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Montabaur _ Seite

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Jahr 1990 vom 20.04.1990

i.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auf sichtsbe- hörde vom 12.04.1990 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der E innahm e auf. 1.346.000,- DM

in der Ausgabe auf. 1.346.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der E innahm e auf. 2.731.000,- DM

in der Ausgabe auf. 2.731.000,-DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 864.869,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 60,00 DM

für den zweiten Hund 75,00 DM

für jeden weiteren Hund 100,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemende Neu­häusel für das Haushaltsjahr 1990 wird hiermit erteilt.

I. zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in

Höhe von. 137.000,- DM.

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) I.A. Meckel

Montabaur, 12.4.1990

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.04.1990 bis bis 11.06.1990 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Neuhäusel, 20.04.1990 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Neuhäusel oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 135).

SG Neuhäusel

A-Jugend:

Die A-Jugend bestreitet am Sonntag, 29.04.90 das nächste Mei­sterschaftsspiel gegen die AJugendvertretung aus Weiters­burg.

12

Anstoß: 11.00 Uhr auf dem Sportplatz Neuhäusel

2. Mannschaft:

Zu einem echten Spitzenspiel kommt es am Sonntag um iq Uhr auf dem Neuhäuseler Sportplatz. Unsere Reserve emnf als Tabellenz weiter den Tabellenführer aus Kobem.frwS Die 2. M annschaft hofft auf z ahlreiche Zuschauer, um so da tt I mögliche doch noch möglich zu machen und die Meister»»^ noch einmal offen zu gestalten.

Sportgemeinschaft Neuhäusel »Maiwanderung«

Am 1. Mai veranstaltet die SG Neuhäusel wieder ihre tradirJ nelle Maiwanderung. Dazu laden wir alle Neuhäuseler und Wl derfieunde aus nah und fern recht herzlich ein. Ziel wird dieN I häuseler Schutzhütte sein, wo sich die Teilnehmer bei Erbsei eintopf, Grillspezialitäten und div. Getränken stärken könn Start: 9.30 Uhr am Feuerwehrhaus. 81

Über eine zahlreiche Beteiligung würde sich die SG Neuhäusi freuen. 81

Fußball-Straßentumler 1990 Das diesjährige Fußball-Straßenturaier findet am Freitag deJ 1. Juni und Samstag, dem 2. Juni statt. Den Abschluß bildete] Waldfest. Alle Fußballbegeisterten merken sich diesen Ibra bitte vor. Nähere Informationen folgen rechtzeitig.

Simmern

Bessere Anbindung der Ortsgemeinde Simmern an den öffentlichen Personennahverkehr

Nachstehend werden die einzelnen Änderungen aufgeführt:

Werktags außer Samstag:

1. Ft 6428 fährt künftigüber Urbar nach Koblenz; Abfahrt in! Simmern 8.03 Uhr

2. Ft 6434 fährt künftig von Eitelbom kommend über Sin. mem/Urbar direkt nach Koblenz; Abfahrt in Simmern 8.2 s| Uhr.

3. Neue Ft 6431 fährt an Schultagen ohneNiederbergerHöii und Eitelborn direkt nach Simmern; Abfahrt in Koblesi 13.20 Uhr

4. Ft 6448 (neu) fährt an Schultagen von Simmern über Urbai nach Koblenz; Abfahrt in Simmern tun 13.50 Uhr.

5. Ft 6437, Koblenz ab 14.16 Uhr, fährt künftig über Sin mem, Ankunft 14.48 Uhr, gleichzeitig weiter nach Montaj baur

6. Donnerstags fährt um 20.40 Uhr ein Bus über NeuhäuseJ Eitelbom nach Simmern; Ankunft in Simmern um 21.l| Uhr.

7. Ft 6417 (neu) fährt an Schulsamstagen in Koblenz abi 11.15 Uhr nach Eitelbom und Simmern. Ankunft in Sin mem und gleichzeitig Abfahrt in Richtung Koblenz t 11.53 Uhr.

Die Änderungen treten zum Fahrplanwechsel (27.06.1990) ii

Kraft.

Schmidt, Ortsbürgermeister

Nachruf

Am 14. April 1990 verstarb im Alter von 78 Jahren Herr Walfried Wittelsberger.

Herr Wittelsberger war Mitglied des Gemeinderates von Ju-j ni 1952 bis Oktober 1956.

Rat und Verwaltung danken dem Verstorbenen für seine zuml Wöhle der Allgemeinheit geleisteten Dienste Wir werdenl sein Andenken in Ehren halten. Unsere Anteilnahme gilt den| Angehörigen.

Schmidt, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1990 vom 20.04.1990

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Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der G erne , Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 19731« J