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Nr. 19/90
I
Ruppach-Goldhausen
Öffentliche Bekanntmachung
^Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalender-
l ^L e der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu- * vom 7.8.1973 -BGBl. I S. 966, der Hundesteuer ge- 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 13.6.1988 sowie idwirtscbaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landes- *" über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 287.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung).
rtsgemeinde Rupp.-Goldhausen erhebt im Kalenderjahr
die Grundsteuer fy r <ü e Betriebe der Land- und Forstwirt-
it(Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermö- iGrundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den ta Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1989.
lAbgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die j we rden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu wetzt, wenn
■Abgabenpflicht neu begründet wird, r Abgabenschuldner wechselt,
> Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
:b neue Fälligkeitstermine ergeben.
iu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung (Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
(stsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö- iEtrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz- iftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenlaer treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche latmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ^ an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen
febehelfsbelehrung:
adie durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung memdeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf- hng der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer-
jfiderspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der jnd9gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Z imme r [MO Montabaur, zu erheben.
[Ruppach-Goldhausen, den 11.5.1990 leindeverwaltung Ruppach-Goldhausen fnand, Ortsbürgermeister
TuS Ahrbach 1921 e.V.
i auf das Programm am kommenden Wochenende (12. und 13.5.1990)
klag, 12.5.1990
|Uk Rasensportplatz in Girod
•JgcLder JSG Ahrbach empfängt die JSG aus Engers. |Uhr in Betzdorf:
slldeslbS Ahrbach gegen Betzdorf.
H 13.5.1990. lUhr in St. Sebastian
pnenfuübalknannschaft des TUS bestreitet ihr letztes _ ichaftsspiel der Verbandsliga bei T\iS St. Sebastian.
[Umin Ruppach-Goldhausen:
ößroßholbach - Ahrbach spielt gegen die SG Horressendorf m.
Ijjjk in Heiligenroth:
f- ^oßholbach-Ahrbach I tritt zum letzten Saisonspiel l»V Heiligenroth an.
“AUGST”
Eitelborn
Bevölkerung von Bosenthal/DDB
io** ^ e ^ e 8 at * on aus ihrer künftigen Partnergemeinde lei Westenva ld überwältigenden Empfang
im Februar 1990 gegebenes Versprechen ein und besuchte auf Einladung durch Bürgermeister Dreihaupt die Gemeinde Rosenthal in der sächsischen Schweiz/DDR.
Eingeleitet von einer Besichtigung des Ortes nach her zliVhe r Begrüßung durch das Ortsoberhaupt und einige Ratsmitglieder erwartete die Gäste aus dem Westerwald ein mehr als umfangreiches Progr amm
Besichtigung der örtlichen Einrichtungen wie Schule, Kindergarten, Seniorenpflegeheim, Jugendtreff, Feuerwehr, kirchliche Einrichtungen usw. wurden eingerahmt von Gesprächen, die immer wieder mit Bürgern der Gemeinde - ausschließlich in freundlicher Atmosphäre - geführt wurden.
Höhepunkt der Begegnungen waren der politische Frühschoppen, zu dem u n zä h lige Bürger der Gemeinde erschienen waren und auf dem eine überaus rege Diskussion geführt wurde. Allem voran stand die Frage, wie sich das Leben in unserem westlichen Tfeil Deutschlands darstellt und gestaltet.
Gerne war man im Anschluß an diese Veranstaltungnoch einige Zeit in auf gelockerter Stimmung bei Musik, Ihnz und froher Unterhaltung bis in die Nachmittagsstunden zusammen.
Von nicht weniger großer Bedeutung war das Forum, zu dem Bürgermeister Dreihaupt neben den derzeitigen und zukünftigen Kommunalpolitikern auch Bürger eingeladen hatte, die ihr Interesse an der Gründung eines Untern ehmens zeigten.
Während Ortsbürgermeister Hümmerich - unterstützt von den Ratsmitgliedem B. Isbert (auch II. Beigeordneter der Ver- bandsgemeinde Montabaur) und Peter Kleinm ann für die aufmerksamen Zuhörer über die Aufgabenstellungund zu den Fragen der Kommunal verwaltungreferierte, war es dem der Delegation ebenfalls angehörenden Unternehmer K. Dunert Vorbehalten, aus seiner Sicht über die Gründung und Führung eines Gewerbebetriebes zu sprechen.
Die anschließende Diskussion und die immer wieder gestellten Fragen waren so umfangreich, daß der vorgesehene Zeitplan in keiner Weise eingehalten werden konnte.
Bei allen Begegnungen, Gesprächen, Diskussionen und Unterhaltungen zeigte es sich, daß weniger die materielle als die informative Hilfe genauso gewünscht wird, wie die Begegnung mit Personen, Einwohnern unserer Gemeinde.
So wurde es hüben wie drüben schon f ast als Selbstverständlichkeit empfunden, als vornehmlich von Bürgern aus Rosenthal zum Ausdruck gebracht wurde, diese, in allen Belangen herzliche Begegnung fortzusetzen und auf alle Einwohner beider Gemeinden zu übertragen mit dem Ziel, die Partnerschaft zu gründen und hierfür Ibrrnine in Rosenthal wie in Eitelbora auszuwählen.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Westerwald-Verein Eitelbora
Wußten Sie schon, daß vom 19. bis 23.07.1990 in Arnsberg im Sauerland der 90. Deutsche Wandertag stattfindet. Selbstverständlich nehmen wir mit einer Abordnung des Zweigvereins Eitelborn am Sonntag, 22.7.1990, an dem großen Festzug teil
Einzelheiten werden noch rechtzeitig bekanntgegeben.
Wir bitten um Tterminvormerkung.
SG Eitelborn/Neuhäusel
Am letzten Spieltag ist die SG Eitelborn/Neuhäusel zu Gast beim Lokalrivalen SV Arzbach.
Dieses Spiel findet am kommenden Sonntag, 13.5.1990,16.00 Uhr statt.
Öffentliche Bekanntmachung
Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1990
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 -BGBl. I S. 966, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 1.4.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung).
Die Ortsgemeinde Kadenbach erhebt im Kalenderjahr 1990 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1989.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
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