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Nr. 23/90

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zumal der Preisunterschied zwischen Tbnnen- und Kunst-

1 «lag nicht unerheblich ist.

dcb, so die allgemeinen Meinungen, entschieden die Räte Hg indem sie den Kunststoffausbau für die Laufbahnen tan, letztlich mit dem Bemerken, den Leichtathleten opti- .gportmöglichkeiten anzubieten.

«samten Baukosten belaufen sich aller Voraussicht nach ci 2 . 420 . 000 ," DM. (In diesem Betrag sind die Mehrkosten den Kunststoffausbau enthalten.) g f ii r h sind Beträge aufzuwenden für:

[Grunderwerb

äußere Erschließung ^Planung ü,Bauleitung

otwendige Sportlerheim, das in gleichem Zuge miterrich- crden soll.

jend die Zuschüsse des Landes, des Kreises wie der Ver- aisgemeinde bei rd. 1.200.000,DM liegen, verbleiben den uGemeinden noch rd. 1.200.000,- DM zuzüglich der oben- D ten im Betrag nicht enthaltenen Aufwendungen, die sie

_i Anteilen zu tragen haben.

Werken bleibt noch, daß sich die Mehrkosten für die gtstofflaufbahnen inca.lO-15J ahren durch die Minderaus- j für Wartung und Pflege gegenüber der Tbnnenlaufbah- [fiät amortisieren.

[ihrer Entscheidung gingen die Räte davon aus, daß das als- )j vorhandene Angebot zu einer ansteigenden Resonanz hei­lt und die Anlage nicht nur für einige Wenige erstellt wird. aBaufortschritt vermerkte Herr Löwengut, ist es durchaus |» Haph, die Anlage noch in diesem J ahr fertigzustellen, Ver­letzung, die Witterungsverhältnisse spielen mit.

|jem Baubeginn ist in den nächsten lägen zu rechnen, irich, Ortsbürgermeister/Eitelbora

1. Straßenturnier des SC Eitelborn

L SC 1919 Eitelborn veranstaltet an Fronleichnam, dem |l990, ab 13.00 Uhr auf dem Sportplatz Nörrberg ein Fuß- lier für Straßenmannschaften.

[Mannschaften haben sich aus den Bereichen Oberdorf, Un- rf, Hüll mit Helfensteinstr. sowie der östliche und der west- iDorfteil mit IHftstr. und Streimerich für das Turnier ge-

ftust und Laune an diesem Fußballgaudi hat, möge sich bei |iachfolgenden Kontaktadressen melden: idorf: Helmut Schöfer, Hunselweg 31, Tbl. 2349 rdorf: Walter Zierden, Oberdorfstr. 40, TbL 8591 lete.: Paul Lauermann, Helfensteinstr. 51, TfeL 2367 [Dorf: Martin Güllerring, Raiffeisenstr. 5, TfeL 8108 i Dorf: Paul-Günter Simon, Ahornweg, Tbl. 8727. tsem lUrnier der Straßenmannschaften werden alle Bürger ^herzlich eingeladen, damit Sie ihren Dorfteil unterstützen

Aufräum arbeiten

ästag, 9. Juni 90, ab 9.00 Uhr werden am Sportplatz Auf- arbeiten sowie Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Mitglieder des Vereins werden gebeten, sich hieran tatkräf- pbeteiligen. Für einen Imbiß zum Mittagessen ist gesorgt.

B-Jugend im Pokalendspiel laugend der JSG Augst Eitelbora hat ein großes Ziel dm* [089/90 erreicht, das PokalendspieL Gegner wird am Sams- IU.90,15.30 Uhr der TüS Neuendorf 82 sein. Das Spiel fin- [jf dem Sportplatz in Pfaffendorf statt. Die Mannschaft "teuer würden sich wieder über eine tatkräftige Unter- >g sehr freuen.

_ Westerwald-Verein Eitelborn

IMer unseres Vereins sind recht herzlich eingeladen zum lWgen großen Spielfest am Sonntag, 10. Juni 1990, ab PUhrauf dem Kinderspielplatz am Tannenwegin Eitelbora. Fttis und Vatis dürfen selbstverständlich wieder mitge- *werden.

Kadenbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 8. Mai 1990

togsordn ung f (ir gemeindeeigene Räumlichkeiten erlas-

i - -Men geeignete Räume im Dachgeschoß des Kinder- P s sowie im Sportplatzgebäude gegen eine Nutzungs­

gebühr kurzzeitig angemietet werden. In einem vom Ortsge­meinderat beschlossenen »Benutzungsvertrag« wurden alle Einzelheiten festgelegt.

Einschränkung hinsichtlich der Zulassung von Grababdeck- platten beschlossen

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, auf dem neuen Friedhofsteil nur noch Grababdeckplatten zuzulassen, die bis zu 2/3 der Grabfläche abdecken. Diese Regelung soll auch für künftige neu anzulegende Grabfelder gelten.

Satzungsbeschluß zum Bebauungsplanverfahren »Auf der Höh - Erweiterung« gefaßt

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Bebauungsplan »Auf der Höh - Erweiterung« als Satzung zu. Damit ist das Verfahren, was die Mitarbeit des Rates anbelangt, abgeschlossen. Es folgt nunmehr die Vorlage des Bebauungsplanes bei der Kreisverwal­tung. Planinhalt ist die Ausweisung von 6 Bauplätzen im Be­reich zwischen Limes-, Römer- und Kreis straße.

Ausweisung von Parkplätzen ausschließlich fUr die Feuerwehr Im Schulweg (unterhalb des Bauhofes) werden entsprechend dem einstimmigen Votum des Rates 5 Stellplätze für die Feuer­wehr vorgesehen. Diese Stellplätze müssen ausschließlich den Feuerwehrleuten Vorbehalten bleiben. Auch kurzfristiges Par­ken soll dort nicht erlaubt sein.

Beseitigung von Schäden am Sportplatz Der Ortsgemeinderat erhielt Kenntnis, daß nach den Informa­tionen des für den Sportplatz zuständigen Bauleiters noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist im Frühjahr 1991 alle Schad­stellen behoben werden.

Gefunden

wurde ein Schlüssel-Etui mit 4 Schlüsseln (darunter ein Auto­schlüssel) und eine Brille. Abzuholen während der Dienstzeiten. Dombo, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Sim- mem/Neuhäusel für das Jahr 1990 vom 29.5.1990

I.

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476) und dem § 8 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung ei­nes Kindergartens für die Ortsgemeinden Simmem und Neu­häusel vom 2.9.1985 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 21.5.1990 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im Verwaitungshaushalt

in der Einnahme auf. 387.300,- DM

in der Ausgabe auf. 387.300,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 20.000,- DM

in der Ausgabe auf. . 20.000,- DM

festgesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt §3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 100.000,- DM. Die Umlage 1990 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 30.9. des Vorjahres besuchten (§ 10 Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln.

Danach haben zu zahlen:

Umlage 1990 Kinder % DM

OrtsgemSimmera Ortsgem. Neuhäusel

44 46,32 46.315,79 51' 53,68 53.684,21 95 100,00 100.000,00