Montabaur
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Menschen
Die ■Helfen
Mobile Soziale Dienste -
Das DXUTSCHB ROT* XRBUS hilft I
bei Haushaltshilfen, einfachen Garten- «Ad Hofarbeiten, Reinigungsdiensten sowie bei Pflegerischen Hilfen etc.
Altere, kranke und hilfsbedürftige Menschen wenden sich von montags bis freitags in der Seit von 8.00 bis 16.00 Uhr unter der Tel. Hr. 02602/5050 an das Deutsche Rote Kreus Kv. Unterwesterwald.
Am Wochenende sind wir sogar rund um die Uhr unter der o.g. Telefonnummer erreichbar.
“Offentl. Bekanntmachungen”
öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Eitelbom den Ausbau eines Wirtschaftsweges öffentlich aus.
Leistungsumfang:
ca. 1.200 qm bituminöse Befestigung mit Unterbau.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 11.06.1990 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Monabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 10,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Tfermin für die Abgabe des Angebotes ist
Dienstag, 26. Juni 1990 • 11.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen. Montabaur, 29. Mai 1990 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bekanntmachung
Planfeststellung
fUr den Neubau der B 255 • Westumgehung Boden • (Bau-km 0-100 bis 2+800) und für den Neubau der L 300 - Nordumgehung Boden • (Bau-km 0+000 bis 1+240); betroffen sind die Gemeinden und Gemarkungen Staudt (Flure 17 und 23), Bannberscheid (Flure 10,14 bis 18) und Moschheim (Flure 6 und 13) - Verbandsgemeinde Wirges -, die Gemeinde und Gemarkung Boden (Flure 4,6,7 bis 10,18 bis 16,18 bis 21) und die Gemeinde Ruppach-Goldhausen (Gemarkung Goldhausen, Flur 7) - Verbandsgemeinde Montabaur • sowie die Gemeinde und Gemarkung Niederahr (Flure 9 und ll)und die Gemeinde Meudt (GemarkungDahlen, Flure 33 und 34) • Verbandsgemeinde Wallmerod, Westerwald- kreis
Das Straßenneubauamt Vallendar hat für das aa. Bauvorhaben das Planfeststellungsverfahren beantragt. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) und ein Merkblatt zur Information über das Verfahren liegen in der Zeit vom 18.06. bis 17.07.1990 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 7.30 • 12.45 Uhr und 13.30 • 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 -12.45 und 13.30 • 18.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
1. Jeder, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betroffen I
fühlt, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung 1 der Auslegung, das ist bis zum 31.07.1990 (Tag), bei der Ge- 1 mein de (Dienststelle) oder bei der Bezirksregierung, Kur- fürstenstr. 12 -14, 6400 Koblenz (ZL-Nr. 106) Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
2. Werden gegen den Plan Einwendungen erhoben, so_
diese in einem Tfermin erörtert, der noch ortsüblich be- i kanntgemacht wird. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in! Form vervielfältigter gleichlautender Tfexte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw.bei gleichförmigen Eingaben der Vertreter werden von dem Ifermin gesondert benachrichtigt. Werden von mehr als 300 Beteiligten Einwendungen erhoben, so können dieseBetei- ligten durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt] werden.
3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen entstehende! Kosten können nicht erstattet werden.
4. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses ka durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, i mahr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.
5. Entschädigungsansprüche sind, soweit über sie nicht 1 reits in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheid den ist, nicht Gegenstand dieser Erörterung, sondern eines! gesonderten Entschädigungsverfahrens.
5430 Montabaur, 30. Mai 1990 Dr. Poesel-Dölken, Bürgermeister
Planfeststellung
für den Ausbau der L 327 zwischen Niederelbert • ab der ( durchfahrtsgrenze (Station 1,220) • und Oberelbert • bis in Htd der Einmündungen der Wirtschaftswege Parz.-Nra. 2 und 1| Flur 13, Station 0,109 - einschließlich der Errichtung eines e seifigen parallelen Rad- und Gehweges östlich der L 327; betrcj fen ist die Gemarkung Niederelbert.
• Anhörungsverfahren •
1. Die Erörterung beginnt am Freitag, dem 22.6.1990,09.0] Uhr in dem Rathaus Niederelbert, Hauptstr. 5431 Niedeif elbert.
2. Die Tfeilnahme am Ifermin ist jedem, der sich von dem f planten Bauvorhaben betroffen fühlt, freigestellt. Die Veij tretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dia hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vol macht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anh rungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dal bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) auch ohr ihn verhandelt werden kann, daß verspätete Einwendui gen bei der Erörterung und Entscheidung unberückslclj tigt bleiben können und daß das Anhörungsverfahren r Schluß der Verhandlung beendet ist.
8. Die durch die Tfeilnahme am Erörterungstermin entstehe!
den Kosten können nicht erstattet werden.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
1. Nachtrags-Wirtschaftsplan des Zweckverbandes »Abwasserverband Bad Ems« für 1 Rechnungsjahr 1990 Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Zweckverbanf gesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVBL S. 476 ■ BS 2020-2)| Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für Rheinlai Pfalz vom 18. September 1975 (GVBL S. 381) den folgen« Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 1990 beschlossen, j nach Genehmigung durch die Bezirksregierung KobleniJ Aufsichtsbehörde vom 14.05.1990 hiermit bekannten wird.
Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 GemO in Verbindung mit §§ 43■Nj Buchst, a und 46 Abs. 1KAG sind ab 1. Januar 1983 dieA«™ sereinrichtungen nach den Bestimmungen der Eigeno™™. Verordnung (EigVO) zu verwalten. Nach der EigVO ist ein schaftsplan zu erstellen.

