Montabaur
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Nr. 26/90
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
g 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung f Ur Rheinland-Pfalz (Gemo) (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:
Die überbaubare Fläche für das Flurstück Nr. 5, Flur 2, wirdneu festgelegt.
Simmera, 21. Juni 1990 Schmidt, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 18.06.1990
Rat nimmt Kenntnis von den Grundzügen eines Dorfemeuerungsprogrammes
DipL-Ing. Braun von der Kreisverwaltung Montabaur informierte den Rat über die Grundzüge eines Dorferneuerungspro- grammes. Auf Vorschlag des Sachverständigen wurde vereinbart, zusammen mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sowie dem Ortsgemeinderat eine Ortsbegehung durchzuführen und die Erfahrungswerte in ein zu erstellendes Dorferneuerungsprogramm mit einzubringen.
Darüber hinaus wurde empfohlen, für den weiteren Gang des Verfahrens auch eine Bürgerversammlung einzuplanen um die Bevölkerung am Dorfemeurungsprogramm zu beteiligen. Investitionsprogramm aktualisiert
Zu den vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellung des Haushaltsplanes 1991 gehört die Entscheidung des Rates über die Aktualisierung des Investitionsprogrammes. Für den Planungszeitraum bis 1994 sollen dem Willen des Rates entsprechend folgende Maßnahmen realisiert werden:
1991
• Renovierung Kindergarten . 26.000 DM
■ Ortsdurchgrünungsmaßnahmen. 6.000 DM
- Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen .... 3.000 DM
• Dorfgemeinschaftshaus. 6.000 DM
• Erwerb von Geräten. 10.000 DM
- Ausbau von Wirtschaftswegen. 10.000 DM
• Gemeindeplatz »Am Schulhoff«. 86.000 DM
• Straßenbau Kleringstraße. 148.000 DM
• Verkehrsberuhigte Maßnahmen. 26.000 DM
• Fuß-Radweg Simmem-Vallendar. 60.000 DM
■ Dorferneuerungsprogramm. 20.000 DM
• Friedhofseraeuerung/Umgestaltung. 10.000 DM
1992
• Renovierung Kindergarten . 10.000 DM
- Ortsdurchgrünungsmaßnahmen. 5.000 DM
• Zuschüsse für Dorfemeuerungsmaßnahmen .... 3.000 DM
- Dorfgemeinschaftshaus. 5.000 DM
- Erwerb von Geräten. 10.000 DM
• Ausbau von Wirtschaftswegen. 10.000 DM
■ Gemeindeplatz »Am Schulhoff«. 80.000 DM
• Straßenbau Kleringstraße. 70.000 DM
■ Verkehrsberuhigte Maßnahmen. 16.000 DM
■ Fuß-Radweg Simmern - Vallendar. 50.000 DM
-Kirmesplatz. 20.000DM
1993
- Renovierung Kindergarten . 5.000 DM
- Ortsdurchgrünungsmaßnahmen. 5.000 DM
- Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen .... 3.000 DM
- Dorfgemeinschaftshaus. 10.000 DM
- Erwerb von Geräten. 10.000 DM
- Ausbau von Wirtschaftswegen. 10.000 DM
- Verkehrsberuhigte Maßnahmen. 15.000 DM
1994
- Renovierung Kindergarten. 5.000 DM
- Ortsdurchgrünungsmaßnahmen. 5.000 DM
- Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen .... 3.000 DM
- Dorfgemeinschaftshaus. 10.000 DM
- Erwerb von Geräten. 10.000 DM
- Ausbau von Wirtschaftswegen. 10.000 DM
- Verkehrsberuhigte Maßnahmen. 15.000 DM
Die Verabschiedungdes vorstehenden Investitionsprogrammes erfolgte einstimmig. Lediglich die Maßnahmen »Am alten Schulhoff« und »Verkehrsberuhigung« fanden für den geplanten Zeitraum nicht die Zustimmung der CDU-Fraktion. Diese plädierte für eine Realisierung im Zeitraum 1993/1994. Ge8chwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Koblenzer Straße
Ortsbürgermeister Schmidt informierte die Mitglieder des Rates, daß der Ausschuß für Umwelt, Landwirtschaft und Ortsverschönerung im Einvernehmen mit der Ortspolizeibehörde die Standorte für die Blumenkübel und Markierungsarbeiten in der Koblenzer Straße inzwischen fest gelegt habe. Zudem sollten zwei Schilder mit der Aufschrift »Zone 30« aufgestellt werden. Haushaitsüberschreitung genehmigt/Zur Kenntnis genommen Im Zuge der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1989 ermittelte die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Haushaltsüberschreitungen, die von ihrem Umfang her zu genehmigen bzw. wegen Geringfügigkeit lediglich zur Kenntnis zu geben waren.
In einer sechs Punkte umfassenden Auflistung wurden aus diesem Grunde erhebliche, d.h. zu genehmigende Haushaltsüberschreitungen mit einem Gesamtvolumen von 17.667,24 DM ausgewiesen. Ein Großteil dieser Ausgaben entfiel auf Umlageleistungen an den Kindergartenzweckverband sowie auf Kosten zur Errichtung einer Freizeitanlage. Zu beiden Kostenansätzen lagen bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 1989 lediglich Kostenschätzungen vor, die sich im nachhinein als zu gering bemessen herausstellten.
Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Ortsgemeinderat, daß die Mehrausgaben dem Grunde und der Höhe nach anerkannt würden.
Ein Haushaltsausgleich ist gewährleistet durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie Kosteneinsparungen bei der geplanten Maßnahme »Bau einer Poststelle«.
Die Auflistung mit geringfügigen, d.h. unerheblichen Haushaltsüberschreitungen umfaßte 11 Einzelpositionen mit einem Gesamtvolumen von 2.188,35 DM. Hierzu ist nach Mitteilung der Verwaltung eine Deckung im Rahmen des Gesamthaushaltes gewährleistet.
Kirmesgesellschaft 90
Vorstandssitzung
Am Freitag, dem 06.07.90 findet um 19.30 Uhr dieVorstandssitzung der Kirmesgesellschaft 1990 im Jugendraum des Dorfge- meinschaf tshauses statt. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Eier für die Kirmes kröne
Am Samstag, dem 07.07.90 werden ab 14.00 Uhr die Eier für die diesjährige Kirmeskrone eingesammelt.
MGV »Apollonia« 1962 e.V. S imm ern
Waldfest
Zu unserem diesjährigen Waldfest laden wir alle Einwohner und Freunde (auch der umliegenden Gemeinden) recht herzlich ein. Warm? am 7. und 8. Juli 1990 Wo: auf dem Parkplatz des Sport- und Hundevereins Uhrzeit: Samstag, ab 18.00 Uhr / Sonntag, ab 10.00 Uhr
- Unsere Küche hält an beiden lägen (auch Sonntagmittag) allerlei Grillgerichte bereit
- selbstverständlich ist für alle »Kaffeetanten« die Conditorei mit leckeren Kuchen, Gebäck und Kaffee geöffnet und steht ab 15.00 Uhr bereit
- für unsere älteren Mitbürger haben wir einen Fahrdienst eingerichtet - rufen Sie uns an, wir sind gern bereit Sie abzuholen, 1hl. H. Dommerm 713, Wolfgang Robetje 690 und Wolfgang Schawo 1446
- auch an unsere kleinen Besucher haben wir gedacht

