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Montabaur

Seite 24

Nr. 19 /Qi

18.00 Uhr Dämmerschoppen auf dem Festplatz mit der Ka­

pelle »Steve and the Gambiers«

Montag, den 14.5.1990

10.00 Uhr Beginn des Frühschoppens unter Mitwirkung des DRK-Blasorchesters

R.Hahn, Ortsbürgermeister

Jahresheft .....aus Daubach.... erschienen Zum 8. M al hat der Westerwald-Verein ein 36 Seiten starkes dorf- kundliches Jahresheft herausgegeben. Es informiert insbeson­dere über die Arbeit des Vereins sowie das Geschehen im Dorf und bringt heimatkundliche Beiträge. Mitglieder erhalten es ko­stenlos zugestellt. Nichtmitglieder können es zum Preis von 3,00 DM unter der Rufnummer 3965 anfordern.

Holler

öffentliche Bekanntmachung

Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalender­jahr 1990

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7.8.1973 -BGBl. I S. 966, der Hundesteuer ge­mäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 8.4.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesge­setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung).

Die Ortsgemeinde Holler erhebt im Kalenderjahr 1990 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgabennachden gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1989.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Th ge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Thge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

6431 Holler, den 11.5.1990 Ortsgemeindeverwaltung Holler Molsberger, Ortsbürgermeister

SV »Fortuna« Holler e.V.

Alte Herren Holler

Am Samstag, dem 12.5.90, spielen wir in Holler gegen die Alten Herren vom S.V. Limburg 19. Anstoß: 17.00 Uhr.

Am kommenden Sonntag, spielen wir bereits um 13.00 Uhr ge­gen die Elf aus Horbach.

Musikverein Holler e.V.

Wir werden 20 Jahre alt Festtage vom 24. - 27. Mai 1990

24.5. traditionelles Waldfest mit Eintopfessen »Auf der As- bach«

25.5., 20.00 Uhr Sport- und Kulturhalle.

Festkommers mit den Ortsvereinen sowie den Musikvereinen aus Siershahn und Hillscheid, anschließend großer Zapfen streich mit dem Musikverein Holler und dem SZ Edelweiß, Arz­bach

26.5., 20.00 Uhr Sport-und Kultur halle. Großes Festkonzert mit den Musikvereinen Ebernhahn, Wirges, Dermbach (Herdorf)

und der Bläsergruppe Ars Nova, anschließend Ihnz mit

Band des Musikvereins Holler. ül 8

27.5. Festgottesdienst in der Sport- und Kulturhalle anschl sikalischer Frühschoppen mit dem Musikverein Heiligem Abca. 13.00 Uhr Freundschaftsmusizieren mit einigen Gast einen und gemütl. Festausklang am späten Nachmittag d'hl' ab 14.30 Uhr größtes Kuchenbuff westlich von Moskau i Wir wünschen Ihnen schon jetzt einige schöne Festtage beitj, rem« Musikverein Holler. Der Eintritt für das Festkonzert mJ Samstag, 26.6., beträgt 6,00 DM, sonst an allen lägen der Ein' tritt frei

I Stahlhofen ~ H

Öffentliche Bekanntmachung j

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalender jahr 1990

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu ergesetzes vom 7.8.1973 -BGBL I S. 966, der Hundesteuer gel maß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 1.3.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgei setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung). ] Die Ortsgemeinde Stahlhofen erhebt im Kalenderjahr 1990 dia Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft] (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögen! (Grundsteuer B) sowie die sonstigen A bgaben nach den fipjrhJ Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1989. 1

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnicht erteilt. Di« Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn 1

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt. 1

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Ha he zu entrichten sind, wie sie sic h im einzelnen Fall aus dem letJ ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben Schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentlich! Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangel wäre. J

Rechtsbehelfsbelehrung: 1

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröl fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wefl den. I

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beidel Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zinimel 108, 5430 Montabaur, zu erheben. |

5431 Stahlhofen, den 11.5.1990 I

Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen I

Pehl, Ortsbürgermeister I

Öffentliche Bekanntmachung I Bericht über die Sitzung des I Ortsgemeinderates Stahlhofen I vom 27.04.1990 I

GrillhUtte am Grillplatz wird wieder aufgebaut I

In seiner Sitzung vom 27.4.1990 hatte der Ortsgemeinderajj Stahlhofen u.a. über den Wiederaufbau der durch den Sturm z störten Grillhütte am Grillplatz zu entscheiden. Mit 10 J® Stimmen bei einer Enthaltung faßte der Ortsgemeinderat dea Beschluß, eine neue Grillhütte am alten Standort zu bauen. Gleichzeitig stimmt der Ortsgemeinderat dem Abschluß ein« Sturmversicherung für die Grillhütte zu.

Leitungs- und Sturmgebäudeversicherung für die Friedho halle beschlossen I

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat den Abschluß wj Leitungs- und Sturmgebäudeversicherung für die Friedno halle. .

Unter Tagesordnungspunkt 5 hatte der Rat sich mit einem a* trag . fl

der DRK-Ortsgruppe Daubach auf Aufstellung einer Fertig* rage auf dem Gelände des ehemaligen Schulhofes zu bera m Nach kontroverser Aussprache beschloß der Rat mit Stimmen bei 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, dem d U der I