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Seite 27

Nr. 11/90

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Öffentliche Bekanntmachung

,altssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das ^990 vom 7.3.1990.

I.

I , ^mfiinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- | a mrRheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) fol- iflushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung 3 !r Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde [jjyjjoo hiermit bekanntgemacht wird;

§1

das Haushaltsjahr 1990 wird im

[KjSauf. 1.476.000,00 DM

Knabmeauf. 900.000,00DM

setzt.

§2

den festgesetzt:

51er Gesamtbetrag der Kredite auf . 0,00 DM

^Gesamtbetrag der hrpflichtungsermächtigungen auf ... . 310.000,00 DM

. § 3

Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus-

fjahr wie folgt festgesetzt: ndsteuer

j die land- und forstwirtschaftlichen

betriebe (Grundsteuer A). 220 v.H.

r die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.

jrbesteuer:

Gewerbeertrag und Gewerbekapital . 300 v.H.

[Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­legebietes gehalten werden:

i ersten Hund. 50,00 DM

i zweiten Hund. 100,00 DM

jden weiteren Hund. 150,00 DM

_ §4

überflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be- fll,50DM je qm Verkehrsfläche

II. Genehmigung der Haushaltssatzung ach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz 114.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Genehmigung zu öden Men der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nie- ">ert für das Haushaltsjahr 1990 wird hiermit erteilt: km Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

"" e von. . 177.000,00 DM

J30 Montabaur, 28.2.1990

valtung des Westerwaldkreises $9/901-10 Abt. 1 a Aufträge: Meckel

, III.

jaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.3.1990 bis 11990 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus atabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. jelbert, den 7.3.1990 Imemdeverwaltung Niederelbert wtepOrtsbürgermeister

veis:

Verletzung der Bestimmungen über

IM AUSSChließungSSrÜnde ^ 22 Abs ' 1 Gem0 > ^ l und die Tagesordnung von Sitzungen

LüKGememderates (§ 34 GemO)

f Wenn s * e ni c ^*' innerhalb eines Jahres nach die-

B«derTVfJ^anntmachung schriftlich unter Bezeich- [jg. atsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- Ibder h niiber dem Ortsbürgermeister von Niederel­fen. 5 ^^dsgemeindeverwaltung Montabaur gel- Uanri Pf V 0 en (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnimg von

u-naiai- GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS

>7.1988 (GVB^ S 8 ! 35)^ ert durcb das L andesgesetz vom

Bekanntmachung

In der Zeit vom 7. bis 8.3.1990 fand in der Gemarkung Niederel­bert eine Bundeswehrübung statt.

Sofern bei dieser Übung Schäden entstanden sein sollten, bitte ich. diese Schäden dem Ortsbürgermeister zu melden.

Willi Bode, Ortsbürgermeister

SV Blau-Weiß Niederelbert Abteilung Alte Herren

Am 17.3.1990 haben wir ein Auswärtsspiel gegen die AH- Mannschaft von Elbingen-Hahn. Spielbeginn: 16.00 Uhr, Ab­fahrt: 15.16 Uhr.

Kindergarten Niederelbert

An dieser Stelle möchten wir uns bei den Mitgliedern der freiwil­ligen Feuerwehr und allen Spendern, die sich an der Weihnachts­baumaktion beteiligt haben, ganz herzlich bedanken.

Mit dem gespendeten Geld werden wir unser Außenspielmate­rial ergänzen.

_ Oberelbert _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 8. März 1990

Aufträge zur Sportplatzsanierung sowie zum Bau des 3. Ten­nisplatzes vergeben

Auf der Grundlage zuvor eingeholter Kostenangebote ent­schied der Ortsgemeinderat durch einstimmigen Beschluß, ei­nem Unternehmen aus Wiesbaden den Auftrag zur Sportplatz­sanierung sowie zum Bau des 3. Tfennisplatzes zu erteilen.

Die Maßnahme, die in einem Zuge ausgeführt werden soll, wird in der finanziellen 'frägerschaft der Gemeinde für die Sport- platzsanierung und in der Finanzlast des Sportvereines für den Ihnnisplatz durchgeführt.

Neuausrüstung des Bttrgermeisterdienstzinuners beschlossen Ebenfalls auf der Basis zuvor eingeholter Kostenangebote ent­schied der Rat einstimmig über die Auftragsvergabe zur Neu­ausrüstung des Bürgermeisterdienstzimmers.

»Ja« zur Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«

Einstimmig befürwortete der Ortsgemeinderat die Teilnahme der Gemeinde an dem auch in diesem Jahr wiederum vom We- sterwaldkieis ausgeschriebenen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«. Der Zeitpunkt, zu welchem die Bewertungs­kommission die Gemeinde auf suchen wird, steht bislang noch nicht fest. Dieser wird zu gegebener Zeit noch bekanntgegeben. Brunnenanlage am Bußkreuz soll kurzfristig errichtet werden Zur Sitzung wurde dem Rat eine Planskizze über die Gestaltung eines Brunnens am Bußkreis vorgelegt.

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Dieser Entwurf fand die einstimmige Zustimmung des Rates. Der planende Architekt erhielt den Auftrag, die erforderlichen Arbeiten auszuschreiben und für eine unverzügliche Auftrags­ausführung möglichst noch bis Ende Mai 1990 Sorge zu tragen.