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Montabaur

Seite 13

Nr. 26/90

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

g 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichnten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung f Ur Rheinland-Pfalz (Gemo) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gel­tend gemacht worden ist.

Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

Die überbaubare Fläche für das Flurstück Nr. 5, Flur 2, wirdneu festgelegt.

Simmera, 21. Juni 1990 Schmidt, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 18.06.1990

Rat nimmt Kenntnis von den Grundzügen eines Dorfemeuerungsprogrammes

DipL-Ing. Braun von der Kreisverwaltung Montabaur infor­mierte den Rat über die Grundzüge eines Dorferneuerungspro- grammes. Auf Vorschlag des Sachverständigen wurde verein­bart, zusammen mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur sowie dem Ortsgemein­derat eine Ortsbegehung durchzuführen und die Erfahrungs­werte in ein zu erstellendes Dorferneuerungsprogramm mit einzubringen.

Darüber hinaus wurde empfohlen, für den weiteren Gang des Verfahrens auch eine Bürgerversammlung einzuplanen um die Bevölkerung am Dorfemeurungsprogramm zu beteiligen. Investitionsprogramm aktualisiert

Zu den vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellung des Haus­haltsplanes 1991 gehört die Entscheidung des Rates über die Aktualisierung des Investitionsprogrammes. Für den Pla­nungszeitraum bis 1994 sollen dem Willen des Rates entspre­chend folgende Maßnahmen realisiert werden:

1991

Renovierung Kindergarten . 26.000 DM

Ortsdurchgrünungsmaßnahmen. 6.000 DM

- Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen .... 3.000 DM

Dorfgemeinschaftshaus. 6.000 DM

Erwerb von Geräten. 10.000 DM

- Ausbau von Wirtschaftswegen. 10.000 DM

Gemeindeplatz »Am Schulhoff«. 86.000 DM

Straßenbau Kleringstraße. 148.000 DM

Verkehrsberuhigte Maßnahmen. 26.000 DM

Fuß-Radweg Simmem-Vallendar. 60.000 DM

Dorferneuerungsprogramm. 20.000 DM

Friedhofseraeuerung/Umgestaltung. 10.000 DM

1992

Renovierung Kindergarten . 10.000 DM

- Ortsdurchgrünungsmaßnahmen. 5.000 DM

Zuschüsse für Dorfemeuerungsmaßnahmen .... 3.000 DM

- Dorfgemeinschaftshaus. 5.000 DM

- Erwerb von Geräten. 10.000 DM

Ausbau von Wirtschaftswegen. 10.000 DM

Gemeindeplatz »Am Schulhoff«. 80.000 DM

Straßenbau Kleringstraße. 70.000 DM

Verkehrsberuhigte Maßnahmen. 16.000 DM

Fuß-Radweg Simmern - Vallendar. 50.000 DM

-Kirmesplatz. 20.000DM

1993

- Renovierung Kindergarten . 5.000 DM

- Ortsdurchgrünungsmaßnahmen. 5.000 DM

- Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen .... 3.000 DM

- Dorfgemeinschaftshaus. 10.000 DM

- Erwerb von Geräten. 10.000 DM

- Ausbau von Wirtschaftswegen. 10.000 DM

- Verkehrsberuhigte Maßnahmen. 15.000 DM

1994

- Renovierung Kindergarten. 5.000 DM

- Ortsdurchgrünungsmaßnahmen. 5.000 DM

- Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen .... 3.000 DM

- Dorfgemeinschaftshaus. 10.000 DM

- Erwerb von Geräten. 10.000 DM

- Ausbau von Wirtschaftswegen. 10.000 DM

- Verkehrsberuhigte Maßnahmen. 15.000 DM

Die Verabschiedungdes vorstehenden Investitionsprogrammes erfolgte einstimmig. Lediglich die Maßnahmen »Am alten Schulhoff« und »Verkehrsberuhigung« fanden für den geplan­ten Zeitraum nicht die Zustimmung der CDU-Fraktion. Diese plädierte für eine Realisierung im Zeitraum 1993/1994. Ge8chwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Koblenzer Straße

Ortsbürgermeister Schmidt informierte die Mitglieder des Ra­tes, daß der Ausschuß für Umwelt, Landwirtschaft und Orts­verschönerung im Einvernehmen mit der Ortspolizeibehörde die Standorte für die Blumenkübel und Markierungsarbeiten in der Koblenzer Straße inzwischen fest gelegt habe. Zudem sollten zwei Schilder mit der Aufschrift »Zone 30« aufgestellt werden. Haushaitsüberschreitung genehmigt/Zur Kenntnis genommen Im Zuge der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1989 er­mittelte die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Haus­haltsüberschreitungen, die von ihrem Umfang her zu genehmi­gen bzw. wegen Geringfügigkeit lediglich zur Kenntnis zu geben waren.

In einer sechs Punkte umfassenden Auflistung wurden aus die­sem Grunde erhebliche, d.h. zu genehmigende Haushaltsüber­schreitungen mit einem Gesamtvolumen von 17.667,24 DM aus­gewiesen. Ein Großteil dieser Ausgaben entfiel auf Umlagelei­stungen an den Kindergartenzweckverband sowie auf Kosten zur Errichtung einer Freizeitanlage. Zu beiden Kostenansätzen lagen bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 1989 lediglich Kostenschätzungen vor, die sich im nachhinein als zu gering be­messen herausstellten.

Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Ortsgemeinderat, daß die Mehrausgaben dem Grunde und der Höhe nach aner­kannt würden.

Ein Haushaltsausgleich ist gewährleistet durch Mehreinnah­men bei der Gewerbesteuer sowie Kosteneinsparungen bei der geplanten Maßnahme »Bau einer Poststelle«.

Die Auflistung mit geringfügigen, d.h. unerheblichen Haus­haltsüberschreitungen umfaßte 11 Einzelpositionen mit einem Gesamtvolumen von 2.188,35 DM. Hierzu ist nach Mitteilung der Verwaltung eine Deckung im Rahmen des Gesamthaushal­tes gewährleistet.

Kirmesgesellschaft 90

Vorstandssitzung

Am Freitag, dem 06.07.90 findet um 19.30 Uhr dieVorstandssit­zung der Kirmesgesellschaft 1990 im Jugendraum des Dorfge- meinschaf tshauses statt. Um zahlreiches Erscheinen wird gebe­ten.

Eier für die Kirmes kröne

Am Samstag, dem 07.07.90 werden ab 14.00 Uhr die Eier für die diesjährige Kirmeskrone eingesammelt.

MGV »Apollonia« 1962 e.V. S imm ern

Waldfest

Zu unserem diesjährigen Waldfest laden wir alle Einwohner und Freunde (auch der umliegenden Gemeinden) recht herzlich ein. Warm? am 7. und 8. Juli 1990 Wo: auf dem Parkplatz des Sport- und Hundevereins Uhrzeit: Samstag, ab 18.00 Uhr / Sonntag, ab 10.00 Uhr

- Unsere Küche hält an beiden lägen (auch Sonntagmittag) al­lerlei Grillgerichte bereit

- selbstverständlich ist für alle »Kaffeetanten« die Conditorei mit leckeren Kuchen, Gebäck und Kaffee geöffnet und steht ab 15.00 Uhr bereit

- für unsere älteren Mitbürger haben wir einen Fahrdienst ein­gerichtet - rufen Sie uns an, wir sind gern bereit Sie abzuho­len, 1hl. H. Dommerm 713, Wolfgang Robetje 690 und Wolf­gang Schawo 1446

- auch an unsere kleinen Besucher haben wir gedacht