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uerumlage bleibt infolge eines unveränderten gleich. Die Steigerung bei der

/verbandsgemeindeumlage basiert zum einen auf

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1989

DM

1990

DM

DM

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804.476 863.471 + 48.996

der Kreisumlage auf dem höheren Umlagesatz von

jLnswert ist, daß das Gesamtumlage-Soll von 665.370,00 IX55,31 % den Ausgabenschwerpunkt des Verwaltungs-

$ darstellt.

m durch die Neuverschuldung in 1989 in der Grö- Smog von. 498.500,00 DM schnellen die Zinsausga- a aD den Kreditmarkt von 19.487,00 DM auf 47.183,00

jeiefinanzspitze für das Haushaltsjahr 1990 errechnet lunter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen 1 10 000,00 DM/Pflichtzuführung) ein Betrag von looo.oo DM.

iend ist zu den Ansätzen des Verwaltungshaushaltes ..ten, daß es sich um die ständig wiederkehrenden Ein- äund Ausgaben der Ortsgemeinde handelt. Die veran- an Mittel orientieren sich an den Erfahrungswerten der eoder beruhen auf Berechnungen.

Bfihaushalt

, vuli Ortsgemeinderat einstimmig beschlossene Investi- brograimn bildet die Grundlage zur Aufstellimg des Ver* Maushaltes. In diesem Programm werden die Investitio- Id Investitionsförderungsmaßnahmen benannt sowie die Ititen festgelegt. Folglich wird hierdurch der Ausgaben- Igbestimmt.

kdinsgesamt 345.000,00 DM bereitgestellt, um die nach- Edea Vorhaben und Ausgaben realisieren zu können: jfabau der ehemaligen Diensträume zu einer

Böhnimg. 40.000,00 DM

|au eines Dorfplatzes - Restkosten. 20.000,00 DM

richtung einer Gedenktafel. 6.000,00 DM

ii eines Kinderspielplatzes. 60.000,00 DM

mchtung von Flutlichtmasten

Sestbetrag). 2.500,00 DM

|aueines Wendehammers. 12.000,00 DM

taßenbeleuchtungserweiterung. 8.000,00 DM

lau einer Friedhofshalle - Verlagerung von

mosten nach 1990 . 50.000,00 DM

|au eines Gemeindezentrums einschließlich der

richtungsgegenstände. 103.500,00 DM

Regung zum Gemeindezentrum und Gestaltung

llagen. 30.000,00 DM

|au einer Garage. 3.000,00 DM

ngzur allgemeinen Rücklage. 432,00 DM

ianabrundungsbetrag fgungvon Krediten an den

ütmarkt.9.568,00 DM

lamierung dieser Ausgaben stehen folgende Einnahmen Fügung

stlicheLandeszuweisung zum Bau des

meindezentrums. 80.000,00 DM

sstitionsschlüsselzuweisungen . 7.500,00 DM

"ungvom Verwaltungshaushalt .. 84.000,00 DM nahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 173.500,00

Neuverschuldung und mögliche weitere Neuver- Wungen in den Jahren 1992 und 1993, sowie dies die riuumgen der mittelfristigen Finanzplanung auswei- mein Absinken der freien Finanzspitze.

|k 1991 -1993

purehgrünung, der Erwerb von Straßenparzellen, die |, n |® 5r Straßenbeleuchtung, die Anschaf fung weite- Fer Ausbau von Wirtschaftswegen, der Ankauf von Lj en der Wanderwegebau sowie der Ausbau und die Fug von Straßen bilden die Vor haben kommender J ah- I äflzplanung signalisiert zwar eine Finanzierung aller T®, weist aber gleichzeitig, wie bereits schon erwähnt, [Verschuldungen aus, die ihrerseits ein Absinken der ler Q?' tze zur Folge haben werden. Korrigierend könn- (Jftn ^S^bßinderat einwirken, in dem Verlagerungen 0 + vorgenommen werden.

