Montabaur
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Hiernach sind insgesamt 328.000,-* DM bereitgestellt, um die folgenden Maßnahmen und Ausgaben bewältigen zu können.
1. Kostenanteil der Ortsgemeinde an den Renovierungsarbeiten im Kindergarten .... 10.000,- DM
2. Erwerb einer Tischtennisplatte . 1.000,- DM
3. Ortsdurchgrünungsmaßnahmen . 6.000,- DM
4. Zuweisungen für D orfemeuerungsmaßnahmen 2.000,- DM
6. Ausbau der Koblenzer Straße. 17.000,- DM
6. Auszahlung eines Ausgleichsbetrages. 30.000,- DM
7. Straßenbeleuchtungserweiterung. 4.500,-DM
8. Erwerbskosten und Bauausgaben für
das Dorfgemeinschaftshaus. 10.000- DM
9. Kauf eines Mulchgerätes. 11.000,- DM
10. Ausbau von Wirtschaftswegen. 10.000,- DM
11. Bau einer Poststelle. 186.000,-DM
12. Zuführung zum Verwaltungshaushalt. 29.000,-DM
13. Zuführung zur allgemeinen Rücklage. 174,- DM
(Planabrundungsbetrag)
14. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt . 14.326,- DM
Finanziert wird dieser Ausgabenkatalog durch einen Zuweisungsbetrag der Deutschen Bundespost (20.000,- DM) zum Bau der Poststelle, durch die Investitionsschlüsselzuweisungen (16.000,- DM), durch den Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt (14.326,-- DM), durch eine Rücklagenentnahme (276.600,- DM) sowie durch die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 4.674,- DM.
Ausblick 1991 -1993
Weitere Ortsdurchgrünungsmaßnahmen, Zuweisungen für Dorfemeuerungsmaßnahmen, der Erwerb von Geräten, der Ausbau von Wirtschaftswegen, die Gestaltung des Gemeindeplatzes »Am Schulhoff«, der Ausbau der Kleringstraße, die Durchführung verkehrsberuhigter Maßnahmen sowie der Bau des Fuß-ZRadweges Simmern/Vallendar sind Vorhaben kommender Jahre
Mit Blick auf die Entwicklung der freien Finanzspitze
1991 - Ü 2.000,- DM
1992 - Ü 1.000,- DM 1993-Ü 1.000,-DM
sollten allerdings Überlegungen angestellt werden, ob die vorgenannten Maßnahmen nicht auf spätere Jahre verschoben werden können, um den Investitionsspielraum der Ortsgemeinde nicht derart eingeengt zu lassen.
Kauf einer Tischtennisplatte beschlossen Auf Antrag des TTC Siebenborn beschloß der Ort sgemeinderat Simmern den Kauf einer Tischtennisplatte. Die Übernahme der vollständigen Anschaffungskosten tätigt der Ortsgemeinderat bedingt durch die Gründung des Vereins im Jahre 1989 und die damit verbundene geringe Finanzkraft des Vereins. Des weiteren sei der Zuspruch am Tischtennisspiel bei den Kindern und Jugendlichen im Dorf erfreulicherweise sehr groß.
SPD-Ortsverein Simmern renoviert Aussichtspunkt Der alte Wasserhochbehälter im Eigentum der Ortsgemeinde Simmern wurde bereits im Jahre 1928 erbaut und gilt als dringend renovierungsbedürftig. Die SPD-Fraktion der Ortsge- meinde Simmern erklärte sich bereit, unter fachkundigerAnlei- tung die notwendigen Renovierungsarbeiten kostenlos durchzuführen. Des weiteren erkläre sich die SPD-Fraktion bereit, die Wartung und Pflege der Anlage zu übernehmen.
Traditionelles Huttenfest in der Schutzhütte Simmern Am 30.04. und 01.05.1990 veranstaltet die Freiwillige Feuerwehr Simmern das traditionelle Hüttenfest.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Am 01.05.1990 bieten wir nachmittags Kaffee und diverse Sorten Kuchen an.
Wir würden uns freuen, auch Sie auf unserem Fest begrüßen zu können.
Beginn der Veranstaltung am 30.04.1990, um 18.00 Uhr. Beginn der Veranstaltung am 01.05.1990, um 10.00 Uhr.
Sportclub 1946 Simmern
Zu einer Vorbesprechung für das traditionelle Simmemer Orts- tumier, das, wieüblich am Himmelfahrtstag, 24. Mai 1990 stattfinden soll, laden wir hiermit alle interessierten Ortsvereine zu einer Besprechung am Mittwoch, 25. April 1990, 20.00 Uhr in die »Bauernschänke«, Hauptstraße ein.
Es soll insbesondere über einen anderen, interessanteren Austragungsmodus gesprochen werden.
Ü£l6/90
“BUCHFINKENLAND
Aktion »Saubere Umwelt«
Alle Helferinnen und Helfer treffen sich am
Samstag, dem 21. April 1990, um 09.00 Uhr an der Pfarrkirche. Wir werden unsere Reinigungsaktion a f Wegränder, Parkplätze und öffentliche Anlagen beschr ank Aufgrund der fortgeschrittenen Vegetation besteht ansonste die Gefahr, daß in Hecken, Gebüsch oder an Wasserläufen d« bereits angelaufene Brutgeschäft der Vögel gestört oder Gele» gar zerstört werden. ■ 8
Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Erstkommunion in Gackenbach
Den Erstkommuionkindem unserer Ortsgemeinde gratuliere ich zu ihrem Festtag, auch im Namen aller Ratsmitglieder i herzlich.
Ich wünsche Ihnen allen, Eltern und Kindern, einen b chen udn harmonischen Weißen Sonntag.
Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Hübingen
Öffentliche Bekanntmachung Satzung
Uber die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Hübingen vom 10.04.19 Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat aufgrund des § 24 da. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 4 I Abs. 11,17 Abs. 3,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 undAbsl 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung t schlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§13 und 14 KA(3 Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Ve( kehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.
§2
Maßstab
1. Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 5 KAVO).
2. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden dif Grundmaßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 % erhöht; das gleiche gilt für ausschließlich gewerblich, industriell odeJ in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Bauj gebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder äl eher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzt! Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sichdij Grundmaßstabsdaten um 10 %.
§3
Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grunl stücksflächenach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden öOmfestgele^
§4
InkrafttretenAußerkraf ttreten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend ab 01. Jan. 1990 in Kral
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Auj baubeiträgen vom 03. Dez. 1986 außer Kraft.
Hübingen, 10.4.90 (S.) Hoffmann, Ortsbürgermeister Hinweis: , w j
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhemlana-nai - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1, wird auttOj gendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über .,
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse 19 ■
Abs. 1 GemO) und jj
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen 1 Ortsgemeinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekann“! chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, diee 1 che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber 1 bandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer- Platz,
5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist. . „
Ortsgemeinde Hübingen Hoffmann Ortsbürge 1

