Montabaur
Seite 18
gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1989.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Thge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben k ann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.
6411 Simmern, den 11.5.1990 Ortsgemeindeverwaltung Simmern Schmidt, Ortsbürgermeister
Altkleider-Container
leisten auch einen Beitrag zum Umweltschutz
Textilien haben einen großen Anteil am Abfallaufkommen, das durch Weiterverwertung oder Wiederaufarbeitung deutlich reduziert werden kann, ln unserer Gemeinde stehen zwei Altkleider-Container.
1. Standort: Am Alten Schulhoff (Deutsches Rotes Kreuz)
2. Standort: Am Kindergarten (Malteser Hilfsdienst).
Bitte nur Altkleider verpackt oder verschnürt hineinlegen. Schmidt, Ortsbürgermeister
Kirmesgesellschaft 1990
Zur nächsten Versammlung trifft sich die Kirmesgesellschaft in der Gaststätte »Hilpisch« am Mittwoch, 16.05.1990, um 19.30 Uhr. Alle Jugendlichen der Jahrgänge 1970/71/72 sind hierzu recht herzlich eingeladen. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten, da die Wahl des Vorstandes stattfindet.
Karnevals-Club Simmemer-Käs‘cher e.V.
Frühlingsfest 1990 am 11., 12. und 13.5.1990 im Festzelt
11.05.90 Eröffnung des Frühlingsfestes.
20.00 Uhr Gardeumzug durch die Gemeinde mit anschl.
Gardetreffen im Festzelt. Es wirken außerdem mit,der Musikverein Simmern und die Trachten- kapelle Au-Österreich und die 9 Mann- Tänzkapelle aus Bezau-Österreich.
12.05.90,
20.00 Uhr groß»er bunter Abend im Festzelt mit der Tfach- tenkapelle Au, dem Schlagersänger Robert Sommer und bekannten Tanzgruppen.
Zum Thnz spielt die SUPER-Bauernkapelle- Bezau.
13.06.90
8.30 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche unter Mitwirkung der IVachtenkapelle Au und des Kirchenchors St. Rochus, Simmern.
10.00 Uhr Frühschoppenkonzert im Festzelt mit der Trachtenkapelle Au und der Bauernkapelle Bezau.
15.00 Uhr Nachmittagskonzert mit dem Musikverein Sim- mem.
Es lädt ein der KCSK e.V.
Sportclub 1946 Simmern
Der Himmelfahrtstag, 24. Mai 1990 steht wieder im Zeichen des traditionellen Ortstumiers der nicht Fußball spielenden Vereine Wir bitten, den 'Ifermin vorzumerken und um tatkräftige Unterstützung durch die Akteure.
Unseren Zuschauern können wir schon jetzt versprechen, daß es interessanter werden wird, als in den Vorjahren, weil wir mit den austragenden Vereinen ein anderes System vereinbart haben.
Mitgliederversammlung Musikverein 1930 Am 14.5.90, um 20.00 Uhr findet im Hotel Waldhof in Simm eine außerordentliche Mitgliederversammlung
eins Simmern statt. Der Haupttagesordnungspunkt wmÜ diesjährige 60-jährige Gründungs- und KreismusikWTlÜ d bis 10. Juni 1990 sein. 81 Vom
Eingeladen zu dieser außerordentlichen Versanunluagtind aktiven und inaktiven Mitglieder des Musikvereins. Außen bittetder Musik verein darum, daß alle Freunde des i °
sich bereits als Helfer für das Musikfest gemeldelt L„ beabsichtigen sich zu melden, an der Versammlung teihuai men. '
Für die Durchführung eines Kreismusikfestes werden za che Helfer benötigt. Der Musikverein kann diese Zahl an f nen alleinenicht stellen. Es wird daher gebeten, daß allepw, des Musik Vereins die in irgendeiner Form zum Gelingen des i
stes beitragen können, die Mitgliederversammlung besuch* und sich bei Frau Gesa Lenck oder einem Vörstandsmite melden sollen.
“BUCHFINKENLAND
Buchfinkensenioren Gackenbach Unsere 10. mehrtägige Seniorenfahrt steht nun zur Anmeldul offen. Wir fahren von Freitag, dem 31. August bis 8. Septeml 1990. Unser Feriendomizil ist diesmal der Sonnenhof in Grän] »Thnnheimer Thl«. Wir nehmen an den Passionsspielen in Ol rammergau tei.. Eintrittspreis pro Person 71,50 DM. Die Q samtkosten für diese 9-tägige Fahrt einschl. Halbpension bei) gen 680,00 DM pro 'Ifeilnehmer.
Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 180,00 DM zu 1_
wobei jedem die Eintrittskarte für Oberammergau ausgeb digt wird. Vorerst bleibt diese Fahrt nur den Buchfinkense? ren Vorbehalten, beinoch freien Plätzen können auch andere! nehmer mitfahren.
Anmeldungen werden am Sonntag, dem 13. Mai ab 11,001 entgegengenommen bei Bernhard Wilhelm! Tfelefonische ( meldungenkönnen nicht berücksichtigt werden. Der Einzelz merzuschlag beträgt 64,00 DM.
Gackenbach
Dienststunde fällt aus
Die Dienststunde am Freitag, dem 11. Mai 1990, fällt weg ner anderweitigen Verpflichtung aus.
Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Horbach
Öffentliche Bekanntmachung
Über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenl jahr 1990 j
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsl ergesetzes vom 7.8.1973 -BGBl. I S. 965, der Hundesteuer! mäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 8.4.1988 sowie! Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesjg setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz v 28.7.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung).
Die Ortsgemeinde Horbach erhebt im Kalenderjahr 19901 Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirts» (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvennöjj (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleiq Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1989. I
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnicht erteiltj
Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid r festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustel| neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt. ,,
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall * us "f® e ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Schuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffen J Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wi ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zug eff wäre

