Einzelbild herunterladen

;abaur

Seite 5

Nr. 19/90

Fotowettbewerb Leben und Tradition in der jubiiäumsstadt Montabaur

□□

Jöfe

700 JAHRE STADTRECHTF.

Einsendeschiaß am 30. Juni 1990

Zeit wird knapp, wenn Sie sich am Fotowettbewerb beteili- b, der unter dem Motto »Leben imd Tradition« durch Stadt Montabaur aus Anlaß des Jubiläums »700 Jahre dtrechte 1291 1991« ausgeschrieben wurde.

(Hobby-Fotografen sind aufgerufen mit der Kamera in der idt auf die Suche n ach M oti ven zu gehen. Vielfältige Möglich- len dazu gibt es in Montabaur sicherlich.

Itltilnahme am Wettbewerb ist möglich mit Schwarz-Weiß äFarb-Fotos 13 x 18 cm oder mit Dias 24 x 36 mm.

rtvolle Preise sind zu gewinnen:

reisSQO, DM, 2. Preis 400,-- DM, 3. Preis 300,-- DM, 4. - 9. IsGutscheine im Werte von je 50,-- DM und 10. - 20. Preis je I Bildband.

tere Auskünfte erteilt die Verbandsgemeindeverwaltung ktabaur.M 02602/126192.

Die Verwaltung informiert"

öffentliche Bekanntmachung

Kigeld und laufende Abwasserentgelte für das 2. Quartal (bind fällig

Ifebandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß Mai 1990 die Abschläge für Wassergeld und dielaufenden passerentgelte zu zahlen sind.

Ibitten höflich, die Abnehmer, die sich noch nicht für das Beinzugsverfahren entscheiden konnten, die fälligen Ab- lägezu überweisen.

Ijhnkabbuchem wird die 2. Rate in den nächsten lägen Pbastschriftverfahren eingezogen.

Montabaur, 07.05.1990 ffi dsgemeindewerke Montabaur warsky, Werkleiter

Manöver der Bundeswehr

flaaöverraum Neuwied - Waldbröhl - Siegen - Gießen - Bad VNeuwied findet im Zeitraum 31.05. bis 31.07.1990 ein Ma- [d® Bundeswehr statt.

6Einheit: 4. PSV-Bataillon 850, Neuwied, erfindet vom 15.05. bis 18.05.1990 im Manöverraum S Kaub - Lmz - Westerburg - Limburg ein Manöver der ii Einheit; Panzerbrigade 34, Koblenz statt.

^starke: 350 Soldaten. uf® 33 *" 2 ' 80 Räderfahrzeuge, 50 Kettenfahrzeuge, 2 r a uber. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.

Fahrt zum Rheinland-Pfalz-Tag in Speyer am 27. Mai 1990

Am Sonntag, 27. Mai 1990 findet in Speyer der diesjährige Rheinland-Pfalz-Tag statt. Durch die Innenstadt von Speyer be­wegt sich ab 13.00 Uhr der große Festzug des Rheinland-Pfalz- Tages. Außerdem stellen sich in einem umfangreichen Pro­gramm Städte und Landkreise sowie überregionale Organisa tionen in der Fußgängerzone im Innenstadtbereich vor.

Interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern wird die Gele­genheit geboten, gegen einen Unkostenbeitrag von 16,00 DM pro Person dieses überregionale Ereignis mitzuerleben. Der Om­nibus fährt am Sonntag, 27.05.1990, um 9.00 Uhr ab Haltestelle Konrad-Adenauer-Platz in Montabaur ab.

Anmeldungen werden erbeten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Rathaus, Jubiläumsbüro, III. Stock Altbau,

Tbl 02602/126192, 5430 Montabaur

Merkblatt zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen für in der DDR oder in Berlin (Ost) ansässige Personen

- Gilt nicht für in die Bundesrepublik übergesiedelte Personen -

Wie können die Unterhaltsaufwendungen berücksichtigt wer­den ?

Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen für in der DDR oder in Berlin (Ost) an­sässige Personen, für die ein Anspruch auf einen Kinderfreibe­trag besteht, ist § 33 a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Danach können Unterhaltsaufwendungen bis zu bestimmten Höchstbeträgen, und zwar

- für eine minderjährige Person bis zu 3.024 DM (bis 1989: 2.484 DM) und

- für eine andere Person bis zu 5.400 DM (bis 1989:4.500 DM)

im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Voraussetzung ist,daß die Aufwendungen zwangsläu­fig erwachsen. D as ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige sich ih­nen aus rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit sie den Umständen nach not­wendig und angemessen sind.

Für welche Personen erwachsen Unterhaltsaufwendungen zwangsläufig ?

Dies ist bei Unterhaltsaufwendungen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung und für sonstige Angehörige, zu denen der Steuerpflichtige in persönlichen Beziehungen steht, der Fall. Zu den Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenord­nung gehören der Verlobte, der Ehegatte, Verwandte und Ver­schwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern, Pflegeeltem und Pflegekinder. Unter­haltsaufwendungen für andere Personen (Freunde, Bekannte), erwachsen nur ausnahmsweise zwangsläufig, z.B. wenn die un­terhaltene Person dem Steuerpflichtigen früher in großer wirt­schaftlicher Not geholfen oer ihm das Leben gerettet hat.

Spielen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der un­terhaltenen Person eine Rolle ?

Bei Unterhaltsaufwendungen für in der DDR oder in Berlin (Ost) ansässige Personen spielen diese Verhältnisse bis auf wei­teres grundsätzlich keine Rolle;,im allgemeinen wird von der Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgese­hen. Hat die unterhaltene Person allerdings in der Bundesrepu­blik Deutschland eigene Einkünfte oder Bezüge, die zum Unter­halt bestimmt oder geeignet, so sind diese auf den Höchstbetrag anzurechnen, soweit sie einen anrechnungsfreien Betrag von 4.500 DM im Kalenderjahr übersteigen. Vermögen kann von Be­deutung sein, wenn sein Verkehrswert 30.000 DM übersteigt.

Kommt es auch auf die Einkommensverhältnisse des Steuer­pflichtigen an ?

Als notwendig und angemessensind Unterhaltsaufwendungen nur anzuerkennen, soweitsie in einem vernünftigen Verhältnis zum Einkommen des Steuerpflichtigen stehen und ihm genü­gend Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs für sich und sei­ne Familie verbleiben (sog. Opfergrenze).

V'il