kann. Neun Westerwäl­der Fachwerkhäuser in Höhr-Grenzhausen, Eitelborn, Girod, Montabaur, Elsoff, Salz, Meudt, Dreikirchen und Berod erstrah­len demnächst im neuen Glanz. Da kann die Fassade neu gestri­chen werden, dort das Dach neu eingedeckt oder neue Fenster eingebaut werden.

Die Zuschußbewilligung setzt voraus, daß die jeweilige Maß­nahme mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt wird.

Zuschußanträge sind erhältlich bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises - untere Denkmalschutzbehörde - Peter- Altmeier-Platz 1, 6430 Montabaur. Unter der Telefonnummer 02602/124226 oer 124406 werden auch nähere Auskünfte zu Sa- nierungs fragen gegeben.

Undnoch ein Hinweis: Wer ein Kulturdenkmal erwerben möchte (vergünstigte Steuerabschreibung), dem wird gegen eine gerin­ge Schutzgebühr vom Landesamt für Denkmalpflege die »Liste verkäuflicher Baudenkmäler« zugesandt. Wer ein altes Haus (Denkmal?) besitzt und es verkaufen möchte, kann sich mit sei­nem Anliegen ebenfalls an die Mainzer Behörde wenden.

Schweinepest grassiert weiter

Veterinöramt mahnt zur Vorsicht In einem Ort im benachbarten Hessen ist die Schweinepest aus­gebrochen. Die sehr ansteckende Seuche gefährdet zwar nicht die menschliche Gesundheit, sie kann aber zu erheblichen wirt­schaftlichen Verlusten für den einzelnen Schweinehalter führen. Daher ist Vorsicht geboten. Das Veterinäramt der Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises in Montabaur informiert über ent­sprechende Maßnahmen.

Eine der Vorsichtsmaßnahmen ist, fremde Personen nur in be­triebseigener Schutzkleidung (Gummistiefel, Kittel) in den Be­stand zu lassen. Die Schweinehalter selbst sollten es nach Mög­lichkeit vermeiden, fremde Schweineställe und Schlachtbetrie­be zu betreten, da der Erreger der Schweinepest über Kleidung und Schuhwerk verschleppt werden kann.

Aus den Schweineställen draußen bleiben müssen Hunde und Katzen, da sie über Pfoten und Fell die Seuche verbreiten kön­nen. Ratten und Mäuse sollten intensiv bekämpft werden.

Mit Vorsicht zu »genießen« sind Speiseabfälle mit Fleisch- und Wurstanteilen. Das Verfüttern war immer wieder Ursache für ein Einschleppen der Schweinepest, aber auch anderer Virus­krankheiten. Mittlerweile hat der Gesetzgeber grundsätzlich verboten, Schlacht- und Speiseabfälle an Klauentiere zu verfüt­tern. Ausgenommen sind pflanzliche Materialien wie Kartoffel­schalen und Salatblätter, wenn diese vor der Speisezubereitung separat gesammelt werden. Nicht gering zu schätzen ist die Kennzeichnung der Tiere, die nach der Viehverkehrs- Verordnung vorgeschrieben ist. Mit Hilfe der Buchstaben des amtlichen Kfz.-Kennzeichens und eine Betriebsnummer lassen sich Wege der Verbreitung der Seuche lückenlos zurückverfol­gen.

Das Veterinäramt bittet, krankheitsverdächtige Symptome wie Fieber, Blutflecken in der Haut, Bindehautentzündungen, Durchfall und Mattigkeit unverzüglich anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn bei einem Wildschwein vor dem Erlegen verdächtige Erscheinungen oder beim Aufbrechen Blutungen in den Lymphknoten, Nieren, der Harnblase oder in anderen Organen festgestellt werden. In dringenden Fällen bitte zum Tfelefonhö- rer greifen und die Nummern 02602/124281 oder 124280 wäh­len.