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Nr. 12/90
jiootabaur---;-
iTtWanderungüber 12 km beginnt bereits um 9.00 Uhr ab ® ieer3 uio Wanderfreunde und wie immer auch Gäste sind ^“herzlich eingeladen.
^fhren ab Daubach, Tfelefonzelle am 25.3.90, um 8.15 Uhr. Es
außerdem Mitfahrmöglichkeit mit Bus bei unserem .Ärveiein Montabaur.
gerne Eberhard Gaebler.
Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen rhororobe am Freitag, 23.03.1990 findet nicht wie gewohnt 20 l 5 Uhr sondern bereits um 19.00 Uhr im Vereinsokal in
i'fßHcVauf unseren Auftritt am Sonntag, 25.03.1990 in der Orche in Gackenbach bitten wir um pünktliches und vollzählige Erscheinen.
Holler
Bericht über die Sitzung des lörtsgemeinderates Holler vom 6. März 1990
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1990 . einstimmig verabschiedet
■ater Tagesordnungspunkt 1 der Sitzung stand die Beratung LBeschlußfassung über den Haushaltsplan/die Haushaltstag 1990 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierein Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf er- Itufldzur Sitzung vorgelegt. N ach Erläuterung zum Planin- ilt erklärte der Otsgemeinderat einstimmig seine Zustim- |aag zum Haushaltsplan/der Haushaltssatzung für das Haus- lltsjahr 1990. Die Haushaltssatzung, die die summarische bsammenfassung des Haushaltes darstellt, enthält folgende Istsetzungen:
Ttaltungshaushalt
inahmeAusgabe. je 841.000 DM
mahmeAusgabe. je 196.000 DM
»GesamtbetragderVerpflichtungsermächtigungen wird auf 0,000 DM festgesetzt. Eine Kreditaufnahme ist nicht Vorgehen.
s Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt
gesetzt:
mdsteuer A. 220 %
indsteuer B. 240 %
werbesteuer. 300 %
|eHundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemein- jebietes gehalten werden:
1 1. Hund. 50,00 DM
irden 2. Hund. 75,00 DM
[jeden weiteren Hund. 100,00 DM
lzur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen »Haushaltsjahr 1990 enthält der dem Haushaltsplan beige- ieVorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informanten zur Kenntnis gegeben.
«Ortsgemeinde Holler wird nach Abschluß des Haushalts- m 1989 über Rücklagenmittel von voraussichtlich '■'DM verfügen. Diese positive Aussage kann aufgrund f derzeitigen Erkenntnisse über die Haushaltswirtschaft ^troffen werden. Ein weiterer erfreulicher Aspekt deutet |beider Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde an. j Gesamtverschuldung konnte von Ende 1988 (Stand: 1/51,30 DM) um 68.264,50 DM auf 733.986,80 DM 112.1989) verringert werden.
vorgenommene Sondertilgung in ■ DM bewirkte die Schuldenreduzierung. Die
ej. -hverhalte geben die finanzielle Situation wie-
f als Ausgangsbasis für den Etat 1990 anzusehen ist.
. halt 1990 '
i^tdesJahres 1990 schließt mit einem Gesamtvolu- Iimi v ,^6"ÜM ab. Hiervon entfallen auf den ausgegli-
u ,y“ tun gsha u shalt 841,000,-- DM und auf den ausge- Vermögenshaushalt 196.000,-- DM.
^ em ^ or jahr erfolgt die Anhebun g des Gewerbesteu- Ssirh/f 3 VOn ^ v -ü- auf 300 v.H. Diese Notwendigkeit er- u gesetzlicher Änderungen, umzukünftigLan- ^üngenzu erhalten.
für die Hundesteuer angehoben wor-
Verwaltungshaushaltes steigert sich von
829.000,- DM um 12.000,- DM auf 841.000,- DM. Hervorgeru- ten wird dieser Anstieg durch höhere Zinseinnahmen für nicht zu beanspruchende Rücklagenmittel der Ortsgemeinde und aufgrund von Mehreinnahmen im Unterabschnitt 9000 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen.
