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Öffentliche Bekanntmachung Satzung

i jje Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Wrkehrsanlagen der Ortsgemeinde Niedererbach vom 09.04.1990

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Tiefenmäßige Begrenzung der GrundstUcksfläche b tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund- ik8flächenach§ 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 60mfestgelegt.

§4

InkrafttreteniAußerkr af ttreten Biese Satzung tritt rückwirkend ab 01. Jan. 1990 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus- jen vom 19. Dez. 1986 außer Kraft, lerbach, 09.04.1990 1% Ortsbürgermeister

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maß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz mO vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1) wird auf fol- la hingewiesen:

le Verletzung der Bestimmungen über I die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 > 9 . 1 GemO) und

IdieEiuberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des | Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

^beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach ehe­lichen Bekanntmachung schrifthch unter Bezeich­ner Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­ten, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung rad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht eist.

(gemeinde Niedererbach Bürgermeister

Chorgemeinschaft »Cäcilia«

,, »St. Katharina« Niedererbach »ept. 1990 fährt die Chorgemeinschaft »Cäcilia - St. Ka 1 Niedererbach beim diesjährigen Ihgesausflug nach »tmJRuhr. Geplant ist am Vormittag die musikalisch« Hfk ® e * ner Messe nach dem Mittagessen eine Ha

^sowie die Besichtigung eines modernen

passiven Mitglieder mit Ehepartnern sind zu diesem Tages ^geladen. Interessenten mögen sich bit 11111 30. April bei Marianne Henkes, Ttel. 629 melden.

h ,,SV 1920 Niedererbach e.V.

Itwn rik Mannschaft um 14.30 Uhr ein Nachbol

fffstatT rt ZU ' 3estreiten - Begegnung findet in Nie

29.4.90 angesetzte Punktspiel der 1. M annschaft ge annahn findet bereits am 21.4.1990 in Weidenhahr

1___ Nomborn _

Kirmesgesellschaft 1989/90

Die Sitzung der Kirmesgesellschaf t findet traditionsgemäß am Ostersonntag um 13.00 Uhr in der Gaststätte Beck statt.

Alle Kirmesburschen sind recht herzlich dazu eingeladen.

VfR Nombom 1920 e.V.

Am Samstag, 14.4., um 14.30 Uhr bestreitet der VfR Nomborn sein nächstes Pokalspiel in Horbach.

Am Ostersonntag, 16. April, ab 20.00 Uhr veranstaltet der VfR Ndomborn in der ehemaligen Schule eine Disco. Dazu sind alle Disco-Fans recht herzlich eingeladen.

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öffentliche Bekanntmachung Satzung

Uber die Erhebung einmaliger Beiträge fttr öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Niederelbert vom 09.04.1990

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 42 Abs. 11,17 Abs. 3,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Sat­zung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§13 und 14 KAG Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Ver­kehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.

§2

Maßstab

1. Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 6 KAVO).

2. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Grundmaßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 % erhöht; das gleiche gilt für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen B au­gebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder ähnli­cher Weise genutzten Grundstücke (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Grundmaßstabsdaten um 10 %.

§3

Tiefenmäßige Begrenzung der GrundstUcksfläche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund- stücksflächenach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 60mfestgelegt.

§4

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend ab 16. Mai 1986 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus­baubeiträgen vom 08. April 1987 außer Kraft.

Niederelbert, 9.4.1990

(S.) Bode, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1) wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Niederelbert Bode, Ortsbürgermeister

Vertretung des Ortsbürgermeisters

In der Zeit vom 17.4. bis 6. Mai 1990 befindet sich der Ortsbür­germeister in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der I. Ortsbei­geordnete Franz-Josef Merz, Wiesenstr. 2.