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Nr. 19/90

JitOrtsgrupP 6 Daubach zu den Bedingungen des Bauaus- >3 stattzugeben.

tifllhrung von Sicherheitsmaßnahmen auf dem Kinder- , r lpiaf.z im Flachsbruch zugestimmt rh einer Besichtigung mit dem Gemeindeunfallversiche- ßvetband Andernach beschloß der Ortsgemeinderat die Zeigten Mängel zu beseitigen. ImZuge der anfallenden Ar- ^ ff g r den alte Geräte erneuert, aber auch neue Geräte ange-

u

fgr die Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem «Latz in Aussicht gestellt

Hägesordnungspunkt 7 hatte der Rat sich mit einem An- Lder FSV Gelbachtaler Sportfreunde e.V. auf Gewährung ei- sZuschusses zur Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Ltplatz in Stahlhofen zu befassen.

U Erläuterung der Sachlage durch den Ortsbürgermeister «ch sich der Rat grundsätzlich dafür aus, einen Zuschuß sei- y er Ortsgemeinde Stahlhofen für den Bau einer Flutlicht- jjmzu gewähren. Grundige der Diskussion war eine Kosten- Slung seitens d er Verbandsgemeinde Montabaur. Eine ab- ießende Beschlußfassung über den Ausbau des Sportplatz- Eies wird jedoch erst nach einer Ortsbesichtigung der Flut- tj ^iagp , in Dreikirchen erfolgen.

Tanzgruppe des MGV Stahlhofen L® der anstehenden Tfermine im Mai bitten wir in Zukunft [vollzähliges Erscheinen bei den Proben.

«gen auf folgende Tfermine hin, die auch für unsere zahlrei- L Fans interessant sein dürften:

[Mai 1990 Galaabend in Simmem + Mittemachtsshow

pai 1990 Ruppach-Goldhausen

L 27. Mai 1990 Backesfest

Kjuni 1990 Tanzturnier in Schweich

imueige:

I Bachesfest in Stahlhofen vom 26. - 27. Mai 1990 ilssallen so gut gefallen hat, veranstaltet dieTanzgruppe des KVStahlhofen auch in diesem J ahr wieder ein Backesfest. Wir In uns, unsere befreundete Tanzgruppe, TSC Nentershau- nalsGästepräsentieren zu dürfen. Mit ihrer Showdarbietung imserem Clowntanz hoffen wir, unsere Gäste bestens zu un- Kalten. Auch gibt es wieder Backeskuchen, Ärpelskreppel- KÄpelschmeer und sonstige Kleinigkeiten.

I Thekenmannschaft Stahlhofen

I Terminplan Mai, Juni, Juli 1990

|i.90 Polterabend in Oberelbert, 19.00 Uhr

6.90 Freundschaftsspiel in Isselbach, 16.00 Uhr

IfltöO'Ihmier in Koblenz-Lützel

MHimier TM Ettersdorf in Stahlhofen

iMOTimier in Kleinmaischeid

6,07,90 Turnier in Koblenz-Rübenach.

fcdie'Ikmme vormerken. Die genauen Spielzeiten der Tir-

fcwfflden noch gesondert bekanntgegeben.

I F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.

Sonntag, dem 13.5.1990 findet das letzte Meisterschafts- dieser Saison gegen Niederahr statt.

Megmn 16.00 Uhr in Niederahr.

_ Untershausen _

öffentliche Bekanntmachung

'^Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalender-

Mwng der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu- Kizes vom 7.8.1973 -BGBl. I S. 965, der Hundesteuer ge- PäSAbs. 2 der Hundesteuersatzung vom 1.4.1988 sowie des FWtäcbaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesge- hoan 1 ^ e . Landwirtschaft skammer Rheinland-Pfalz vom W jeweils in der derzeit geltenden Fassung).

psgemeinde Untershausen erhebt im Kalenderjahr 1990 padsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Posteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens pteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen p»«en wie im Kalenderjahr 1989.

N>gabenbescheide werden grundsätzlichnicht erteilt. Die werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu wenn

rgabenpflicht neu begründet wird,

I Säbenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Z.immnr 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

6431 Untershausen, den 11.5.1990 Ortsgemeindeverwaltung Untershausen Müller, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen vom 26.04.1990

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »In der Del­le« - öffentlicher Auslegung zugestimmt In seiner Sitzung vom 11.01.1990 beschloß der Ortsgemeinde- rat Untershausen bereits, den Bebauungsplan zu ändern bz w. zu erweitern.

Die Notwendigkeit einer Planänderung bestand insbesondere darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errich­tung eines Gemeindezentrums zu schaffen.

Da die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt wurden, steht als nächste Verfahrensstufe die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB an. Der Ortsgemeinderat gab dieser öffentlichen Ausle­gung des Änderungs-ZErweiterungsentwurfes des Bebauungs­planes seine Zustimmung.

Aufträge fürdie WC-Anlage im Jugendferiendorf Untershau­sen vergeben

Unter Tagesordnungspunkt 2 hatte der Ortsgemeinderat über die Vergabe der Arbeiten für die WC-Anlage im Jugendferien­dorf Untershausen zu entscheiden. Nach kurzer Diskussion und Vergleichen der Angebote vergab der Ortsgemeinderat einstim­mig die Arbeiten an die billigstbietende Firma.

Abschließend hatte der Ortsgemeinderat sich noch mit der Ver­gabe von einem Auftrag über die Lieferung von Sand für den Kinderspielplatz Untershausen zu beschäftigen.

Die Vergabe dieses Auftrages erfolgte nach einstimmigem Be­schluß an die billigstbietende Firma.

öffentliche Bekanntmachung

Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes »In der Del­le« der Ortsgemeinde Untershausen

öffentliche Auslegung der Änderungs-ZErweiterungsunterla- gen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Untershausen hat in seiner Sitzung am 11.01.1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Inder Delle« zu ändern bzw. zu erweitern.

Die Änderungsplanungeinschließlich Begründungliegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 21.05.1990 bis 21.06.1990 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 7.30 - 1 2.45 und 13.30 16.00Uhr sowie donnerstags von 7.30 12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) sowie nachrichtlich beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden öf­fentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge­meinde Untershausen schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift vorgebracht werden.