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_ Nr. 16/90

Übernahme der Sozudhilfeaufwendungen für Ausländer, bei de­

nen das Asylverfahren endete, zugestimmt Einstimmig entsprach der Ortsgemeinderat der Regelung, daß die Verbandsgemeinde die 25 %ige Kostenbeteiligung der Orts­gemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für Ausländer, bei denen das Asylverfahren endete, übernimmt. Durch diese Rege­lung soll einer Schlechterstellung derjenigen Gemeinden, die sich zur Aufnahme von Asylbewerbern bereitfinden, entgegen­gewirkt werden, da diese bislang über die Bereitstellung des Wohnraumes hinaus auch 26 % der Sozialhilfeaufwendungen tragen mußten. Eine Gesetzesänderungim Jahre 1988 schuf die Möglichkeit, daß die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsge­meinden diese Kostenlast übernimmt. Voraussetzung hierfür ist, daß die verbandsangehörigen Ortsgemeinden dieser Rege­lungzustimmen. Der Verbands gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 14.12.1989 die Übernahme der Kosten beschlossen und die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 1990 bereitgestellt.

Erlaß einer neuen Ausbaubeitragssatzung beschlossen Jüngste Grundsatzentscheidungen des Oberverwaltungsge­richtes Rheinland-Pfalz über die Anforderungen bei der Festle­gung des Rechnungsmaßstabes von Ausbaumaßnahmen nach dem Erlaß des neuen Kommunalabgabengesetzes gaben den Anstoß für die Erarbeitung einer Satzungsänderung, die vom Ortsgemeinderat einstimmig beschlossen wurde. Durch diese Satzungsänderung soll künftig bei der Beitrags bemessungeine Unterscheidung nach folgenden drei Fallgruppen ermöglicht werden:

a) Rein wohnlich oder vergleichbar genutzte (nutzbare Grundstücke).

b) Gemischt genutzte Grundstücke.

c) Ausschließlich gewerblich oder ähnli ch genutzte bzw. nutzbare Grundstücke.

In der Gemeinde vorhandene Gewerbebetriebe und sonstige Einrichtungen, z. B. Schulen und Kindergärten erfordern eine unterschiedliche beitragsmäßige Behandlung, so z. B. durch die Erhebung eines Gewerbezuschlages, da nur eine rechtmäßige Abrechnung gewährleistet werden kann Der Wortlaut dieser Satzung wird zu gegebener Zeit im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben.

Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« Der Ortsgemeinderat beschloß mit 13 Ja-Stimmen bei 1 Gegen­stimme und 1 Enthaltung, in diesem Jahr am Wettbewerb »Un­ser Dorf soll schöner werden« teilzunehmen.

Interfraktionale Stellungnahme zur Planungsstudie einer Süd- Ost-Umgehung von Neuhäusel

Der einstimmige Beschluß des Ortsgemeinderates zur Süd-Ost- Umgehung von Neuhäusel wurde bereits im Wochenblatt vom 30. März 1990 (Wochenblatt Nr. 13, Seite 13) bekanntgegeben.

Kostenbeteiligung am Kfz-Funkgerät des Revierförsters Der Ortsgemeinderat beschloß, nachdem er zu Beginn der öf­fentlichen Sitzung diesen Tagesordnungspunkt in die Tagesord­nung auf genommen hatte, mit einstimmigem Beschluß, sich an den Kosten für ein mobiles Kfz-Funkgerät für den Revierförster zu beteiligen. Dieser Beschluß erging mit 14 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen. Die Deckung dieser Ausgaben, die nicht im Haushaltsplan berücksichtigt sind, soll durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle über den Betriebskostenaufwand im Forst erfolgen.

Hinweis für Autofahrer

Trotz mehrmaliger Aufforderung, auf den Bürgersteigen nicht zu parken, gibt es noch zahlreiche Autofahrer, die ihre eigenen Verkehrsregeln einführen möchten. Ich kann mir nicht vorstel­len, daß diese rücksichtslosen Mitbürger erst durch ein Verwar­nungsgeld von vierzig Mark ihr Fahrzeug so parken, wie sie es in der Fahrschule gelernt haben.

Fundsache

Ein Schlüsselbund mit 9 Schlüsseln kann im Gemeindehaus während der Dienststunden abgeholt werden.

Fußballspielen auf dem Dorfplatz untersagt

Seit dem Ausbau des Dorfplatzes wurde dort das Fußballspie­len toleriert.

Weil es an jeglicher Aufsicht fehlt, sind schlimme Auswüchse zu beklagen. So wurden in einem Falle gleich fünf Kinder auf dem Dach des Gemeindegebäudes beobachtet, die auchnoch auf das Nachbargebäude kletterten.