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Nr. 28/90

.. 28/90 1 Montabaur ---

IV. Vorbereitende Maßnahmen

Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist gemäß § 209 Ijf BauGB zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu uml * (treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfah- ren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessun- p, gen, Abmarkungen, B ewertim gen oder ähnliche Arbeiten aus- är Uni mif i^ ren Begixm der vorbereitenden Maßnahmen wird recht- »itig bekanntgegeben.

Der nachfolgende Kartenauszug bildet einen Bestandteil dieser ng zu ^Beschlüsse

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Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Neuhäusel, Flur 9

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Flurstücke, die aus dem Verfahren ausgeschlossen werden

Flurstücke, die nachträglich in das Verfahre einbezogen werden

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Die Beschlüsse gelten am 14. Juli 1990 als bekanntgemacht.

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iif ge- 'Rechtebehelfsbelehrung:

1 Gegen die o.g. Beschlüsse kann innerhalb eines Monats nach Be- £. kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist Jmle- hei dem

tbar-i Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 Montabaur ebiet . _

:hus- «ja s Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsge- j«j;meinde Neuhäusel schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. » Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider- nH Hl noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten

0061 Katasteramt eingegangen ist. aan- v

tung Montabaur, den 06. Juli 1990

nirif f ; Der stellvertr. Vorsitzende des Umlegungsausschusses

(Siegel) Hachenberg

len. !

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates am 27. Juni 1990

;hti- Entwurfsplanung für den neuen Festplatz im Bereich jder ; Höhenweg/lhunusstraße

iom- ^ Die io der Sitzung am 03. Mai 1990 vorgestellte Entwurfspla- Üj nung für den neuen Festplatz wurde in der Sitzung ausgiebig be- Jau . iw rat en. Vorausgegangen waren grundsätzliche Erörterungen die­ser Planung im Bauausschuß, der dem Rat für diese Sitzung als Entscheidungshilfe Empfehlungen erarbeitet und unterbreitet neh- hatte

Aufbauend auf die Empfehlungen des Bauausschusses ent- ngs- schied sich der Ortsgemeinderat für die Vorgabe an den Planer,

daß die jetzt vorhandene Fläche des Festplatzes in etwa erhalten bleiben und gewährleisten soll, daß bei Festveranstaltungen wie Kirmes etc Zelt und Getränkebrunnen auf gestellt und unterge­bracht werden können und daneben noch gewisse Freiräume für Festbesucher im Freien zur Verfügung stehen. An der Ecke des Platzes zur Thunusstraße hin wünscht der Rat die Anlage eines Brunnens, der ggf. auch bei Errichtung einer Stützmauer (Bruchsteinmauerwerk) in die Böschung einbezogen werden k ann. Weiter sollen Sitzgruppen eingeplant werden, die sich bei größeren Veranstaltungen vorübergehend entfernen lassen. Am Platzrand an der Ecke Höhenweg/Thunusstraße soll für die Auf­stellung des Kirmesbaumes eine Bodenhalterung vorgesehen werden. Dem Planer wurde weiter die Untersuchung übertra­gen, ob am Platzrand entlang des Höhenweges Kübelpflanzen aufgestellt werden können und sich im Grünbereich oberhalb des neuen Festplatzes Sitzgruppen einplanen lassen. Nach der Entscheidungdes Rates soll sich die Planung nur auf das Gelän­de des neuen Festplatzes und den oberhalb liegenden Grünbe­reich beschränken.

Tbilettenanlage an der SchutzhUtte

Zum wiederholten Male hatte sich der Rat mit dem Problem der Errichtung einer Tbilettenanlage an der Schutzhütte zu befas­sen. In der letzten Sitzung war vom Rat die Prüfung erbeten worden, unter welchen Möglichkeiten die WC-Anlage auch den Winter über betrieben werden kann und sich ein Einfrieren des Wassertanks und der Versorgungsleitungen verhindern läßt. Der Vorsitzende trug hierzu vor, daß sich dies nur mittels einer kostenaufwendigen Heizungsanlage und durch das Anbringen von Heizkörpern in jedem Raum der Anlage bewerkstelligen läßt. Als weiteres Problem einer picht an die zentrale Wasserver­sorgung angeschlossenen WC-Anlage wurde sodann das Nach­füllen des in der WC-Anlage stationierten Wassertanks an ge­sprochen. Inder Erörterunghierüber wurde deutlich, daß wegen der offenen Frage, wie oft der Wassertank im Laufe eines Zeirau- mes nachgefüllt werden muß, sich niemand auf Dauer dieser Aufgabe widmen wollte und man allenfalls bereit war, versuchs­weise ein Jahr lang diese Arbeit zu übernehmen.

Wegen der erkennbaren Schwierigkeiten in bezug auf die Versor­gung der Anlage mit Wasser und nicht zuletzt auch wegen der hohen Kosten für die Anschaffung und den Betrieb einer Hei­zungsanlage setzte sich im Rat die Meinung durch, daß man sich auf eine einfache Tbilettenanlage beschränken sollte. Er be­schloß mit Mehrheit die Errichtung einer Tbilettenanlage mit Auffangbecken. Auf eine Wasserversorgung wie auf die Errich­tung eines Thnkraumes wurde verzichtet.

Neubau des Gemeindehauses beschlossen Im Zuge des geplanten Vorhabens in der Ortsmitte stellte sich die Frage, ob das Gemeindehaus durch Umbaumaßnahmen ver­bessert werden kann oder ob zweckmäßigerweise ein Neubau er­richtet werden soll. Zur Entscheidungshilfe war ein Architek­turbüro um Vorschläge für Umbaumaßn ahm en sowie um eine Kostenanalyse gebeten worden. Als in der letzten Sitzung die Ergebnisse der Untersuchungen im Rat vorgetragen wurden, war die Meinung vorherrschend, daß die immens hohen Kosten eines Umbaues sich nicht lohnen und besser der Neubau eines Gemeindehauses angestrebt werden sollte Nach einer Denk­pause von fast 2 Monaten wurde das Thema nunmehr erneut aufgegriffen. In einem einstimmigen Beschluß entschied sich der Ortsgemeinderat für den Neubau eines Gemeindehauses in der Ortsmitte

Verkabelung der 20 kV-Freileitung im Gewerbegebiet »Feld- chen»

In der letzten Sitzung des Umlegungsausschusses war die Ge­meinde um die Entscheidunggebeten worden, obundggf. in wel­cher Höhe sie sich an den Kosten einer Verkabelung der 20 kV- Freileitung im Gewerbegebiet »Feldchen« beteiligt. Da in der Sitzung die in Auftrag gegebene Kostenberechnung der Verka­belungsmaßnahme noch nicht vorlag und man allenfalls auf ei­ne Schätzung zurückgreifen konnte, entschloß sich der Rat, sei­ne Entscheidung bis zum Eingang der Kostenberechnung zu­rückzustellen.

Fortschreibung des Investitionsprogrammes Der Ortsgemeinderat erörterte die Fortschreibung des Investi- tionskataloges für den Planungszeitraum bis 1994und beschloß einstimmig das folgende Investitionsprogramm:

1991

Umlegungsverfahren Gewerbegebiet »Feldchen«

Ausbau des Gewerbegebiets »Feldchen«