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öffentliche Bekanntmachung
bjw. Erweiterung des Bebauungsplanes »Steinbitz« Sfemeinde Nentershausen;
tlichung des Anderungs-ZErweiterungsbeschlusses ge- «Ubs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB). ilt»nieinderat von Nentershausen bat in seiner Sitzung m 11 1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Stein- zu ändern bzw. zu erweitern: ückeNr. 69/1,60/1,61/2,62/2,63/2,64/6 und 72/6 wer- jamt in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes a; hierfür werden Art und Maß der baulichen Nutzung
Äiderung^Erweiterungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 4und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
tsshausen,
28.03.1990
0rt9bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung j) 2 \v. Erweiterung des Bebauungsplanes »Steinbitzn Ortsgemeinde Nentershausen;
Etliche Auslegung der Änderungs-ZErweiterungsunterla- gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
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Prt sbürgerme^ter während der ortsübUchenDienststunden öf
fentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge- memde Nentershausen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Nentershausen, 28.03.1990 Berne, Ort sbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung Satzung
Uber die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsa nl ag en der Ortsgemeinde Nentershausen vom 01.04.1990
Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 42 Abs. 11,17 Abs. 3,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Beiträge fUr einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§13 und 14 KAG Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Verkehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.
§2
Maßstab
1. Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 6 KAVO).
2. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Grundmaßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 % erhöht; das gleiche gilt für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicherWeise genutzte Grundstückein sonstigen Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder ähnlicher Weise genutzten Grundstücke (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Grundmaßstabsdaten um 10 %.
§3
Tiefenmäßige Begrenzung der GrundstUcksfläche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund- stücksflächenach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 60 m festgelegt.
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ln^oo 6 * n ^ erat von Nentershausen hat in seiner Sitzung I U989denBeschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Stein- andern bzw. zu erweitern (siehe vorstehende öffentliche “tmachung).
liÄ ^ at ^ er Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am | ™ 11611 Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbe- § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten. Agsplanungeinschließlich Begründungliegt gemäß *•2 BauGB in der Zeit vom i 1990 bis 1705 - 1990 (einschließlich)
5 bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, ■ Könrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh- K '® 6lstun den (montags, dienstags, mittwochs und |i«,. '■ j ‘ *2.45 und 13.30 -16.00 Uhr, donnerstags von I • 'md 13.30 - 18.30 Uhr) sowie nachrichtlich beim
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend ab 01. Jan. 1990 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen vom 19. Dez. 1986 außer Kraft.
Nentershausen, 1.4.1990
(S.) Perne, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Aba 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1) wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Aus 9 chließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Nentershausen Perne, Ortsbürgermeister
MGV »Eintracht« Nentershausen Jahreshauptversammlung
Hiermit laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder zu unsrer Jahreshauptversammlung am Freitag, J.4.1990, um 20.00 Uhr ins Gasthaus »Zur Post« ein.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Bericht des Schriftführers, 3. Bericht des Kassierers, 4. Bericht des Jugendvertreters, 6. Bericht des 1. Vorsitzenden, 6. WahJ des Wahlvorsandes, 7. Neuwahl des Vorstandes, 8. Verschiedenes. Da Vörstandswahlen anstehen, bitten wir um zahlreiches Erscheinen.

