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Seite 17

Nr. 19/90

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Öffentliche Bekanntmachung Satzung

, ,, Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Ver­legen der Ortsgemeinde Neuhäusel vom 24.04.1990 jJemeinderat von Neuhäusel hat aufgrund des § 24 der l^e ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 42 LU 17 Abs. 3,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. LKoomunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung be- kh die hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Gemeinde erhebt abweichend von den §§13 und 14 KAG L für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Ver- i 42 Abs. 11 KAG.

§2

Maßstab

Illallstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 5 MO).

in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Ijnindmaßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 % erhöht; das Idtiche gilt für ausschließlich gewerblich, industriell oder Itälmlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Bau- 1 , Bei teilweise gewerblich, industriell oder ähnli-

se genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Lndmaßstabsdaten um 10 %.

| Tiefenmäßige Begrenzung der GrundstUcksfläche ifenmaßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund- ilächenach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 50 m festgelegt. §4

Inkrafttreten / Außerkrafttreten «Satzung tritt rückwirkend ab 01. Jan. 1990 in Kraft, ichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus­trigen vom 20. Jan. 1987 außer Kraft, iusel den 24. April 1990 nerich, Ortsbürgermeister

|il|24Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz bom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) BS 2020-1, wird auf fol- eshingewiesen:

|Wetzung der Bestimmungen über i toschließungs gründe wegen Sonderinteresse (§ 22 ll GemO) und

^Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des meinderates (§ 34 GemO)ist unbeachtlich, wenn sienicht seines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma- fetthriftlichunter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol- Mtsverletzung begründen können, gegenüber der Ver- meindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Jbaur, geltend gemacht worden ist.

neinde Neuhäusel rieh, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

l^tsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalender-

8der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu- svom 7.8.1973 -BGBl. I S. 965, der Hundesteuer ge- i. 2 der Hundesteuersatzung vom 8.4.1988 sowie des tachaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesge- l.r!i® Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom lila in der derzeit geltenden Fassung).

^gemeinde Neuhäusel erhebt im Kalenderjahr 1990 die wer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft *er A) und die Grundstücke des Grundvermögens toerB) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen wie im Kalenderjahr 1989. ftbenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu wenn

-npflicht neu begründet wird,

.^Schuldner wechselt,

| ,ura betrag der Abgabenschuld sich ändert, gkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

6411 Neuhäusel, den 11.6.1990 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel mm erich, Ortsbürgermeister

Gründungsversammlung eines deutsch­französischen Freundschaftskreises

Nach längeren Bemühungen hat eine Gruppe hiesiger Bürger in der französischen Gemeinde Sauvigny les Bois (Burgund) einen interessierten Ansprechpartner gefunden, mit dem partner- schaftlicheBegegnungen auf gemein dlicherundprivater Ebene angestrebt werden. Die misten Kontakte mit der französischen Gemeinde haben bereits stattgefunden. Sie sollen jetzt auch or­ganisatorisch durch die Gründung eines Freundschaftskreises untermauert und verstärkt werden.

Die Gründungs Versammlung dieses Freundschaftskreises fin­det statt

am Sonntag, 13. Mal 1990, um 11.00 Uhr im Saal der Gaststätte Helmut Fries in NeuhäuseL Alle interessierten Einwohner sind zu dieser Gründungsver­sammlung sehr herzlich eingeladen.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Sportgemeinschaft Neuhusel e.V.

Dorftumier und Waldfest am 1. und 2. Juni 1990 Am 1. und 2.6.1990 veranstaltet die SG Neuhäusel ihr diesjähri­ges Dorfturnier. Die zwei Halbfinalpaarungen finden bereits am 1.6.1990 statt.Die Endspiele um Platz 3 und Platzl werden am Pfingstsamstag, dem 2.6.1990 ausgetragen. Siegerehrung und Waldfest beschließen am gleichen Täg unser Fußballturnier, zu dem wir schon jetzt herzlich einladen und um zahlreiche aktive Beteiligung bitten.

Über den genauen Programmablauf werden wir Sie noch recht­zeitig informieren.

Sportplatz Säuberungsaktion

Am Freitag, dem 11.6.1990, um 18.00 Uhr treffen sich alle akti­ven Fußballer und sonstigen Helfer zur Säuberung des Sport­platzgeländes. Bitte Arbeitsmaterial mitbringen.

Freiwillige Feuerwehr Neuhäusel Mitgliederversammlung des Fördervereins der Feuerwehr Neuhäusel

Am Montag, 28. Mai 1990,19.30 Uhr findet im Schulungsraum des Gerätehauses eine Mitgliederversammlung statt. Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Änderungder Satzung § 2, Absatz 1 Punkt a) 3. Verschiedenes.

Simmern

öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalender­jahr 1990

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7.8.1973 -BGBl. I S. 965, der Hundesteuer ge­mäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 25.3.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landes­gesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung).

Die Ortsgemeinde Simmern erhebt im Kalenderjahr 1990 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den