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Nr. 26/9

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Montabaur

Verdreckung des Jugendraumes.....) ist Euer Jugendraum ab so fort

nur noch für die zwei Jugendtreffs geöffnet.

- Donnerstag, Jugendtreff für 12- bis 13 jährige, 18.00 19.30 Uhr, Jugendleiterm: Nicole Zerfas

- Freitag, Jugendtreff für 14- bis 16jährige, 19.00 - 21.00 Uhr Jugendtreffleiter: Tbbias Ortseifen, Ibrsten Kuhn.

Ferienspiele in Heiligenroth am Freitag, 6. Juli und Samstag, 7. Juli 1990 im und am Jugendraum Heiligenroth Motto der diesjährigen Ferienspiele: »Tierische Abenteuer im Zoo«

An alle 6 bis 11jährigen Kinder aus Heiligenroth

Liebe Kinder,

wie bereits in den vergangenen Jahren, finden auch in diesem Jahr zu Anfang der Sommerferien an 2 lägen Ferienspiele für Euch statt. Sie werden verarbeitet und durchgeführt von der Ju­gendpflegerin der Verbandsgemeinde Montabaur und ehren­amtlichen jugendlichen Helfern aus Heiligenroth.

Programm der Ferienspiele:

Freitag, 6.7.1990,13.00 -17.00 Uhr:

Spiele - Bastelangebote - Filmvorführung »Die Farm der Tiere«

Samstag, 7.7.1990,09.00 15.00 Uhr

Spiele Bastelangebote - Schnitzeljagd Grillfest - Spiele

Wir bitten Euch, für die Zeit der Spiel- und Bastelaktionen selbst Getränke oder eine Kleinigkeit zum Lesen mitzubringen. Für Getränke und Essen beim Abschlußgrillfest ist gesorgt. Also, macht mit bei unseren Ferienspielen !

Es wird darauf hingewiesen, daß für die Zeit der Ferienspiele kein Versicherungsschutz für den Bereich der persönlichen Haftplficht des einzelnen besteht. Ebenfalls ist keine zusätzli­che Unfallversicherung für die Teilnehmer abgeschlossen.

ANMELDUNG

Name, Vorname:.

nimmt am 6./7.7.1990 an den Ferienspielen in Heiligenroth teil

Alter. Jahre:...

Straße:

TbL-Nr.:.

Ort, Datum.

Unterschrift/Erziehungsberechtigter

Mandolinenverein Heiligenroth Am Freitag, dem 29.6.1990 findet die letzte Probe des Mandoli­nenvereins vor der Sommerpause statt. Da das Orchester be­reits direkt nach den Sommerferien mehrere Auftritte hat -10., 11. und 12.8. sowie 17., 18. und 19.8. - wird um möglichst vollzäh­ligen Probenbesuch gebeten. Wann es mit den Proben weiterge- hen wird, wird noch rechtzeitig bekanntgegeben werden.

Jahrgang 1940

Der Jahrgang 1940 trifft sich am 29.6.1990, um 20.00 Uhr im Haus Waldblick, Heiligenroth. Es wird um vollzähliges und pünktliches Erscheinen gebeten.

Ruppach-Goldhausen

Gewerbestraße »Unter dem Dorf«« wird ausgebaut

Seit Anfang dieser Woche wird die Straße im Gewerbegebiet »Unter dem Dorf« ausgebaut, und zwar von der Einmündung in die Umgehungsstraße bis hinter die Gewerbebetriebe »Schaaf & Wolf« und »Keil Fördertechnik«. Gleichzeitig wird die Straßen­beleuchtung erweitert. Der Ortsgemeinderat vergab den Auf­trag an die Fa Gebr. Kilian & Söhne, Niederelbert, die im Rah­men einer öffentlichen Ausschreibung mit ca 145.000 DM gün­stigste Bieterin von insgesamt 7 Firmen war.

Da der Ortsgemeinderat für diese Straße noch einen NamenH.

festlegen muß, wird auch die Bevölkerung um geeignete Vorj Schläge gebeten, die im Bürgermeisteramt bzw. den Orts, meinderatsmitgliedern mitgeteilt werden können.

Über weitere Nutzungsmöglichkeiten für Euch (u.a Geburts­tagsfeten), wird nach den Sommerferien in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Bürgermeister, dem Pfarrer, der Jugendpfle­gerin der Verbandsgemeinde und einigen von Euch beraten wer­den.

Zwischenzeitlich wurde von der Kreis verwaltung auch die An derungdes Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« genehmigt, sq daß nunmehr auch das Umlegungsverfahren zu Ende gebracht werden kann und die verkaufsbereiten Eigentümer mit dem vor- 1 Umlegungsausschuß festgelegten ortsüblichen Kaufpreis ai gefunden werden können. Danach wird die Ortsgemeinde im B sitz weiterer großer zusammenhängender Flächen in diesem bist sein und diese an interessierte Gewerbetreibende abgeben.

In entsprechendem Umfang wird dann auch die weitere Er Schließung vorgenommen.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan/-änderung/-erweiterung »Unter dem Dorf««

der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen am 03.06.1990 als Satzung beschlossene Bebauungsplan/-änderung/ -erweitenmg »Unter dem Dorf« wurde der Kreisverwaltungdes Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisver­waltung hat am 08.06.1990 (Az. 6A/60,610-13) erklärt, daß die Bebauungsplan/-änderung/-erweiterung Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplan/-anderungs/-erweiterungsunterlagen kön­nen bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 6430 Montabaur wäh­rend der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 12.45 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr donnerstags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr und freitags von 7.30 -13.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß dieVerletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben J ahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Fonn- vorscbriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

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Grenzsteine kosten pro Stück 20,00 DM

Die Ort sgemeinde Ruppach-Goldhausen hat für öffentliche Ver-I messungen imme r eine größere Anzahl von Grenzsteinen vorrä-| tig. Es bestehen weiterhin keine Bedenken, daß diese auch anl Privatpersonen für eigene Grundstücksvermessungen abgege-l ben werden, jedoch kann dies aufgrund erheblich gestiegener] Preise nicht mehr kostenlos erfolgen.

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Ab sofort kostet jeder Grenzstein 20,00 DM. Der Betragist erst I an die Ortsgemeinde zu überweisen (Überweisungsaufträge im] Bürgermeisteramt), ehe die Gemeindearbeiter die Steine her-| ausgeben können.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

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