1989 1990
Grundst. A 2.500 DM 2.800 DM + 300 DM
Grundst.B 66.000 DM 59.200 DM + 4.200 DM
Gewerbesteuer 36.000 DM 30.000 DM- 5.000 DM
Einkommensteueranteil 389.000 DM 382.000 DM- 7.000 DM
Hundesteuer 1.400 DM 1.300 DM- 100 DM
Sonst, steuer-
ähnl.Einn ahmen 10.888 DM 10.888 DM -DM Schlüsselzu-
weisungen 130.500 DM 152.600 DM + 22.000 DM
624.288 DM 638.688 DM -t- 14.400 DM
Erkennbar ist der Zuwachs bei der Grundsteuer B bedingt durch Wertfortschreibungen und auslaufende Grundsteuervergünstigungen. Das Aufkommen bei der Grundsteuer A steigt aufgrund von Nachzahlungen geringfügig an. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Jahres 1989 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen. Als Auswirkung der Steuerreform ist der Rückgang des Einkommensteueranteils anzusehen.
TVotz des Anstiegs der eigenen örtlichen Steuerkraft
1989 1990
490.644 DM 496.466 DM + 6.812 DM
bewirkt ein gegenüber 1989 höherer Schwellenwert (74%ige landesdurchschnittliche Steuerkraftzahl) den Anstieg bei den Schlüsselzuweisungen. Hervorzuheben ist, daß die Einnahmen des Unterabschnittes 9000 mit 75,94 % den Löwenanteil der Einnahmen darstellen.
Die weiteren Einnahmen setzen sich zusammen aus Erstattungen und Zuweisungen, Einnahmen aus Verkauf (Holz), Gebühren, Mieten und Konzessionsabgaben. Diese Einnahmearten haben einen Anteil von rd. 26 % am Einnahmenkontingent des Verwaltungshaushaltes.
Dem Einnahmenzuwachs steht ein deutlich höherer Ausgabenanstieg gegenüber. Dies läßt sich an dem Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 43.000 DM ablesen, der um 17.000 DM unter der Zuführungssumme des Vorjahres liegt. Als Hauptursachen dieser Entwicklung sind hervorzuheben die gegenüber dem Vorjahr beträchtlich gestiegenen Planungskosten, die für die Aufstellung eines Dorferneuerungskonzeptes benötigt werden (14.000 DM), die um 5.000 DM höheren Kosten für den Unterhaltungsaufwand an den Gemeindestraßen sowie die erhebliche Mehrbelastung bei den von der Ortsgemeinde zu zahlenden Umlagen. Das Gesamtumlagesoll erhöht sich gegenüber 1989 um 35.075 DM.
Die folgende Übersicht verdeutlicht die Umlagenentwicklung der Ortsgemeinde:
1989 1990
Gewerbesteuer
Umlage 6.500 DM 5.576 DM- 925 DM
Kreisumlage 173.000 DM 194.800 DM + 21.800 DM
Vebands-
gemeindeuml. 206.600 DM 220.700 DM + 14.200 DM
386.000 DM 421.075 DM + 36.075 DM
Die Gewerbesteuerumlage verringert sich infolge eines niedrigeren Gewerbesteueraufkommens. Die Steigerung bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage basiert zum einen auf dem Anstieg der Umlagegrundlagen.
1989 1990
608.015 DM 649.022 DM + 41.007 DM sowie bei der Kreisumlage auf dem höheren Umlagesatz von 30 v.H.
Das Gesamtumlagesoll bildet mit 50,05 % den Ausgabenschwerpunkt des Verwaltungshaushaltes.
Die weiteren 49,94 % setzen sich wie folgt zusammen:
Piersonalkosten * 10,88 %
Sachkosten • 26,33 %
Zuweisungen u. Zuschüsse - 2,08 %
Zinsausgaben - *M9 %
Zuführung zum
Vermögenshaushalt - 5,16 %
■ A

