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“GELBACHHOHEN”
Daubach
An alle Manuskripteinsender
■der mehren sich die Fälle, daß handgeschriebene Manuskrip- (urVeröffentlichung hereingegeben werden, die oftmals unle- r lichsind.
Hinblick auf eine gute Unterrichtung und umfassende Infor- Lon unserer Leser kann die Redaktion solche handschriftÜ- an Berichte nicht mehr kostenlos veröffentlichen.
o eine Bitte: Nur noch mit der Schreibmaschine geschriebene linreichen.
• Redaktion -
Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen ieGesangprohe am Freitag, 20.4.1990 findet bereits um 19.00 f im Vereinslokal in Stahlhofen statt. Mit Blick auf den Bell des Konzertes in Montabaur am 28.4.90 bitten wir um jaches und vollzähliges Erscheinen.
Holler
öffentliche Bekanntmachung Satzung
aber die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche tanlagen der Ortsgemeinde Holler vom 10. April 1990 iirOrtsgemeinderat von Holler hat aufgrund des § 24 der Ge- jindeordnungfür Rheinland-Pfalz (GemO)und der §§ 42 Abs. 1,17 Abs. 3,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 des nunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlösse hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Beiträge fUr einzelne Verkehrsanlagen h Gemeinde erhebt abweichend von den §§13 und 14 KAG pige für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Ver- rsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.
§2
Maßstab
Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 6 KAVO).
In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Grundmaßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 % erhöht; das gleiche gilt für ausschließlich gewerblich, industriell oder iniklicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen B au- gebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Grundmaßstabsdaten um 10 %.
§3
Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche ätiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund- Mlchenach§19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden60mfestgelegt.
§ 4
Inkrafttreten/Äußerkrafttreten ln •, tztuag tritt rückwirkend ab 1. Jan. 1990 in Kraft. ■Gleichzeitig tritt die Satzung Uber die Erhebung von Aus- '»tragen vom 19. Aug. 1987 außer Kraft.
S, ?' April 1990
“■ger, Ortsbilrgermeister P*ci8:
®iß§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1) wird auf fol- ■“ viesen: rr****?* Bestimmungen über | ™ Au $_schüeüungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 (und
fung und die Tagesordnung von Sitzungen des obe t.—G erätes (§ 34 GemO)
^«acjitlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dienen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich
nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün
den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist. 6
Ortsgemeinde Holler (S.) Molsberger, Ortsbürgermeister
8V Fortuna Holler e.V.
Für &Ü6, die es schon vergessen oder noch nicht gehört heben sei noch einmal erinnert: Am 30.4.1990,20.00 Uhr steigt wieder in der Halle das Fortuna-Frühlingsfest mit flotter Tanzmusik, gro- ßer Ibmbola und jede Menge guter Launa Also: Nicht vergessen. °
SV »Fortuna« Holler e.V.
Alte Herren Holler
Am Samstag, dem 21.04.90 spielen wir in Rothenbach gegen die Alten Herren von Rothenbach. Anstoß: 16.00 Uhr. Abfahrt 16.16 Uhr.
Stahlhofen
Einladung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen findet am
Freitag, dem 27. April 1990, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
Tagesordnung: öffentliche Sitzung:
1. Bericht des Revierförsters Kloft über die Sturmschäden im Gemeinde- und Markwald Stahlhofen
2. Genehmigung der Niederschrift der Ratssitzung vom 30.03.1990
3. Beratung und Beschlußfassung über den Wiederaufbau der durch den Sturm zerstörten GriUhütte am Grillplatz sowie Abschluß einer Sturmversicherung für die GriUhütte
4. Beratung und Beschlußfassung über Abschluß einer Leitungs- und Sturmgebäudeversicherung für die Friedhofshalle
6. Beratung und Beschlußfassung über AufsteUung einer Fertiggarage im ehern. Schulhof durch die DRK- Ortsgruppe Daubach (Bedingung des Bauausschusses)
6. Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung- von Sicherungsmaßnahmen auf dem Kinderspielplatz im Flachsbruch (Vertrag von 1989)
7. Beratung und Beschlußfassung Uber den Antrag des FSV Gelbachtaler Sportfreunde e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zur Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Sportplatzgelände in Stahlhofen (Vertagung vom 24.11. und 16.12.1989)
8. Verschiedenes Stahlhofen, 14.4.1990 Pehl, Ortsbürgermeister
Untershausen
öffentliche Bekanntmachung Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen vom 5. April 1990
Sturmschäden im Gemeindewald
Zu Beginn der Sitzung berichtete Revierförster Kloft über die Höhe der Sturmschäden im Gemeindewald. Den Orkanen fielen im Bereich der Gemarkung Untershausen insgesamt 660 fm Wald zum Opfer, wovon ca. 600 fm Fichte und Nadelhölzer sowie 160 fm Laubholz betroffen sind. Ira Vergleich zu anderen Gemeinden wurde der Gemeindewald Untershausen vom Windfall jedoch nicht 90 stark in Mitleidenschaft gezogen.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1990 einstimmig verabschiedet
Unter Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan/die Haushaltssatzung 1990 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzungvorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat einstimmig seine Zustim- mungzum Haushaltsplan/der Haushaltssatzungfür das Haushaltsjahr 1990. Die Haushaltssatzung, die die sumarische Zusammenfassung des Haushaltes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
>1
*1

