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Montabaur

Seite 14

Frauengemeinschaft Horressen

Die Frauengemeinschaft Horressen trifft sich am Mittwoch, dem 16. Mai, um 16.00 Uhr vor dem Pfarrheim. Wir fahren nach Montabaur zur KEVAG und werden dort mit den neuesten elek­trischen Geräten für den Haushalt bekanntgemacht.

SG Horreaeen/Elgendorf Sonntag, 13.5.1990

SG Horressen/Elgendorf I - VfL Freiendiez. Anstoß um 16.00 Uhr in Diez (Zentrale Sportanlage, Rasenplatz SG Horressen/Elgendorf II Sessenhausen. Anstoß um 16.00 Uhr in Horressen

SG Horressen/Elgendorf III - GroßholbachiAhrbach II. Anstoß um 13.00 Uhr in Ruppach-Goldhausen.

AHRBACHGEMEINDEN

'nun- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V., Abt. Handball Neue Drainingszeiten:

Damen, montags 18.00-20.00 Uhr, neue Kreissporthalle Monta­baur

Herren, mittwochs 18.00 - 20.00 Uhr, alte Kreissporthalle, Mon­tabaur.

Interessierte Spielerinnen und Spieler sind recht herzlich will­kommen.

_ Heiligenroth _

öffentliche Bekanntmachung

EINLADUNG

Dienächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am

Dienstag, dem 15. Mai 1990, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindezentrums statt.

Tagesordnung:

I. Nichtöffentliche Sitzung (von 19.30 bis ca. 20.45 Uhr)

1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 10.4.1690

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Tfeilmessung und Nutzungsänderung

3. Beratung und Beschlußfassung über Stundungsanträge

4. Beratung und Beschlußf assung über Personalangelegen- heiten

5. Grundstücksangelegenheiten

6. Verschiedenes

II. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassungüber die Aufnahmekapa­zität des Kindergartens für das Jahr 1990/61

2. Beratung und Beschlußf assung über einen Antrag im Zu­sammenhang mit der kreuzungsfreien Anbindung der K 162 an die B 266

3. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag zur Verkehrsberuhigung in Heiligenroth 4. Sachstandsbericht zur Aufschlüsselung der Kosten »Auf der Birke«

6. Beratung und Beschlußfassung über eine Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Kuh«

6. Verschiedenes Heiligenroth, 07.06.1990 Zerfas, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalender­jahr 1990

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7.8.1973 -BGBl. I S. 966, der Hundesteuer ge­mäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 16.2.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landes­gesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung).

Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr 1990 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1989.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zu neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt. S *

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in d J he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dl ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Ab Schuldner treten mit dem heutigen läge durch diese offen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein wie ihnen an diesem Ihge ein schriftlicher Bescheid zuge?

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Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte FestsetJ der Gemeindeabgaben kann innerhalbeinesMonatsnachll fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben] den. 1

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zii 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

6431 Heiligenroth, den 11.6.1990 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth Zerfas, Ortsbürgermeister

Umlegungsausschuß

Bekanntmachung

Der Grenzregelungsbeschluß vom 15. März 1990 Verfahrensbezeichnung: »Brunnenstraße« ist am 26. April! unanfechtbar geworden. *

Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)wird die Unaniel barkeit hiermit bekanntgegeben.

Mit dieser Bekanntmachungwird gemäß § 83 Abs. 2BauGlj bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß üb Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt! Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eig mer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Gri stücksteile ein.

Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festg ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den au| tauschten oder zugewiesenen Gnmdstücksteilen lastenfn die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisae s nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewies Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden! standteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden,j dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf zugewiesenen Grundstücksteile.

Die Geldleistungen sind fällig.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung tretena 12. Max 1990 in Kraft (§ 41 Abs. 4 VerwaltungsverfahieiT setz).

lechts behelf sbelehrung Hegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Mon lach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wia spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg6,5 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausscbu schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. .

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der W1 spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend gena" tatasteramt Montabaur eingegangen ist.

Montabaur, den 27. April 1990 Der Vorsitzende S.) Reichling

Liebe Bürgerinnen und Bürger

eKirmesgesellschaft sammelt am 25. und 26. Mai 1990 wiej tsgeblasene Eier für die Errichtung der Kirmesglocke, i ir bitten daher, recht viele ausgeblasene Eier zur Verfügung

stellen.

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