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Montabaur

Seite 14

geändert durch Gesetz vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), BS 2020

der Landesordnung über die Aufwandsentschädigung für Eh­renämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) vom 2. März 1974 (GVBL S. 106), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai 1989 (GVBL. 129), BS 2020-1-3 die folgende Hauptsatzung beschlos­sen:

§1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Gackenbach vom 11. De­zember 1979 wird wie folgt geändert:

§ 9 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

«§ 9

Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen OrtsbUrgermei- sters

(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbürger­meisters wird auf 693,00 DM festgesetzt.

(2) Sofern die EntschädigungsVO-Gemeinden nicht entgegen­stehende Regelungen enthält, wird für den Ortsbürgermeister Lohn- und Verdienstausfall in entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 2 gezahlt.«

§2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1990 in Kraft.

(S.) Gackenbach, 23. April 1990 Hassenteufel, 1. Ortsbeigeordneter

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34GemO)ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma­chungschriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol­che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Gackenbach

(S.) Hassenteufel, 1. Ortsbeigeordneter

Ergänzung des Berichtes über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 29.03.1990

In dem Wochenblatt Nr. 15 der Verbandsgemeinde Montabaur wurde über die einstimmige Festsetzung der Aufwandsentschä­digung des Ortsbürgermeisters auf einen Betrag von monatlich 693 DM informiert. Da diese Veröffentlichung offensichtlich zu Mißverständnissen bei der Bevölkerung geführt hat, sollen an dieser Stelle kurz die Hintergründe der entsprechenden Sat­zungsänderung dargelegt werden.

In der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Gackenbach vom 11.12.1979 wurde für die monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters die Höhe des Höchstsatzes von 736 DM festgesetzt. Mit Wirkung vom 01.01.1990 haben sich die Vor­schriften des Steuerrechts dahingehend geändert, daß die Bei- behaltungdes Höchstsatzes mit jährlichen Einkommenseinbu­ßen für den Ortsbürgermeister in Höhe von mehr als 1.200 DM verbunden wäre.

Die in der Sitzung vom 29.03.1990 beschlossene Änderung auf einen Festbetrag von 693 DM führt zu einer Halbierung der jährlichen Mindereinnahmen des Ortsbürgermeisters auf ca. 600 DM und zu einer Verringerung der Kosten für die Ortsge­meinde Gackenbach um 150 DM.

Buchfinkensenioren

Zum nächsten Gemeinschaf tstag am Sonntag, dem 06. Mai sind alle Buchfinkensenioren recht herzlich eingeladen. Wir begin­nen mit einer Maiandacht um 14.30 Uhr in der alten Pfarrkirche in Kirchähr. Im Anschluß an die Andacht gehen wir ins Karls­heim zum Kaffeetrinken. Wir bitten, wenn vorhanden, die alten Maiandachtsbüchlein mitzubringen.

Es wird unter anderem der am 31. Mai 1988 in Kirchähr gedrehte Film gezeigt. Um genau planen zu können, wird um Anmeldung bis zum Montag, dem 30. April 1990, bei den bekannten Stellen gebeten. Für die Fahrt nach Kirchähr möge bitte jeder selbst Sorge tragen.

Horbach

Spvgg. Horbach Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wnoh statt: 01611

Samstag, 28.04.1990 AH Horbach - AH Heiligenroth Sonntag, 29.04.1990 Horbach II - Elbert II um 13 Oft in, Horbach I Siershahn I um 16.00 Uhr. ^

Hübingen

MGV »Frohsinn« Hübingen Die Chorprobe am Montag, dem 30.04.90 beginnt ban>»° 18.30 Uhr. Wir bitten die Sänger um Beachtung. 81

Tennisverein Hübingen e.V.

Am Samstag/Sonntag, 28./29.4.90 findet die offizielle Sais eröffnung des Ibnnisvereins Hübingen e.V. statt. Zur 'Ifeilnah° sind alle Vereinsmitglieder auf gerufen. Die Gestaltungdes f grammablauf s richtet sich nach der Zahl der Meldungen. M res ist dem Aushang an der Ttennisanlage zu ersehen. Anmeldul gen bitte durch Eintrag in die Meldeliste am Tennisplatz 1 Samstag ist Spielbeginn um 14.00 Uhr, wobei dieser TäghauJ sächlich je nach Meldungen, den Kindern und Jugendlichen vd behalten bleiben solL Sonntagist Spielbeginn um 10.00 Uhr f das leibliche Wohl ist an beiden lägen gesorgt.

Am 1.5.90 beginnt die diesjährige Meisterschaftsrunde, Dießl menmannsehaft hat am 1.5.90 Heimrecht gegen den SV Niedi elbert.

Die Herren treffen am 1.6.90 in Nentershausen auf den dortig! TC, die männliche Jugend tritt am 5.5.90 in N astätten gegendi TC an. Spielbeginn ist jeweils um 9.00 Uhr.

FZM »Zur Dorfschänke 73«

Tänz in den Mai Am 30.4.90 ist es wieder soweit, dann heißt es »Tanz in den in Hübingen. Hierzu lädt die Freizeitmannschaft Hübingen a Tanz- und Musikfans in die Buchfinkenlandhalle ein.

In der Halle steht wieder ein Pavillon und auch die Cocktailb] ist wieder mit dabei. Beginn: 20.00 Uhr. Es spielt die Kap »Blue Print«.

Wann ? Samstag, 5.5.90 Spiel gegen Bürgerstube Ebemhahn Spielort: Ebemhahn. Spielbeginn 14.30 Uhr. Tteff: 13.30 Ulj

EISBACHGEMEINDEN

Girod

Öffentliche Bekanntmachung Einladung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet a Donnestag, dem 3. Mai 1990, um 19.30 Uhr im Jugendheim Girod statt.

öffentliche Sitzung:

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.01.193 (öffentliche Sitzung)

Beratungund Beschlußfassung über die Änderung des £ bauungsplanes »Kleinholbach«; hier: Zustimmungs- m Satzungsbeschluß nach §§ 10 BauGB, 24 GemO (Nach § 39 Abs. 1 Satz 2 GemO ist die Zahl der anwesend Ratsmitglieder für die Beschlußfassung ohne Bedeut ur da der Ortsgemeinderat Girod wegen der Beschluß«) higkeit - Sitzung vom 30.01.1990- zum 2. Mal zur Verna) lung dieses Tagesordnungspunktes eingeladen ist). Beratungund Beschluß!'assungüber die BefreiungvoM Festsetzungen des Bebauungsplanes »Klemholbacn# J Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung Vorausleistungen und die Bildungeiner Erschließung« heit für djas Baugebiet »Bomstück-Kappesfeld« m Kleinholbach ,i

Beratung und Beschlußf assung über den Ausbau un Beleuchtungsplan »Alte Straße«; Art der StraßeniM Beratung und Beschlußfassung über die Änderung <j Hauptsatzung der Ortsgemeinde Girod Verschiedenes