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öffentliche Bekanntmachung

bjw. Erweiterung des Bebauungsplanes »Steinbitz« Sfemeinde Nentershausen;

tlichung des Anderungs-ZErweiterungsbeschlusses ge- «Ubs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB). ilt»nieinderat von Nentershausen bat in seiner Sitzung m 11 1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Stein- zu ändern bzw. zu erweitern: ückeNr. 69/1,60/1,61/2,62/2,63/2,64/6 und 72/6 wer- jamt in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes a; hierfür werden Art und Maß der baulichen Nutzung

Äiderung^Erweiterungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 4und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

tsshausen,

28.03.1990

0rt9bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung j) 2 \v. Erweiterung des Bebauungsplanes »Steinbitzn Ortsgemeinde Nentershausen;

Etliche Auslegung der Änderungs-ZErweiterungsunterla- gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).

fyuOiitrung d<S QjtbajuunßsjiaAM. "Stortiti"

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Flur 59

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Prt sbürgerme^ter während der ortsübUchenDienststunden öf­

fentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge- memde Nentershausen schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Nentershausen, 28.03.1990 Berne, Ort sbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung Satzung

Uber die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsa nl ag en der Ortsgemeinde Nentershausen vom 01.04.1990

Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 42 Abs. 11,17 Abs. 3,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Sat­zung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Beiträge fUr einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§13 und 14 KAG Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Ver­kehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.

§2

Maßstab

1. Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 6 KAVO).

2. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Grundmaßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 % erhöht; das gleiche gilt für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicherWeise genutzte Grundstückein sonstigen Bau­gebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder ähnli­cher Weise genutzten Grundstücke (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Grundmaßstabsdaten um 10 %.

§3

Tiefenmäßige Begrenzung der GrundstUcksfläche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund- stücksflächenach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 60 m festgelegt.

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ln^oo 6 * n ^ erat von Nentershausen hat in seiner Sitzung I U989denBeschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Stein- andern bzw. zu erweitern (siehe vorstehende öffentliche tmachung).

liÄ ^ at ^ er Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am | 11611 Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbe- § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten. Agsplanungeinschließlich Begründungliegt gemäß *2 BauGB in der Zeit vom i 1990 bis 1705 - 1990 (einschließlich)

5 bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Könrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh- K '® 6lstun den (montags, dienstags, mittwochs und |i«,. ' j *2.45 und 13.30 -16.00 Uhr, donnerstags von I 'md 13.30 - 18.30 Uhr) sowie nachrichtlich beim

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend ab 01. Jan. 1990 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus­baubeiträgen vom 19. Dez. 1986 außer Kraft.

Nentershausen, 1.4.1990

(S.) Perne, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Aba 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1) wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Aus 9 chließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Nentershausen Perne, Ortsbürgermeister

MGV »Eintracht« Nentershausen Jahreshauptversammlung

Hiermit laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder zu unsr­er Jahreshauptversammlung am Freitag, J.4.1990, um 20.00 Uhr ins Gasthaus »Zur Post« ein.

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Be­richt des Schriftführers, 3. Bericht des Kassierers, 4. Bericht des Jugendvertreters, 6. Bericht des 1. Vorsitzenden, 6. WahJ des Wahlvorsandes, 7. Neuwahl des Vorstandes, 8. Verschiedenes. Da Vörstandswahlen anstehen, bitten wir um zahlreiches Er­scheinen.