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Seite 16

Nr. 19/90

I

Ruppach-Goldhausen

Öffentliche Bekanntmachung

^Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalender-

l ^L e der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu- * vom 7.8.1973 -BGBl. I S. 966, der Hundesteuer ge- 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 13.6.1988 sowie idwirtscbaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landes- *" über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 287.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung).

rtsgemeinde Rupp.-Goldhausen erhebt im Kalenderjahr

die Grundsteuer fy r <ü e Betriebe der Land- und Forstwirt-

it(Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermö- iGrundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den ta Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1989.

lAbgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die j we rden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu wetzt, wenn

Abgabenpflicht neu begründet wird, r Abgabenschuldner wechselt,

> Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

:b neue Fälligkeitstermine ergeben.

iu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung (Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

(stsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der- iEtrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz- iftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­laer treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche latmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ^ an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen

febehelfsbelehrung:

adie durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung memdeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf- hng der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer-

jfiderspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der jnd9gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Z imme r [MO Montabaur, zu erheben.

[Ruppach-Goldhausen, den 11.5.1990 leindeverwaltung Ruppach-Goldhausen fnand, Ortsbürgermeister

TuS Ahrbach 1921 e.V.

i auf das Programm am kommenden Wochenende (12. und 13.5.1990)

klag, 12.5.1990

|Uk Rasensportplatz in Girod

JgcLder JSG Ahrbach empfängt die JSG aus Engers. |Uhr in Betzdorf:

slldeslbS Ahrbach gegen Betzdorf.

H 13.5.1990. lUhr in St. Sebastian

pnenfuübalknannschaft des TUS bestreitet ihr letztes _ ichaftsspiel der Verbandsliga bei T\iS St. Sebastian.

[Umin Ruppach-Goldhausen:

ößroßholbach - Ahrbach spielt gegen die SG Horressen­dorf m.

Ijjjk in Heiligenroth:

f- ^oßholbach-Ahrbach I tritt zum letzten Saisonspiel l»V Heiligenroth an.

AUGST

Eitelborn

Bevölkerung von Bosenthal/DDB

io** ^ e ^ e 8 at * on aus ihrer künftigen Partnergemeinde lei Westenva ld überwältigenden Empfang

im Februar 1990 gegebenes Versprechen ein und besuchte auf Einladung durch Bürgermeister Dreihaupt die Gemeinde Ro­senthal in der sächsischen Schweiz/DDR.

Eingeleitet von einer Besichtigung des Ortes nach her zliVhe r Begrüßung durch das Ortsoberhaupt und einige Ratsmitglie­der erwartete die Gäste aus dem Westerwald ein mehr als um­fangreiches Progr amm

Besichtigung der örtlichen Einrichtungen wie Schule, Kinder­garten, Seniorenpflegeheim, Jugendtreff, Feuerwehr, kirchliche Einrichtungen usw. wurden eingerahmt von Gesprächen, die im­mer wieder mit Bürgern der Gemeinde - ausschließlich in freund­licher Atmosphäre - geführt wurden.

Höhepunkt der Begegnungen waren der politische Frühschop­pen, zu dem u n h lige Bürger der Gemeinde erschienen waren und auf dem eine überaus rege Diskussion geführt wurde. Allem voran stand die Frage, wie sich das Leben in unserem westlichen Tfeil Deutschlands darstellt und gestaltet.

Gerne war man im Anschluß an diese Veranstaltungnoch einige Zeit in auf gelockerter Stimmung bei Musik, Ihnz und froher Un­terhaltung bis in die Nachmittagsstunden zusammen.

Von nicht weniger großer Bedeutung war das Forum, zu dem Bürgermeister Dreihaupt neben den derzeitigen und zukünfti­gen Kommunalpolitikern auch Bürger eingeladen hatte, die ihr Interesse an der Gründung eines Untern ehmens zeigten.

Während Ortsbürgermeister Hümmerich - unterstützt von den Ratsmitgliedem B. Isbert (auch II. Beigeordneter der Ver- bandsgemeinde Montabaur) und Peter Kleinm ann für die auf­merksamen Zuhörer über die Aufgabenstellungund zu den Fra­gen der Kommunal verwaltungreferierte, war es dem der Delega­tion ebenfalls angehörenden Unternehmer K. Dunert Vorbehal­ten, aus seiner Sicht über die Gründung und Führung eines Ge­werbebetriebes zu sprechen.

Die anschließende Diskussion und die immer wieder gestellten Fragen waren so umfangreich, daß der vorgesehene Zeitplan in keiner Weise eingehalten werden konnte.

Bei allen Begegnungen, Gesprächen, Diskussionen und Unter­haltungen zeigte es sich, daß weniger die materielle als die infor­mative Hilfe genauso gewünscht wird, wie die Begegnung mit Personen, Einwohnern unserer Gemeinde.

So wurde es hüben wie drüben schon f ast als Selbstverständlich­keit empfunden, als vornehmlich von Bürgern aus Rosenthal zum Ausdruck gebracht wurde, diese, in allen Belangen herzli­che Begegnung fortzusetzen und auf alle Einwohner beider Ge­meinden zu übertragen mit dem Ziel, die Partnerschaft zu grün­den und hierfür Ibrrnine in Rosenthal wie in Eitelbora auszu­wählen.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Westerwald-Verein Eitelbora

Wußten Sie schon, daß vom 19. bis 23.07.1990 in Arnsberg im Sauerland der 90. Deutsche Wandertag stattfindet. Selbstverständlich nehmen wir mit einer Abordnung des Zweig­vereins Eitelborn am Sonntag, 22.7.1990, an dem großen Fest­zug teil

Einzelheiten werden noch rechtzeitig bekanntgegeben.

Wir bitten um Tterminvormerkung.

SG Eitelborn/Neuhäusel

Am letzten Spieltag ist die SG Eitelborn/Neuhäusel zu Gast beim Lokalrivalen SV Arzbach.

Dieses Spiel findet am kommenden Sonntag, 13.5.1990,16.00 Uhr statt.

Öffentliche Bekanntmachung

Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalender­jahr 1990

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7.8.1973 -BGBl. I S. 966, der Hundesteuer ge­mäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 1.4.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesge­setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung).

Die Ortsgemeinde Kadenbach erhebt im Kalenderjahr 1990 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1989.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

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